Die Zeugen Jehovas werden in Baden-Württemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Die CDU-FDP-Landesregierung in Stuttgart hat entschieden, der umstrittenen Glaubensgemeinschaft die geforderte staatliche Anerkennung zu verweigern.

Hier gibt's weitere Informationen.

Ob diese Entscheidung von Dauer sein wird, werden wohl - wieder einmal - die Gerichte entscheiden, denn dass die Zeugen Jehovas prozessfreudig sind, ist eine Erfahrung, die die Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr über einem Jahrzehnt macht.

Wie auch immer dieser Rechtsstreit ausgeht, Tatsache ist, dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern nicht dieselben Rechte einräumen, die sie für ihre Gemeinschaft vehement einklagen.

Das einzelne Mitglied ist eben in seiner Entscheidung für oder gegen eine Bluttransfussion, für oder gegen die Teilnahme an politischen Wahlen und schließlich für oder gegen den Umgang mit Abweichlern oder ehemaligen Glaubensgenossen nicht frei.

Und das weiß die Wachtturm-Gesellschaft auch, selbst wenn sie dies zuzugeben gegenwärtig nicht bereit ist.

Hier geht's zur Diskussion.