Eine Schlacht gewonnen - den Krieg bald verloren?
Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas hatte “Erfolg”. Werner Rudtke, Sprecher der Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: “Wir sehen zukünftigen Entwicklungen positiv entgegen."

Ist das Urteil nun ein “Segen Jehovas” oder ein weiterer Schritt der Zeugen Jehovas hinein in das “satanische System der Dinge”? Oder die halbe Eintrittskarte in den exklusiven Club namens “Babylon, die Große Hure - dem Weltreich der falschen Religion”?

Was ist am 19. Dezember in Karlsruhe nun wirklich verkündet worden?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat meines Erachtens zu Recht die dürftige Begründung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) kassiert. In einem bedeutenden - auch weil erstem - Grundsatzurteil zum Status “Körperschaft des öffentlichen Rechts” für “neue” Religionsgemeinschaften hat der zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts entschieden:

Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.

Zur Erinnerung: Eine fehlende “Staatsloyalität” hatte das BVG in seinem Urteil aus dem Jahre 1997 bei den Zeugen Jehovas festgestellt. Kernpunkt war, dass Zeugen Jehovas nicht an demokratischen Wahlen teilnehmen und die Organisation eine aktive oder passive Wahlrechtsteilnahme eines Mitglieds ahndet. Die Einführung eines neuen Begriffs durch das BVG hat nunmehr das Verfassungsgericht nicht mitgemacht. Deswegen wurde das Urteil des Fachgerichts wohl für verfassungswidrig erklärt. Die Zeugen Jehovas haben aber keineswegs “gewonnen”. Sie müssen sich im Urteil einiges sagen lassen. Erstmalig dürfte so zum Beispiel - sozusagen - höchstrichterlich, festgestellt worden sein:

Der Beschwerdeführerin jedenfalls kann unter diesem Gesichtspunkt die Gewähr der Dauer nicht abgesprochen werden. Ihr Mitgliederbestand ist unbeeinträchtigt, obwohl mehrmals ein von ihr konkret berechneter Weltuntergang nicht stattgefunden hat.

Neben den Hinweisen der Bibel können die Zeugen Jehovas den “falschen Propheten” auch mit “ihrem” Urteil des Bundesverfasungsgerichtes identifizieren. Es ist die “leitende Körperschaft” der Zeugen Jehovas in New York. Der mehrmals konkret vorhergesagte “Welt”-Untergang hat nicht stattgefunden...

Schade, zu dieser Aussage des höchsten Gerichts hat Werner Rudtke keine Aussage gemacht.

Wirklich wichtig für die weitere Entwicklung wird aber nicht die Frage der “Gewähr der Dauer” sein, oder ob die leitende Körperschaft nun erfolgreich Bauernfängerei mit windigen eschatologischen Aussagen betreibt. Und wohl - eher bedauerlich - auch nicht die Frage, ob die Mitgliederaufnahme per verklausuliertem Massenanschreiben rechtlich haltbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht legt klar fest, dass “ob einer antragstellenden Religionsgemeinschaft der Körperschaftsstatus zu versagen ist, richtet sich nicht nach ihrem Glauben, sondern nach ihrem Verhalten. Der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität verwehrt es dem Staat, Glaube und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten. Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen. Das hindert ihn freilich nicht daran, das tatsächliche Verhalten einer Religionsgemeinschaft oder ihrer Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, auch wenn dieses Verhalten letztlich religiös motiviert ist. Ob dabei Glaube und Lehre der Gemeinschaft, soweit sie sich nach außen manifestieren, Rückschlüsse auf ihr zu erwartendes Verhalten zulassen, ist eine Frage des Einzelfalls.”

Wie soll das Fachgericht vorgehen?

Die Prüfung, ob eine Religionsgemeinschaft nach ihrem gegenwärtigen und zu erwartenden Verhalten die Gewähr dafür bietet, die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden, setzt eine komplexe Prognose voraus. Dabei muss eine Vielzahl von Elementen zusammengestellt und gewürdigt werden. Mathematische Genauigkeit ist nicht zu erreichen. Für eine solche Prognose nicht untypisch wäre die Annahme, dass sich eine Gefährdung der genannten Schutzgüter erst aus dem Zusammenwirken vieler einzelner Umstände ergibt. Andererseits stellen bloß punktuelle Defizite die geforderte Gewähr nicht in Frage. Hier ist den Fachgerichten eine typisierende Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung aller derjenigen Umstände aufgegeben, die für die Entscheidung über den Körperschaftsstatus von Bedeutung sind.

Weiterhin hat der zweite Senat die ersten Eckpfeiler für eine typisierende Gesamtbetrachtung gesetzt:

Deshalb ist ihr Verhalten gegenüber staatlichen Wahlen ein Gesichtspunkt, der zwar bei der gebotenen typisierenden Gesamtbetrachtung Berücksichtigung finden kann, der aber für sich allein die Annahme einer Gefährdung der unantastbaren Gehalte des Demokratieprinzips nicht trägt.

Und:

Insbesondere ist im fachgerichtlichen Verfahren offen geblieben, ob die Beschwerdeführerin - wie das Land Berlin behauptet - durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt. ... Bei der den Fachgerichten nunmehr aufgegebenen erneuten Prüfung des Verleihensanspruchs im Wege der typisierenden Gesamtbetrachtung wird insbesondere zu klären sein, ob die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter einer Verleihung des Körperschaftsstatus entgegenstehen.

Das Verfassungsgericht hat eindeutig keinen Sieg für die Zeugen Jehovas verkündet. Die Zweifel des Verfassungsgerichts, ob die Zeugen Jehovas das notwendige Verhalten an den Tag legen, damit sie den privilegierten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen können, sind wohl offenkundig.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nunmehr aufgefordert, eine umfassende Begutachtung der Zeugen Jehovas vorzunehmen. Und allein das dürfte bereits ein großer “Verlust” sein: Die Zeugen Jehovas unternehmen vieles, um sich abzuschotten. Damit ist nun Schluss! Es werden Tatsachen zusammen zu tragen sein, wie die Erziehung der Kinder und Jugend bei den Zeugen Jehovas aussieht. Nicht nur der Berliner Senat, nein, alle Betroffenen in unserem Land sind daher aufgefordert, die Wahrheit über die “Wahrheit” publik zu machen und in gerichtsrelevanter Art und Weise vor dem Bundesverwaltungsgericht “Zeugnis” abzulegen.

Es ist die tiefe Überzeugung des Kommentators, dass die Zeugen Jehovas in ihrem tatsächlichen Verhalten in der Vergangenheit und der Zukunft erhebliche Mängel in Bezug auf Kindeswohl und die Rechte Austrittswilliger besitzen. Man möge nur daran denken, welche Auswirkungen die “Blutdoktrin” auf Kinder und Jugendliche bereits hatte. Oder verprügelte Kleinkinder, weil diese nicht “ruhig” den für Erwachsene konzipierten Zusammenkünften folgen konnten. Jugendliche, die sich genötigt sehen, ihren Eltern und “Freunden” nicht ihre Meinung über die “Wahrheit” zu sagen, weil sie - wirtschaftlich abhängig - die Konsequenzen scheuen und auch den Entzug der elterlichen Liebe fürchten. Oder Kinder und Jugendliche mit Angsttraumata vor Angriffen Satans und seiner Dämonen.

Das Fachgericht, die Berliner Senatsverwaltung und die Betroffenen haben viel zu tun - packen wir´s an.

Quelle: GEORG VAN DE RAETZ, Kulturkollektiv