Maria Weiß hat ihr Leben in Bahlingen verbracht, aber wie viele Einwohner das kleine Fleckchen am Kaiserstuhl hat, weiß sie nicht. Es interessiert sie auch nicht.

In ihrem Garten steht eine blaue Bank, und drum herum wächst Obst und Gemüse. Hier geht sie hin, wenn sie mal aus dem Haus möchte. Seit sie die Zeugen Jehovas verlassen hat, und das ist jetzt schon 20 Jahre her, kann sie nicht mehr "unter Menschen" gehen. Warum das so ist - schwer zu erklären. Aber so ist es eben.

Es war im September 1993, als die Zeugen Jehovas zuletzt für Schlagzeilen sorgten. In Österreich starb ein zehn Tage alter Säugling an Blutarmut - Folge einer angeborenen Unverträglichkeit der Blutgruppen beider Eltern. Mit einer Bluttransfusion hätte er wahrscheinlich gerettet werden können; die Eltern hatten dies jedoch abgelehnt. Unter Berufung auf die Bibel ("Du sollst kein Blut vergießen") sind den Zeugen Jehovas Bluttransfusionen strikt untersagt.

Jetzt gab es wieder Aufruhr - allerdings ganz anderer Art. Der Berliner Senat, schon lange im Clinch mit der Sekte, hatte sich mit den Zeugen Jehovas gerichtlich angelegt - und unterlag. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verdonnerte das Land Berlin kürzlich dazu, die Zeugen Jehovas als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen - genau dies hatte der Senat der Sekte "ihrer totalitären Struktur" wegen verweigern wollen. Wird dieses Urteil rechtskräftig, wären die Zeugen Jehovas der evangelischen und katholischen Kirche rechtlich gleichgestellt. Sie könnten Kirchensteuern erheben, Religionsunterricht an den Schulen erteilen, Vertreter in die Rundfunkräte, Seelsorger in die Gefängnisse schicken.

Mehr als das aber erregt viele das Signal, das von diesem Urteil ausgeht. "Die gesellschaftliche und staatliche Anerkennung, die diese Sekte damit erfährt", sagt Werner Thiede von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, "das ist der eigentliche Skandal." Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919, die Bestandteil des Grundgesetzes geworden ist. Danach steht einer Religionsgemeinschaft der Status einer Körperschaft zu, wenn sie genug Mitglieder hat (mindestens 0,2 Prozent der Einwohner pro Bundesland), alt genug ist (seit mindestens 30 Jahren besteht) und einigermaßen geordnete finanzielle Verhältnisse nachweisen kann. Daß die Zeugen Jehovas ein ausdrückliches "Nichtverhältnis" zum Staat haben, wie Manfred Becker, Leiter des Berliner Referates Kirchen und Religionsangelegenheiten, sagt, "ja ihren Mitgliedern sogar ausdrücklich eine aktive Beteiligung, zum Beispiel an den Wählen, verbieten", spielte bei der Überlegung des Gerichtes keine Rolle. Im Gegenteil: Es "stellte ausdrücklich fest, daß die inhaltliche Bewertung einer Religion oder Weltanschauung nicht Aufgabe des Staates ist - es sei denn, er werde ausdrücklich angegriffen." "Ob solche rein formalen Kriterien tatsächlich hinreichen, das ist doch wohl sehr die Frage", sagt Manfred Becker.

So kennt man die Zeugen Jehovas: Ergeben lächelnde ältere Damen, sanftmütige junge Männer, halb verborgen hinter einem Fächer von "Wachttürmen", den Blick milde in eine andere Welt gerichtet. In eben dieser Welt aber, davon berichten sogenannte "Abtrünnige" und Sektenkenner, geht es ganz und gar nicht milde zu. Prophezeiungen über den nahenden Weltuntergang ("Harmagedon") und eine "gnadenlose Reglementierung" (Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen) halten die Mitglieder in Schach - und vom Reich des "Weltfürsten" Satan fern. Wer zur "Neue-Welt-Gesellschaft" gehören möchte, sollte fünfmal in der Woche an Schulungen teilnehmen, Ferien und Urlaub weitgehend in den Dienst der WachtturmGeselIschaft stellen. Kontakte zu den "Weltmenschen" sind zu vermeiden, ebenso alle weltlichen Vergnügungen wie Tanz, Geburtstagsfeiern oder Lottospielen. Auch von höherem Schulabschluß oder einem Universitätsstudium wird abgeraten, ebenso abträglich ist die Beschäftigung mit weltlichen Literatur.

Verfehlungen werden vor eigenen "Rechtskomitees" verhandelt und unter Umständen mit dem Ausschluß aus der Gemeinschaft bestraft - bei der Struktur einer solchen Sekte, die nur ein"böses Außen" kennt, eine Strafe von kaum zu überbietender Härte. Daß einige von ihnen - auch Nicht-Ausgestoßene - psychisch krank werden oder gar Selbstmord begehen - diese "immer wieder verbreitete Unwahrheit" nimmt man in der deutschen Zentrale der Wachtturm-Gesellschaft in Selters nur noch mit milder Nachsicht zur Kenntnis. Schließlich, sagt Vorstandsmitglied Werner Rudtke seelenruhig, werde nur der ausgestoßen, der "ohne Reue" sei.

Wer aber ohne Reue ist, der wird "Harmagedon", den großen Rachefeldzug Gottes gegen die"Feinde des Königreiches", nicht überleben: Mit dieser Gewißheit wuchs Thomas Bartsch in der Sekte auf. Nachts quälten das Kind Teufel und Dämonen, und immer nahm er dies als unheilvolles Zeichen dafür, daß "ich nicht gut genug bin für Gott". Angstvoll ließ er deshalb die qualvollen "Heimbibelstunden" seines linientreuen Vaters über sich ergehen, mied, wie ihm befohlen, Kontakt mit Schulkameraden und Nachbarskindern. "Die Öffentlichkeit", sagte der heute "Abtrünnige" Thomas Bartsch in einem Interview mit dem Magazin der Süddeutschen Zeitung, "hält sich gern an dem Bild fest: verschroben, aber harmlos." Ihn und andere habe diese Sekte jedoch beinahe das Leben gekostet.

Die Zeugen Jehovas stehen derweil gut im Saft. Etwa vier Milliarden Mark, schätzen Sektenkenner, setzt die Wachtturm-Gesellschaft mit ihrem Hauptsitz in Brooklyn, New York, derzeit um, vor allem mit dem Verkauf hauseigener Literatur. Über fünf Millionen Anhänger tragen weltweit ehrenamtlich oder gegen Niedrigstlöhne als Verkünder, Verkäufer oder Handwerker (die Wachtturm-Gesellschaft zeichnet sich auch durch rege Bautätigkeit aus) zum Wohlstand des Unternehmens bei.

Nach dem Berliner Urteil ist die Stimmung bei den Zeugen Jehovas bestens. "Die Aufwertung" begreift man in der Zentrale in Selters in der Tat als den eigentlichen Sieg. Gern nimmt man auch die Steuerbegünstigungen an, die Körperschaften des öffentlichen Rechts beim Erwerb von Grundstücken gewährt werden. Die anderen Rechte kümmern die Gesellschaft nicht. Steuern zu erheben gilt als "nicht biblisch". Und statt in irgendwelchen Gremien mitzuwirken, sagt Werner Rudtke, widmen sich die Zeugen lieber "der Verkündigung des Königreichs Gottes".

Der Berliner Senat jedoch ist keinesfalls bereit, den Spruch des Oberverwaltungsgerichtes hinzunehmen. Und die Kirchenreferenten aller Bundesländer ermutigen die Berliner, nicht lockerzulassen und in Revision zu gehen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnten auch die anderen Länder den Zeugen die Amerkennung kaum noch verwehren. Und daß die Wachtturm-Gesellschäft sich darum bemühen wird, daran ließ die Zentrale in Selters kaum Zweifel.

Noch etwas ganz anderes aber steht zur Debatte. Bliebe es bei dem Urteil, dann könnten sich in Deutschland, so Manfred Becker, bald eine ganze Menge Körperschaften in Deutschland tumrneln. Auch "Kinder Gottes" und "Scientologen" werden irgendwann mal 30 Jahre alt.

Elisabeth Schmidt
Badische Zeitung vom 29.12.1995