Ein Zeuge Jehovas, dessen Verwandter diese Sekte verlassen hat, darf mit ihm weder geistigen noch gesellschaftlichen Kontakt haben; ja selbst ein herzlicher Gruß kann dazu führen, dass der Zeuge Jehovas selbst aus der Sekte ausgeschlossen wird. Welche detaillierten Anweisungen muss ein Zeuge Jehovas in einem solchen Fall befolgen? Die Antwort gibt Der Wachtturm...

Wir hoffen bestimmt, daß alle, die aus der Versammlung ausgeschlossen werden müssen, weil sie sündigen und nicht bereuen, den Verlust spüren werden — sowohl das fehlende Wohlgefallen Gottes als auch die fehlende herzliche Gemeinschaft und den fehlenden gesellschaftlichen Kontakt mit loyalen Christen — und dann zur Besinnung kommen.

Der Wachtturm 15. Oktober 1999, S. 22

Solche Vorgaben, wie sie oben aufgeführt sind, regeln auch das Verhältnis von Familienmitgliedern untereinander. Wie dem obigen Zitat zu entnehmen ist, beschränkt sich der Umgamg mit Ausgeschlossenen (nicht nur!) auf das Verbot der „geistigen Gemeinschaft“ mit diesen, sondern erfasst darüber hinaus auch die emotionale Ebene, die „herzliche Gemeinschaft“ und den „gesellschaftlichen Kontakt“.

Gerät ein Zeuge Jehovas deswegen in Gewissensnöte und entscheidet daher, den Kontakt zu dem Ausgeschlossenen aufgrund seiner eigenen Gewissensentscheidung aufrechtzuerhalten, fällt auch er unter die Ausschlussklausel und wird exkommuniziert.

Wenn die Ältesten beobachten würden, daß er diesen Weg beschreitet, indem er regelmäßig mit einem Ausgeschlossenen zusammen ist, würden sie versuchen, ihm liebevoll und geduldig zu helfen, wieder Gottes Standpunkt einzunehmen (Matth. 18:18; Gal. 6:1). Sie würden ihm Rat erteilen und ihn nötigenfalls ‘mit Strenge zurechtweisen’, da sie ihm helfen möchten, ‘auf Gottes heiligem Berge’ zu bleiben. Wenn er aber nicht aufhört, Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen zu pflegen, ‘hat er an den bösen Werken teil’ (indem er sie unterstützt oder sich daran beteiligt) und muß aus der Versammlung entfernt oder ausgeschlossen werden (Tit. 1:13; Jud. 22, 23; vergleiche 4. Mose 16:26).

Der Wachtturm 15. Dezember 1981, S. 25

Ruft ein Zeuge Jehovas bei einer Familie an, so gilt folgendes Verhalten für den Fall, dass ein „Ausgeschlossener“ den Hörer abnimmt:

Ein Zeuge Jehovas eröffnet dann das Telefongespräch nicht wie üblich, mit einem „hallo wie geht’s“. Statt dessen soll er ganz unvermittelt, nach dem Zustandekommen der Verbindung den Ausgeschlossenen bitten, seinen Glaubensbruder sprechen zu wollen.

Sollte der Ausgeschlossene den Anruf entgegennehmen, dann bitte einfach darum, den christlichen Angehörigen zu sprechen.

Der Wachtturm 15. Juli 1995, S. 27