Wohl kaum eine Glaubensgemeinschaft hat ein solch zwiespältiges Verhältnis zu Staat und Gesellschaft wie die Zeugen Jehovas.

Da heißt es einerseits: “Ihr seid kein Teil der Welt” aber andererseits: “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist” sowie: “Jede Seele soll den obrigkeitlichen Gewalten untertan sein”.

Auf der einen Seite erklärt die Religionsgemeinschaft: “Wir sind politisch neutral und halten uns aus den Streitigkeiten der satanischen Welt heraus.” Auf der anderen Seite lebt man “in der Welt”, genießt die Errungenschaften der Moderne, inklusive Internet, und nimmt gern die wohlwollenden Gesten und steuerlichen Vergünstigungen des Rechtsstaats entgegen.

Und was tut der Rechtsstaat?

Erklärt, dass die im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte selbst für diejenigen Individuen oder Gruppen gelten, die den demokratischen Rechtsstaat ablehnen und sich ihm verweigern. Eine Errungenschaft, eine demokratische Glanzleistung, die man kaum überschätzen kann!

Viele der Mitglieder der Zeugen Jehovas wissen einfach nicht, welch großes Glück sie haben, in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland zu leben.

Doch warum sollte der Staat Bundesrepublik Deutschland solchen sich dem Staat verweigernden Glaubensgemeinschaften den Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” zugestehen? Reichen die allgemeinen Vereinsregelungen nicht aus?

Müssen die Zeugen Jehovas den “Ritterschlag” der Anerkennung erhalten?

Im folgenden will ich versuchen, ein “Pro und Kontra” aufzulisten:

Pro:

Zeugen Jehovas sind gläubige Christen. Sie sind in der Regel gesetzestreu, zahlen ihre Steuern, gehen einer geregelten Arbeit nach, und kommen eher selten bis nie mit dem Gesetz in Konflikt.

So weit, so gut und so normal. Nichts Besonderes oder gar Außergewöhnliches.

Wenn der Staat den Kirchen gewisse Rechte zuerkennt, gibt es aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes zunächst keinerlei ersichtliche Gründe, warum dieselben Rechte nicht auch den religiösen Sondergemeinschaften eingeräumt werden sollten. Entweder die Glaubens- und Gewissensfreiheit gilt oder sie gilt nicht. Dann aber für alle in gleicher Weise oder eben nicht, dann aber auch für alle, ohne Ausnahme.

Dürfen die Kirchen mit gewissen steuerlichen Vergünstigungen oder Erleichterungen ihrer Arbeit nachgehen bzw. ihren selbstgesetzten Missionsauftrag erfüllen und die ihnen eigene Seelsorge betreiben, dann sollten diese Vergünstigungen und Erleichterungen auch den anderen Glaubensgemeinschaften zugute kommen.

Auch die Zeugen Jehovas verrichten “kirchliche” Arbeiten, sie haben sich ebenfalls einen Missionsauftrag gegeben bzw. leiten diesen, ebenso wie die Kirchen, aus der Bibel ab und sie betreiben Seelsorge, wenngleich ihre Form der Seelsorge mit Recht fragwürdig erscheint. Doch dazu mehr im Kontra.

Sie versammeln sich friedlich, halten ihre Andachten und Gottesdienste ab wie die Kirchen, wenngleich sie nicht denselben Ritus haben, nicht dieselben Feiertage begehen, nicht an Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder anderen kirchlichen Festen teilnehmen.

Zuweilen haben sie Bedarf, sich ein Kirchengebäude kleineren oder größeren Ausmaßes zu errichten, ganz genauso wie es die Kirchen meist in vergangenen Jahrhunderten ganz selbstverständlich praktiziert haben. Auch dies wird ihnen in der Regel nicht verwehrt, denn das Baurecht unterscheidet nicht zwischen den Konfessionen, allenfalls zwischen Wohngebäude und kommerziell genutztem Gebäude sowie Wohngebiet und Industriegebiet.

Hat also der Staat abzuwägen, welche Rechte er den Kirchen und Glaubensgemeinschaften einräumen kann, will oder muss, so sollte der Gleichheitsgrundsatz für alle Glaubensrichtungen und Sondergemeinschaften in gleicher Weise gelten. Es kommt dem Staat, der sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat, in dieser Sache keinerlei religiöse Schiedsrichterfunktion zu. Er hat allein zu prüfen, ob eine Gruppe sich an Recht und Gesetz hält sowie entsprechend auf die einzelnen Gruppenmitglieder einwirkt.

Ist das der Fall, darf es keinerlei Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte geben.

Kontra:

Die Äußerungen der Religionsgemeinschaft sind oft widersprüchlich. Haben ihre Repräsentanten mit den Behörden oder Staatsvertretern zu tun, wird ihre Rede gefällig, gewandt und geschliffen, sorgfältig austariert, manchmal etwas spitzfindig und raffiniert aber meist von größter juristischer Sachkenntnis zeugend.

Wenn die Aussagen gegenüber Behörden und Verfassungsorganen von dem abweichen, was die Religionsgemeinschaft ihren Gläubigen vermittelt, nennt sie das “Theokratische Kriegslist” und rühmt juristische Erfolge vor den Gläubigen.

“Jehova hat seinen Segen verliehen, deswegen mussten wir obsiegen.” heißt es dann.

Das einzelne, einfache Mitglied weiß wenig bis gar nichts von den Juristen, Rechtsanwälten, Notaren und Richtern, die die Wachtturm-Gesellschaft in Diensten hat. Auch kann der Gläubige nur schwer die wirtschaftlichen Verflechtungen, Konstruktionen und Interessen der verschiedenen Rechtskörperschaften der Wachtturm-Gesellschaft durchschauen.

So errichten die Gläubigen die Immobilien der Wachtturm-Gesellschaft in vielen Stunden harter, körperlicher Arbeit, werden dafür aber nicht entlohnt. Über die Verwendung der Gebäude hat der Einzelne kein Mitsprachrecht, auch nicht darüber, ob und unter welchen Modalitäten sie zu “gegebener Zeit” zu “marktüblichen Preisen” veräußert werden. In der Folge erfährt er auch nichts über die “marktüblichen Preise”, die erzielt werden konnten. Eine möglicherweise interessierte Öffentlichkeit hat aus Sicht der Religionsgemeinschaft kein Anrecht auf Informationen über solche "Interna".

Ich erwähnte, dass die Zeugen Jehovas “kirchliche Arbeiten” verrichten sowie “Seelsorge” betreiben. Darauf möchte ich nun näher eingehen, denn in den “Genuss” dieser “Seelsorge” kommt im Lauf der Zeit jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

Solche “Seelsorge” ist immer dann nötig, wenn die Gemeindevorsteher (Ältesten) feststellen, dass ein Einzelner nicht mehr den Glaubenseifer hat, den er zu Beginn seiner Zugehörigkeit hatte und der in der Anzahl “berichteter” Stunden im Missionierungswerk zu erkennen war.

Wer ausreichend missioniert, beweist damit die Festigkeit seines Glaubens und muss nicht seelsorgerisch betreut werden. Lässt jemandes Zahlenwerk auf dem “Berichtszettel” jedoch eine Tendenz nach unten erkennen, schrillen bei den Ältesten die Alarmglocken. Es muss etwas geschehen, denn schließlich “müssen wir doch alle im Glauben stark bleiben”.

Nun also zu der Seelsorge für “Schwache”:

“Bruder/Schwester, wir haben festgestellt, dass du in letzter Zeit nicht so häufig im Dienst stehen konntest, wie du dir es wahrscheinlich selbst zum Ziel gesetzt hattest. Hast du eine Idee, woran das liegen könnte?”

“Ach, wisst ihr, in letzter Zeit hab ich beruflich soviel um die Ohren. Mein Chef liegt mir dauernd in den Ohren, ob ich nicht länger bleiben könnte. Naja, ihr wisst ja selbst: In diesen schwierigen Zeiten musst du sehen, dass du deinen Job behältst, denn schließlich ist einer, ‘der für die Seinigen nicht sorgt, schlimmer als ein Ungläubiger’.”

“Ja, es sind wirklich ‘Zeiten, mit denen man schwer fertig wird’. Wir wissen natürlich, wie sehr du versuchst, all deinen Verpflichtungen nachzukommen und wir schätzen das sehr. Dennoch weißt du ja auch selbst, dass wir ‘das Haus Gottes nicht vernachlässigen sollten’, wie es so treffend im Bibelbuch Zephanja heißt”.

“Das weiß ich. Und ich bete auch schon lange zu Jehova, er möge mir Kraft geben, alles unter einen Hut zu bringen. Und doch gibt es Tage, da bin ich von der Arbeit einfach so kaputt, dass ich weder am Abend in die Zusammenkunft gehen mag noch am Samstagmorgen in den Dienst [gemeint ist hier der Missionsdienst].”

“Hast du schon mal eine Veränderung deines Arbeitsverhältnisses erwogen? Vielleicht anstatt der Vollzeitarbeit die Möglichkeit der Teilzeit?”

“Ja, daran denke ich schon geraume Zeit, aber das würde eine ehebliche Einkommensminderung für mich bedeuten. Wie ich dann alle laufenden Kosten decken soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Außerdem wollen wir uns den Urlaub wenigstens einmal im Jahr noch erlauben können.”

“Das klingt alles sehr nachvollziehbar. Vielleicht müssen wir in unserem Leben Jehova einfach mal des öfteren ‘auf die Probe stellen’, wie es so schön im Bibelbuch Maleachi heißt, ‘um zu sehen ob er nicht tatsächlich die Schleusen der Himmel öffnet und Segen ausgießt, bis kein Bedarf mehr ist’.”

“Ihr habt ja recht. Vielleicht muss ich einfach nochmal über alles gebetsvoll nachdenken. Vielleicht kann ich dann ja tatsächlich wieder mehr für Jehova tun.”

“Er hat es verdient, dass wir unser Äußerstes tun.”

“Ja, das stimmt.”

“Was meinst du, lieber Bruder/liebe Schwester, sollen wir noch um den Segen unseres himmlischen Vaters beten?”

“Ja, unbedingt!”

Das ist die klassische Seelsorge. Jeder macht mal schlapp, wenn er in ständiger Bringschuld gegenüber "Jehova" lebt. Hat jedoch ein Zeuge Jehovas ernsthafte Sorgen, eine Krankheit, vielleicht Depressionen, dann kommen Standardrezepte: “Bete, studiere [gemeint ist das Lesen und Durcharbeiten der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft], predige und komm zur Versammlung. Du weißt doch: Hier wirkt der Geist Gottes. Wenn wir in den Saal gehen, hilft uns Gottes Geist, uns auf geistige Dinge zu konzentrieren, dann fallen die kleinen Alltagssorgen gar nicht mehr ins Gewicht.”

Warum sollte sich der Staat, der über die Verleihung des Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” zu entscheiden hat, sich für interne Gebräuche von Sondergemeinschaften und deren Seelsorge interessieren?

Weil hier meines Erachtens die Dinge nicht gleich sind.

Während die Kirchen in der Regel geschultes Fachpersonal zu Verfügung haben bzw. darauf ausdrücklich verweisen, glaubt man bei den Zeugen Jehovas, das Problem mit eigenen Patentrezepten lösen zu können.

Die Religionsgemeinschaft hält nicht allzu viel von geschulten Psychologen, Psychotherapeuten, oder Psychiatern, die dem Patienten sach- und fachkundig helfen könnten. Das Problem dabei ist nämlich, dass sehr oft ein Zusammenhang zwischen dem gesundheitlichen Problem und der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft festgestellt wird. Dann kann es ratsam erscheinen, sich nicht länger den rigiden Moral- und Leistungskodizes zu unterwerfen, da sie bereits eine beträchtliche Verformung, Hemmung oder krankhafte Veränderung der Persönlichkeit bewirkt haben. Das aber fürchtet der Zeuge Jehovas. Daher auch hat die Religionsgemeinschaft mit dem Schüren von Ängsten vor allzu viel Bildung bei den mehrheitlich eher einfach strukturierten Gläubigen weitgehend Erfolg.

Dies hat in vielen Fällen zu erheblichen Kosten für die Solidargemeinschaft geführt, sehen sich doch viele der psychisch geschädigten und kranken Noch- oder Nicht-mehr-Angehörigen nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.

Man kann also sagen, dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas wahrlich keinen großen Beitrag zur Verbesserung der Staatsgemeinschaft leistet; in manchen Fällen erhöht sie aber deren Kosten.

Und hier sehe ich den Hauptunterschied zwischen einer fundamentalistischen Glaubensgemeinschaft, wie der der Zeugen Jehovas und den großen Kirchen:

Während die Kirchen die Demokratie als die bestmögliche Staatsform längst verinnerlicht haben und daran fleißig und engagiert mittun, ist die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas fleißig darin, für sich selbst die optimalen Bedingungen zu schaffen, sich Vergünstigungen, steuerliche Erleichterungen sowie ihre “Rechte” zu erstreiten; gleichzeitig aber lehnt sie diese Staatsform aus tiefer Überzeugung als eine Variante des “satanischen Systems” ab und sehnt deren baldiges Ende herbei.

Zudem verwehrt sie in der Regel den Kindern den Zugang zu einer höheren Bildung und verbaut auf diesem Wege deren Zukunft.

Die unverhohlene Verachtung für alles “Akademische”, die die Religionsgemeinschaft propagiert, schlägt sich in der gesamten Lebensführung der Zeugen Jehovas nieder und trägt vielfach dazu bei, dass sie ihren Kindern einschärfen, sich nicht zu sehr anzustrengen. Bildung hat nach Ansicht der Religionsgemeinschaft einzig den Zweck, sie zu befähigten Missionierern zu machen, die allein darin Geschicklichkeit erwerben, neue Anhänger zu rekrutieren.

Paradoxerweise aber bedient sich die Religionsgemeinschaft seit jeher der Kenntnisse sowie des überragenden Verstandes Hochgebildeter, um ihre “Rechte” bei den Staatsorganen zu erwirken sowie eine Art Weltkonzern (Watchtower Society in den USA) zu führen, der sehr erfolgreich ist.

Ich meine, der Staat sollte solche Doppelbödigkeit nicht auch noch dadurch honorieren, dass er dieser Glaubensgemeinschaft mehr zugesteht, als ihr sinnvollerweise zugestanden werden sollte.

Eine Verleihung des Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” wäre m. E. für diese staatsverneinende Gruppe zuviel der unverdienten Ehre und eine nur schwer erträgliche Erhebung in den “Adelsstand” verdienstvoller, staatstragender Institutionen.