Für die Mehrheit der Zeugen Jehovas gilt eine ganz einfache Weltanschauung. Auf der einen Seite "die Wahrheit" und auf der anderen "die Welt". Hier hohe moralische Ansprüche und dort jede Form von Unmoral. Kinderschänder kommen nach dieser simplifizierten Denke nur unter katholischen Geistlichen vor, genauso wie Betrüger, fremdgehende Ehemänner und drogensüchtige Kinder. Das die Realität ganz anders aussieht, merkt man erst, wenn man sehr viele Kontakte unter Zeugen Jehovas hat. Und wenn man systematisch die Berichterstattung in den Medien beobachtet.
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Karlsruher Grundsatzurteil zum Verhältnis von Religionsgruppen und Staat
KARLSRUHE (kwi). Die Chancen der Zeugen Jehovas, einen Status wie Kirchen zu erlangen, sind gestiegen: Vor dem Bundesverfassungsgericht haben sie gestern einen Etappensieg errungen.
Die Verfassungsrichter legten dabei erstmals Maßstäbe für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts fest, die auch beispielsweise für islamische Gruppen gelten.
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Nach dem Teilerfolg der Zeugen Jehovas vor dem Bundesverfassungsgericht schließt der Berliner Senat nicht aus, dass die Organisation künftig Religionsunterricht in den Schulen der Hauptstadt geben wird.
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Der Zweite Senat hob am Dienstag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, das der Religionsgemeinschaft den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" verweigert hatte.
Eine Körperschaft genießt zahlreiche Vergünstigungen, darunter auch das Recht zum Kirchensteuereinzug. Die Karlsruher Richter befanden nun, das religiöse Verbot an staatlichen Wahlen teilzunehmen, reiche nicht für eine Ablehnung des Status aus.
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DÜSSELDORF. Die Zeugen Jehovas haben in ihrem Bemühen um Gleichstellung mit den großen Kirchen einen Teilerfolg errungen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob gestern ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf.