Ein Rechtsgutachten des Erlanger Professors Dr. jur. Christoph Link sagt glasklar aus, daß sich die Zeugen Jehovas - oder genauer gesagt die Wachtturm-Gesellschaft - schon aus dem Grund nicht den Status einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts erwarten kann, weil sie sich gleich mehrfach über geltendes Recht hinwegsetzt.
Das Gutachten stützt sich zu einem großen Teil auf interne Schriften der WTG, sowie Literatur und Aussagen von ehemaligen Zeugen. Es kommt daher zu einer völlig anderen Schlußfolgerung, als das von der WTG selbst in Auftrag gegebene Gutachten von Herrmann Weber, das in erster Linie auf den Aussagen der für die Öffentlichkeit zugänglichen WT-Literatur beruht.
Das Rechtsgutachten von Professor Link erschien in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, Band 43 (1998), Seite 1-54, die direkt vom Verlag Mohr Siebeck bezogen werden kann. Die Veröffentlichung erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung von Verlag und Autor.