Von Wolfgang Janisch
KARLSRUHE. - Eigentlich sind die Zeugen Jehovas nach ihren eigenen Worten "kein Teil der Welt". Ihr Verständnis von christlicher Neutralität gebietet Abstinenz in politischen Dingen.

Nun wollen sie aber doch stärker am staatlichen Leben teilnehmen: Vor dem Bundesverfassungsgericht streiten sie heute in einer Anhörung um ihre Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Dann könnten sie von ihren Mitgliedern zum Beispiel Kirchensteuer einziehen lassen - und zwar durch den Staat. Es ist das erste Mal, dass eine Religionsgemeinschaft über das Bundesverfassungsgericht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durchsetzen will.

Seit nunmehr zehn Jahren betreiben die Zeugen Jehovas ihre Aufnahme in den Kreis der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Zu diesen Körperschaften gehören neben den großen Kirchen auch zahlreiche andere Gemeinschaften, von den Baptisten über die Vereinigung der Mennoniten-Gemeinden und die Mormonen bis hin zur Heilsarmee. Auch kleinere Gruppen wie die Dänische Seemannskirche in Hamburg oder die Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau sind als Körperschaft anerkannt. Den Zeugen Jehovas, die nach eigenen Angaben rund 190.000 Mitglieder in Deutschland haben, indes hat das Bundesverwaltungsgericht 1997 den privilegierten Status versagt. Dagegen haben sie Verfassungsbeschwerde einlegt.

Die Verwaltungsrichter begründeten ihre Ablehnung damit, dass die Religionsgemeinschaft die Teilnahme an staatlichen Wahlen ablehne. Weil sich die Zeugen Jehovas für "Gottes Königreich und die damit verbundene Regierung entschieden" haben, glauben sie, dass "diese himmlische Regierung die Lösung der heutigen Probleme bringen wird", heißt es in ihrer Verfassungsbeschwerde. Deshalb gebe es "keinen Anlass, an politischen Wahlen teilzunehmen". Wer "auf die Teilnahme an staatlichen Wahlen beharrt, kann nicht Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben". Die Zeugen Jehovas bekunden ansonsten Respekt vor der staatlichen Ordnung.

Das Bundesverwaltungsgericht befand jedoch, die Religionsgemeinschaft bringe "dem demokratisch verfassten Staat nicht die für eine dauerhafte Zusammenarbeit unerlässliche Loyalität entgegen". Denn Wahlen seien in einer Demokratie von derart zentraler Bedeutung, dass eine religiös bedingte Abstinenz im Widerspruch zur Verfassung stehe. Die Zeugen Jehovas dagegen sehen in dem Berliner Urteil eine "Qualitätsprüfung" ihres Bekenntnisses, die nicht im Einklang mit der Religionsfreiheit stehe.

Mit seiner Forderung nach "Staatsloyalität" hat sich das höchste Verwaltungsgericht in der Tat weit vom Text der Verfassung entfernt. Nach dem Grundgesetz können Religionsgemeinschaften ihre Anerkennung als Körperschaft beanspruchen, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das dürfte bei den seit mehr als hundert Jahren in Deutschland aktiven Zeugen Jehovas, die in der Nazizeit und der DDR verfolgt wurden, außer Zweifel stehen. Selbst die "Rechtstreue" - eine weitere, von der Rechtsprechung eingeführte Voraussetzung - sprechen die Richter der Gemeinschaft nicht ab. So haben die Zeugen ihre frühere Komplettverweigerung von Wehr- und Zivildienst 1996 aufgegeben.

In dem frühestens Ende des Jahres erwarteten Urteil könnte das Bundesverfassungsgericht die undeutliche Trennlinie zwischen Staat und Kirche neu ziehen. Denn Deutschland hat - anders als etwa Frankreich oder die USA - die scharfe Trennung von Staat und Kirche nie ganz vollzogen. Zwar heißt es in dem aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommenen Artikel 137: "Es besteht keine Staatskirche." Andererseits sind die anerkannten Körperschaften durch zahlreiche Privilegien vielfach mit dem Staat verwoben: Sie können Kirchenbeamte einstellen und eigene Rechtsnormen setzen, sie genießen Steuervergünstigungen, sie sind als freier Träger von Jugendhilfevereinigungen anerkannt - eine "wechselseitige Zugewandtheit und Kooperation", wie das Bundesverwaltungsgericht formulierte.

Falls die Karlsruher Richter der Religionsgemeinschaft die Pforte ins Reich der Privilegierten öffnen, könnte dies weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen: Zwar werden islamische Vereinigungen - wie der "Islamrat" und der "Zentralrat der Muslime in Deutschland" - bisher mangels ausreichender Organisationsstruktur noch nicht als "körperschaftsfähig" angesehen. Mit einem ermutigenden Wort aus Karlsruhe könnte dies anders werden.

Quelle: Frankfurter Neue Presse vom 20.09.2000

ZEUGEN JEHOVAS - Sie wollen Geld

Von Dieter Sattler
"Mein Reich ist nicht von dieser Welt", sagte Jesus und wurde von den Mächtigen seiner Zeit gekreuzigt. In Rom wurde aus den anfangs verfolgten Christen eine Kirche, deren auch weltlicher Machtanspruch Augustinus philosophisch-theologisch begründete. Im Mittelalter machten die Päpste Politik. Dann revoltierte der deutsche Mönch Martin Luther gegen Rom. Den Bauern, die bei dieser Gelegenheit auch die Fürsten-Paläste stürmten, entgegnete er, der Glaube erlaube nicht die Missachtung der weltlichen Obrigkeit. Mit der Aufklärung setzte sich allmählich die Trennung von Staat und Kirche durch. Heute gewährt der demokratische Staat Religionsfreiheit, verlangt aber Anerkennung seiner Rechtsnormen.

Aufgeklärte Christen leben produktiv in der Spannung zwischen "weltlicher" und "göttlicher" Ordnung. Dagegen wollen die alttestamentarisch orientierten Zeugen Jehovas die Geschichte radikal negieren und die Bibel direkt leben. Dennoch klagen sie jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht darauf, als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" anerkannt zu werden. Hätten die Zeugen Jehovas damit Erfolg, müsste der Staat für sie Kirchensteuern einziehen. Außerdem wären Steuererleichterungen drin. Eigentlich ist diese Klage auf Gewährung staatlicher Privilegien paradox: Denn die Religionsgemeinschaft will ja gerade nicht "von dieser Welt" sein. Den Staat betrachtet sie "als Satanswerk". Sie verbietet ihren Mitgliedern deshalb, zur Wahl zu gehen und versucht sie mit psychischem Druck von allem "Modernen" fern zu halten, selbst von lebensrettenden Bluttransfusionen. Letztlich widerspricht also ihre Interpretation der Religionsfreiheit anderen bürgerlichen Grundrechten- und pflichten. Dennoch ist der Ausgang des Verfahrens offen: Wie viele andere radikale Gruppierungen (auch politischer Art) versuchen auch die Zeugen Jehovas Schwachstellen und Widersprüche des Rechtsstaats auszunutzen. In Karlsruhe beklagte ihr Bevollmächtigter, der renommierte Staatskirchenrechtler Hermann Weber (kein Zeuge Jehovas), beredt ihre angebliche Ungleichbehandlung gegenüber den zwei Groß-Kirchen und mehr als 30 "anerkannten" Religionsgemeinschaften. Aber festzuhalten ist: Diese Klage ist rein kommerziell bedingt, was nicht zur angeblichen biblischen Super-Moral der Zeugen Jehovas passen will. Gutgläubigen Mitgliedern sollte dieser Widerspruch die Augen öffnen.

Quelle: Frankfurter Neue Presse vom 21.09.2000