Jetzt machen die Franzosen Ernst. Wer weder eine Religion noch ein kultureller Verein ist, muß in unserem Nachbarland grundsätzlich 60% Steuern auf alle Einnahmen abführen.
Eine Regelung, die auch auf die Zeugen Jehovas zutrifft und der Wachtturm-Zentrale in Louviers im Juni 1998 einen Steuerbescheid über 303 Millionen Franc (rund 90 Mio. DM) beschert hat. Recht so meinen die Kenner der Sektenszene, denen schon lange ein Dorn im Auge ist, wie unter dem Deckmantel der Religion Millionengewinne gescheffelt werden. Skandal, geifert die Wachtturm-Gesellschaft lautstark und nimmt wieder einmal das öffentlichkeitswirksame Schlagwort von der Religionsfreiheit in den Mund.
Die Zeugen Jehovas haben in Frankreich den Status einer "Association Loi de 1901". Dabei handelt es sich um eine Rechtsform, die in etwa mit dem deutschen eingetragenen Verein vergleichbar ist. Im Gegensatz zur "Associations d'utilité publique", dem französischen Gegenstück zum gemeinnützigen Verein, sind die eingetragenen Vereine in Frankreich einer Pauschalbesteuerung von 60% unterworfen.
Dazu kommt, daß Vereinigungen der Rechtsform "Association Loi de 1901" lediglich "donations manuels", also vor allem Geldspenden, entgegennehmen dürfen, nicht jedoch "donations et legs", also notarielle Übertragungen von Vermögen usw.
Alle Spenden oder Schenkungen, die in den einzelnen Versammlungen der ZJs eingenommen werden, müssen folglich dem Finanzamt als Einkünfte erklärt werden.
Der französische Staat erkennt nur solche Organisationen als kulturelle Vereine an, die ausschließlich die Ausübung eines Gottesdienstes zum Inhalt haben. Eine Definition, die allerdings nicht ganz eindeutig ist, weshalb Sekten immer wieder versuchen, diesen Status zu erreichen. Aus Sicht des französischen Innenministeriums spricht gegen die Anerkennung einer Organisation als kultureller Verein spricht vor allem die Tatsache, daß durch seine Aktivitäten die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird.
Bereits in den 80er Jahren hat die WTG in Frankreich versucht, den rechtlichen Status einer "Association cultuelle loi de 1905", also eines kulturellen Vereins, zu erhalten. Dies wurde ihr aber am 1.7.1985 vom Conseil d'Etat (dem obersten Verwaltungsgericht) verweigert. Auch die übrigen Sekten in Frankreich haben ausnahmslos den rechtlichen Status einer "Association Loi de 1901" (eingetragener Verein) und genießen somit keinerlei steuerlichen Vorteile.
Zwar konnte die WTG bei einigen lokalen Verwaltungsgerichten - wie zum Beispiel in Orleans - durchsetzen, als kultureller Verein akzeptiert zu werden. Doch diese Entscheidungen wurden bisher meist in einem anschließenden Berufungsverfahren wieder aufgehoben.
Bestätigt wurde die Weigerung des französischen Staates, die Zeugen Jehovas als kulturellen Verein einzustufen, unter anderem durch den sogenannten Gest-Guyard-Report vom Januar 1996. In diesem werden die Zeugen Jehovas unter den "gefährlichen" Sekten aufgeführt. Der Untersuchungsbericht, der auf polizeilichen Ermittlungen beruht, begründet dies unter anderem mit dem Verbot von Bluttransfusionen, das als ernste Lebensgefahr für die Mitglieder angesehen wird. Außerdem wird darauf verwiesen, daß Kinder von Zeugen Jehovas von der übrigen Gesellschaft isoliert und damit in ihrer natürlichen sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden. Dazu kommt die Feststellung, daß es in den Reihen von Zeugen Jehovas eine überdurchschnittlich hohe Selbstmordrate gibt.
Bei der Anerkennung als kultureller Verein geht es der WTG - wie könnte es anders sein - auch um entscheidende steuerliche Vorteile. Organisationen, die diesen Status haben, sind nämlich in Frankreich unter anderem
- von der Schenkungssteuer in Höhe von 60% befreit
- von der Grundsteuer auf bebaute Grundstücke befreit
Nach einem bisher unbestätigten Bericht hat John Miller, Mitarbeiter der Rechtsabteilung der WTG in Brooklyn, in der Versammlung Westlake, Austin/Texas gesagt, daß die WTG die Eigentumsrechte an ihren Liegenschaften in Frankreich auf andere Zweigbüros innerhalb der Europäischen Gemeinschaft übertragen hat, um der Besteuerung zu entgehen. Auch sollen alle Spenden an die WTG in Frankreich künftig zu Gunsten von WTG-Niederlassungen außerhalb des Landes gemacht werden.