Bremen. Die Bremer Bürgerschaft hat die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt.

Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich vor der Abstimmung zu den, wie sie einstimmig betonten, intensiven Erörterungen in ihren jeweiligen Fraktionen."

Die Gründe: Beispielsweise die Ablehnung von Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen. Diese Ablehnung verletze Grundrechte und gefährde Leib und Leben – besonders bei Kindern. Die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern der Religionsgemeinschaft werde durch Züchtigungen beeinträchtigt. Von einem Verbot der Religionsgemeinschaft könne nicht die Rede sein, wie die Zeugen Jehovas immer wieder willentlich missverstünden, sondern hier ginge es einzig um die Frage, ob einer Gemeinschaft, die Grundrechte verletze, ein Sonderstatus zuerkannt werden könne.

Dies hat nun die Bremer Bürgerschaft in bewundernswerter Klarheit verneint.

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Hier die Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft.