KARLSRUHE - Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas gestern ihren Anspruch bekräftigt, vom Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt zu werden.
Alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen wie etwa Rechtstreue, eine ausreichende Mitgliederzahl und die Gewähr der Beständigkeit seien gegeben, sagte Rechtsanwalt Weber. Der Berliner Senat hatte der Gemeinschaft die Verleihung der Körperschaftsrechte versagt.
Dessen Vertreter Stephan Südhoff betonte, die Zeugen Jehovas verträten teilweise lebensverachtende Grundsätze und demokratiefeindliche Ziele. "Sie sind daher kein geeigneter Kooperationspartner für den Staat." Die Zeugen Jehovas sähen den Staat als ein "Werkzeug Satans". Sie forderten ihre Mitglieder auf, nicht an Wahlen teilzunehmen. Das religiöse Verbot, sich im Notfall mit Bluttransfusionen helfen zu lassen, bezeichnete er als "lebensverachtende Maxime". Den Vorwürfen widersprachen Vertreter der Religionsgemeinschaft. AP
Quelle: Südwestpresse vom 21.09.2000