Für die Mehrheit der Zeugen Jehovas gilt eine ganz einfache Weltanschauung. Auf der einen Seite "die Wahrheit" und auf der anderen "die Welt". Hier hohe moralische Ansprüche und dort jede Form von Unmoral. Kinderschänder kommen nach dieser simplifizierten Denke nur unter katholischen Geistlichen vor, genauso wie Betrüger, fremdgehende Ehemänner und drogensüchtige Kinder. Das die Realität ganz anders aussieht, merkt man erst, wenn man sehr viele Kontakte unter Zeugen Jehovas hat. Und wenn man systematisch die Berichterstattung in den Medien beobachtet.
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KARLSRUHE. (dpa) Im Prozess um ihre Gleichstellung mit den großen Kirchen haben die Zeugen Jehovas vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg errungen.
Der Zweite Senat hob am Dienstag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, das der Religionsgemeinschaft den privilegierten Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" verweigert hatte. Das religiöse Verbot, an staatlichen Wahlen teilzunehmen, reiche nicht für eine Ablehnung, befanden die Karlsruher Richter. Nun geht der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht in eine neue Runde.
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Das Bundesverfassungsgericht hat über die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht das letzte, aber ein wichtiges Wort gesprochen.
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Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnten auch Moslems profitieren
KARLSRUHE - Die Zeugen Jehovas haben in Karlsruhe gewonnen - doch war dies ein halber Sieg, der sich am Ende sogar als Niederlage herausstellen könnte.
- Dr. Andreas Fincke
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute zur Verfassungsbeschwerde der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" vom 26. Juni 1997 Stellung bezogen und festgestellt, dass das Berliner Bundesverwaltungsgericht die Klage der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts neu prüfen muss.