Für die Mehrheit der Zeugen Jehovas gilt eine ganz einfache Weltanschauung. Auf der einen Seite "die Wahrheit" und auf der anderen "die Welt". Hier hohe moralische Ansprüche und dort jede Form von Unmoral. Kinderschänder kommen nach dieser simplifizierten Denke nur unter katholischen Geistlichen vor, genauso wie Betrüger, fremdgehende Ehemänner und drogensüchtige Kinder. Das die Realität ganz anders aussieht, merkt man erst, wenn man sehr viele Kontakte unter Zeugen Jehovas hat. Und wenn man systematisch die Berichterstattung in den Medien beobachtet.
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KARLSRUHE (ap). Den Zeugen Jehovas darf eine Gleichstellung mit den großen Kirchen nicht mit dem Argument verwehrt werden, dass sie sich nicht loyal zum Staat verhalten.
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Die rund 200.000 Mitglieder der Zeugen Jehovas dürften etwas enttäuscht sein. Zwar haben die Bundesverfassungsrichterinnen und -richter die Entscheidung von 1997 aufgehoben, mit der das Bundesverwaltungsgericht die Gleichstellung mit den großen Kirchen ablehnte. Aber der Zweite Senat hat den Fall an die Berliner zurückgegeben und dabei offen gelassen, ob er nun eine Anerkennung der Zeugen Jehovas für geboten hält oder nicht. Das jüngste Kirchenurteil entwickelt nur grundsätzliche Maßstäbe, wann die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft in Zukunft erfolgen darf oder unterbleiben muss - und genau das ist seine Stärke.
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Status der Zeugen Jehovas lässt die begründete Vermutung zu, dass nach dem Richterspruch in Karlsruhe mehr Fragen offen bleiben als das vorher der Fall war.
Die ergänzenden, aber entscheidenden Feststellungen für die Praxis soll wieder das Bundesverwaltungsgericht in Berlin treffen. Dorthin geht das Verfahren zurück. Es wird in der Folgeentscheidung eher zur Vorsicht neigen.
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Es ist unmöglich, dass ein Mensch ohne Religion seines Lebens froh werde, befand Immanuel Kant. Und gerade auch wegen dieses hohen Stellenwertes haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes der Religionsfreiheit in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt.