Oberlandesgericht gab Sektenbeauftragten Türk in allen wichtigen Punkten Recht

MAINZ - Der Diözesenbeauftragte des Bistums Mainz für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Diplomtheologe Eckhard Türk, hat sich im Rechtsstreit mit den Zeugen Jehovas vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf einen Vergleich eingelassen, der nun von der Wachtturm-Gesellschaft in übler Weise gegen ihn ausgeschlachtet wird.

"Wenn ich geahnt hätte, auf welche Weise die Zeugen Jehovas jetzt versuchen, mit ihrer Falschdarstellung in der Öffentlichkeit aus ihrem Scheitern vor Gericht propagandistisch einen Sieg zu machen, dann hätte ich dem Antrag der Zeugen Jehovas auf einen solchen Vergleich niemals zugestimmt," erklärte Türk am Donnerstag, 16. Dezember 1999.

Türk ist empört darüber, dass die Zeugen Jehovas unmittelbar nach dem Gerichtsentscheid vom 9. Dezember 1999 in einer Pressemitteilung behaupteten, Türk habe sachliche Fehler und Unwahrheiten in seinem Buch "Die Zeugen Jehovas kommen. Streitpunkte - Argumente - Klärungen" (Lahn-Verlag, Limburg) eingeräumt und sich zur Unterlassung verpflichtet. Demgegenüber stellt Türk klar, seine einzigen Zugeständnisse in dem Vergleich seien, dass in einer möglichen Neuauflage des Buches an einer Stelle das Wort "nahtlos" weggelassen und an einer anderen Stelle statt des Präsens die Vergangenheitsform gewählt werden muss.

In allen Hauptpunkten dagegen konnten sich die Zeugen Jehovas, wie schon vor dem Limburger Landgericht im Januar dieses Jahres, auch in der Berufungsverhandlung in Frankfurt nicht durchsetzen. Mit ihrer Klage wollten sie die Streichung von 13 Sätzen in Türks Buch erzwingen. Auch der Frankfurter Vergleich gibt dem Sektenbeauftragten des Bistums Mainz in allen 13 Punkten recht. Nach der Feststellung des Oberlandesgerichts kann das Buch "Die Zeugen Jehovas kommen" unverändert weiterverbreitet und verkauft werden. Die Zeugen Jehovas haben weiterhin hinzunehmen, dass Türk in seinem Buch die Auffassung vertritt, dass die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e.V. durch die Abgabe von Literatur Gewinne erzielt und darin ihre Haupteinnahmequelle besteht. Gerade dieser zentrale Punkt wird jedoch erstaunlicherweise in der genannten Pressemitteilung der Zeugen Jehovas im Widerspruch zur Gerichtsentscheidung ausdrücklich bestritten.

Darüber hinaus darf Türk auch weiterhin verbreiten, dass die Zeugen Jehovas durch die Weitergabe von Informationen einen umfassenden Datenbestand ansammeln, dass sie Leistungsquoten zu erfüllen haben, dass sie mit dem "Blutdokument" die Loyalität ihrer Anhänger überprüfen, und dass die Zeugen Jehovas die UNO auf übelste Weise verunglimpfen. Auch darf er weiterhin behaupten, dass die Zeugen Jehovas die Ableistung ziviler Dienste in einem Staat kategorisch ablehnen, und dass der neuerdings scheinbar veränderte Standpunkt zu dieser Frage nur einen öffentlichkeitswirksamen Trick zur Erlangung der Körperschaftsrechte darstellt.

Quelle: Pressemitteilung, Bischöfliche Pressestelle Mainz, 16.12.1999