Sachliche Fehler eingeräumt und zur Unterlassung verpflichtet
SELTERS (ph). Die gerichtliche Auseinandersetzung der Zeugen Jehovas mit dem Sektenbeauftragten des Bistums Mainz, Eckhard Türk, vor dem Oberlandesgericht habe dazu geführt, dass Türk sachliche Fehler in seinem Buch eingeräumt habe und sich zur Unterlassung verpflichtet habe. Das erklärte die Wachtturm-Gesellschaft in Selters.
Für den Fall eines Verstoßes müsse Türk 10.001 Mark Strafe bezahlen. Türk habe in einem Buch über die Wachtturm-Gesellschaft und die Zeugen Jehovas unter anderem geschrieben, dass die Religionsgemeinschaft durch die Abgabe von Literatur Gewinne erziele und darin ihre Haupteinnahmequelle habe. Diese Behauptung habe Türk in dem gerichtlichen Vergleich als sachliche Unwahrheit einräumen und sich verpflichten müssen, diese Behauptung nicht weiter zu äußern. Um eine gütliche Einigung zu erreichen, hätten die Jehovas Zeugen darauf verzichtet, weitere strittige Äußerungen von Eckhard Türk gerichtlich zu verfolgen. Das Limburger Landgericht habe einige der Aussagen in erster Instanz zum Teil als nicht einklagbare Werturteile, zum Teil als nicht ehrenrührige Unwahrheiten eingestuft und die Klage deshalb abgewiesen. Rechtsanwalt Armin Pikl, Prozeßbevollmächtigter der Wachturm-Gesellschaft, äußerte sich zufrieden darüber, dass mit dem Vergleich klargestellt werde, dass die Gesellschaft ihre Literatur nicht verkaufe und somit daraus auch keine Gewinne erziele.
Quelle: Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 18.12.1999