Nach dem Teilerfolg der Zeugen Jehovas vor dem Bundesverfassungsgericht schließt der Berliner Senat nicht aus, dass die Organisation künftig Religionsunterricht in den Schulen der Hauptstadt geben wird.

Berlins Schulsenator Klaus Böger (SPD) sagte, wenn den Zeugen Jehovas der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt werde, dürften sie nach der augenblicklichen Rechtslage im Land Berlin Unterricht erteilen. Böger regte im Inforadio Berlin-Brandenburg an, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass Religionsunterricht in Berlin zum staatlichen Pflichtfach wird, wie es in den anderen Bundesländern bereits der Fall ist.

Das BVG hatte am Dienstag entschieden, dass eine über die Grundsätze der Verfassung hinausgehende "Staatsloyalität" von den Zeugen Jehovas für die Anerkennung als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht eingefordert werden dürfe. Die Verfassungsrichter hoben damit ein gegenteiliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin auf.

Die Zeugen Jehovas im Land Berlin hatten den Weg durch die Instanzen angetreten, nachdem ihnen der Senat den Körperschaftsstatus unter anderem mit der Begründung versagt hatte, sie lehnten den Staat "als Bestandteil der Welt Satans" ab und würden an staatlichen Wahlen nicht teilnehmen. Nun muss sich erneut das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung