Für die Mehrheit der Zeugen Jehovas gilt eine ganz einfache Weltanschauung. Auf der einen Seite "die Wahrheit" und auf der anderen "die Welt". Hier hohe moralische Ansprüche und dort jede Form von Unmoral. Kinderschänder kommen nach dieser simplifizierten Denke nur unter katholischen Geistlichen vor, genauso wie Betrüger, fremdgehende Ehemänner und drogensüchtige Kinder. Das die Realität ganz anders aussieht, merkt man erst, wenn man sehr viele Kontakte unter Zeugen Jehovas hat. Und wenn man systematisch die Berichterstattung in den Medien beobachtet.
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Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Status der Zeugen Jehovas
KARLSRUHE, 20. September - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch darüber verhandelt, ob die Religionsgemeinschaft der "Zeugen Jehovas" als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen ist.
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Von Helmut Kerscher
KARLSRUHE – Das Bundesverfassungsgericht wird auf eine Klage der Zeugen Jehovas hin in einigen Monaten erstmals entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden muss.
Man werde dabei in das „Herz des Staatskirchenrechts“ vorstoßen, erklärte Richter Winfried Hassemer bei der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats. Mit dem Status einer solchen Körperschaft sei ein „Bündel von Privilegien“ verbunden. Deshalb müsse ein Maßstab für die Voraussetzungen und für die Grenzen einer solchen Verleihung gefunden werden.
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KARLSRUHE - Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas gestern ihren Anspruch bekräftigt, vom Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt zu werden.
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Von Wolfgang Janisch
KARLSRUHE. - Eigentlich sind die Zeugen Jehovas nach ihren eigenen Worten "kein Teil der Welt". Ihr Verständnis von christlicher Neutralität gebietet Abstinenz in politischen Dingen.