Watchtower Bible and Tract Society of New York, inc.
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An die Ältestenschaften in den Vereinigten Staaten

Vertraulich

Liebe Brüder,

wir schreiben Euch, um Euch als einzelne Älteste beizustehen, Euch der zunehmenden Sorge bewusst zu werden, was die Handhabung Eurer Pflichten im Zusammenhang mit rechtlichen Themen oder Fragen betrifft. Aufgrund seiner Wichtigkeit sollte der vorsitzführende Aufseher eine besondere Zusammenkunft der Ältestenschaft einberufen, um diesen Brief vorzulesen und sorgfältig zu betrachten.

Bei der Verbreitung der Königreichsbotschaft ist es angemessen, dass wir offen und geradeheraus sind. Jesus gebot: „Was ihr im Flüsterton hört, das predigt von den Hausdächern.“ (Matthäus 10:27) Selbst wenn weltliche Gewalten fordern, dass wir still bleiben, antworten wir wie die Apostel: „Wir können nicht aufhören, von den Dingen zu reden, die wir gesehen und gehört haben.“ (Apostelgeschichte 4:20) Die Christenversammlung wird weiterhin kühn die Königreichsbotschaft verkündigen, bis Jehova sagt, das Werk sei vollendet.

Älteste haben die gemeinsame Pflicht, die Herde zu hüten. Sie müssen jedoch vorsichtig sein und keine Informationen über persönliche Dinge an unberechtigte Personen preisgeben. Es gibt „eine Zeit zum Schweigen“, wo es sich zeigen sollte, „dass deiner Worte wenig sind.“ (Prediger 3:7; 5:2) Sprüche 10:19 warnt: „Bei der Menge von Worten fehlt Übertretung nicht, wer aber seine Lippen in Schach hält, handelt verständig.“ Probleme entstehen, wenn Älteste in unweiser Art Dinge offenbaren, die vertraulich gehalten werden sollten. Älteste müssen besonders auf den Rat achten: „Offenbare nicht das vertrauliche Gespräch eines anderen.“ (Sprüche 25:9) Oft stehen der Frieden, die Einheit und das geistige Wohlergehen der Versammlung auf dem Spiel. Unrichtiger Gebrauch der Zunge durch einen Ältesten kann für den Einzelnen, die Versammlung und sogar die Gesellschaft zu rechtlichen Problemen führen.

Während wir als Christen bereit sind, anderen, die uns etwas antun, zu vergeben, sind die in der Welt nicht dazu geneigt. Weltmenschen beginnen schnell Gerichtsverfahren, wenn sie meinen, sie seien in ihren „Rechten“ verletzt worden. Einige, die dem Königreichspredigtwerk widerstehen, greifen schnell zu rechtlichen Mitteln, um einzugreifen oder seinen Fortschritt zu hemmen. Deshalb müssen Älteste besonders den Gebrauch ihrer Zunge wahren. Jesus stand vor Widersachern, die versuchten, „ihn in der Rede [zu] fangen und ihn dann der Regierung und der Gewalt des Statthalters [zu] übergeben.“ (Lukas 20:20) Er wies uns in solchen Situationen an: „Erweist euch vorsichtig wie Schlangen und doch unschuldig wie Tauben.“ (Matthäus 10:16) Wo es eine solche Bedrohung gibt, sollten wir in unserer Stellung als Älteste mit Davids Worten einiggehen: „Ich will meinen eigenen Mund mit einem Maulkorb verwahren, solange irgendein Böser vor mir ist.“ - Psalm 39:1.

In den letzten Jahren ist dies ein Grund für zunehmende Sorge geworden. Der Geist der Welt hat Menschen empfindlicher gemacht für ihre gesetzlichen „Rechte“ und die Rechtsmittel, durch die sie eine Bestrafung herbeiführen können, wenn diese „Rechte“ verletzt werden. So hat eine zunehmende Zahl rachsüchtiger oder verstimmter Personen, wie auch Gegner, Klagen eingereicht, damit der Einzelne, die Versammlung oder die Gesellschaft zu Geldstrafen verurteilt würden. Viele dieser Prozesse sind das Ergebnis eines Missbrauchs der Zunge. Erinnert Euch als Älteste daran, dass nicht ratsame Feststellungen oder Handlungen Eurerseits manchmal rechtlich als Verletzung der „Rechte“ anderer ausgelegt werden können.

Die Notwendigkeit, dass Älteste strikte Vertraulichkeit wahren, ist wiederholt betont worden. Siehe Watchtower vom 1. April 1971, Seiten 222-224, und Watchtower vom 1. September 1987, Seiten 12-15 [deutsch: Wachtturm, 1. Juli 1971, Seiten 414-416, und Wachtturm, 1. September 1287, Seiten 12-15]. Die Ausgabe von UNSER KÖNIGREICHSDIENST vom 1. September 1977, Seite 6, Absatz 36 [deutsch: dasselbe], und das Handbuch ks77, Seite 65 [deutsch: Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde] geben auch hilfreiche Führung und Rat. Dort wird sehr deutlich die Verantwortung der Ältesten betont, keine vertraulichen Informationen an solche weiterzugeben, die nicht berechtigt sind, sie zu hören.

Die rechtlichen Folgen eines Bruchs der Vertraulichkeit durch Älteste können erheblich sein. Wenn die Ältesten nicht der Anweisung der Gesellschaft folgen, vertrauliche Dinge sorgfältig zu behandeln, könnten solche Fehler dazu führen, dass die betroffenen Personen mit Erfolg gegen sie klagen. Den Ältesten oder der Versammlung könnte erheblicher finanzieller Schaden aufgebürdet werden. In einigen Fällen, wo die Behörden betroffen sind, könnten gewisse Verwicklungen zu einer Geld- oder Haftstrafe führen. Diese Möglichkeiten unterstreichen, wie wichtig es ist, dass Älteste Unterscheidungsvermögen haben und sorgfältig den Anweisungen folgen, die die Gesellschaft ihnen gibt.

I. WAS IST IN BESONDEREN FÄLLEN ZU TUN

A. Angelegenheiten für Rechtskomitees

Rechtskomitees müssen sorgfältig den Anweisungen der Gesellschaft folgen, wenn sie ihren Pflichten nachgehen. (Beachte ks77, Seiten 66-70; ks81, Seiten 160-170.) Alles, was der beschuldigte Übeltäter oder was Zeugen dem Komitee schriftlich einreichen, sollte strikt vertraulich behandelt werden. Sollte es notwendig sein, die Komiteesitzung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, sollten die Komiteemitglieder alle ihre persönlichen Notizen dem Vorsitzenden übergeben. Der Vorsitzende wird diese Aufzeichnungen an einem sicheren Ort aufbewahren, um einen Bruch der Vertraulichkeit zu verhüten. Die Notizen können den einzelnen Ältesten wieder ausgehändigt werden, wenn die Sitzung fortgesetzt wird. Beim Abschluss des Falles sollte der Vorsitzende nur notwendige Aufzeichnungen und Dokumente, eine Zusammenfassung des Falles und die S-77-Formulare in versiegeltem Umschlag für die Versammlungskartei aufbehalten. Von keinem Ältesten des Komitees sollte etwas außerhalb dieses versiegelten Umschlages (einschließlich unnötiger persönlicher Aufzeichnungen) bewahrt werden. So wird dann natürlich auch kein Komitee zulassen, dass die Verhandlung auf Band aufgenommen wird oder dass Zeugen, die vor dem Komitee eine Aussage machen, sich persönliche Notizen machen.

B. Kindesmissbrauch.

In vielen Staaten besteht die Verpflichtung, Kindesmissbrauch zu melden. Wenn Älteste Berichte erhalten, dass ein Kind körperlich oder sexuell misshandelt wurde, sollten sie sofort Kontakt mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft aufnehmen. Die Opfer eines solchen Missbrauchs müssen vor weiterer Gefahr bewahrt werden. - Siehe „Falls das Schlimmste eintreten sollte“ Awake!, 22. Januar 1985, Seite 8 [deutsch: Erwachet!, 8. August 1985, Seite 8].

C. Durchsuchungsbefehle und Vorladungen.

1. Ein Durchsuchungsbefehl ist eine gerichtliche Anweisung, die die Polizei ermächtigt, Gebäude zu durchsuchen, um Beweise zu finden, die bei einer Strafverfolgung gebraucht werden können. Kein Ältester sollte jemals der Durchsuchung eines Königreichssaales oder eines anderen Ortes zustimmen, wo vertrauliche Unterlagen aufbewahrt werden. Mit einem Durchsuchungsbefehl ausgerüstet, braucht die Polizei jedoch keine Zustimmung; sie kann sogar Gewalt anwenden, um ihren Auftrag durchzuführen. Die Polizei oder andere Beamte werden vor der Ausstellung eines Durchsuchungsbefehles wahrscheinlich Nachforschungen über vertrauliche Aufzeichnungen anstellen, fordern, dass sie ihnen ausgehändigt werden, oder darauf hinweisen, dass sie einen Durchsuchungsbefehl erwirken werden, wenn die betreffenden Ältesten nicht kooperationswillig sind. In einer solchen Situation sollte sofort die Rechtsabteilung der Gesellschaft angerufen werden.

Jedesmal, wenn einem Ältesten ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt wird (ob im Voraus angekündigt oder nicht), sollte der Älteste zuerst darum bitten, den Durchsuchungsbefehl lesen zu können. Nachdem er ihn gelesen hat, sollte er fragen, ob er einen Rechtsbeistand anrufen kann, und dann sollte er die Rechtsabteilung der Gesellschaft anrufen. Wenn die Rechtsabteilung aus irgendeinem Grund nicht kontaktiert werden kann, sollten die betroffenen Ältesten alle Anstrengungen unternehmen, die Hilfe eines örtlichen Anwalts zu erlangen, damit die Vertraulichkeit der Aufzeichnungen gewahrt werde. Vielleicht ist es unmöglich, entschlossene Beamte davon abzuhalten, die Suche gemäß dem Durchsuchungsbefehl vorzunehmen. Gewissenhafte Älteste werden alles tun wollen, das sie vernünftigerweise und den Frieden wahrend tun können, um in Übereinstimmung mit dem Grundsatz aus Apostelgeschichte 5:29 die Vertraulichkeit der Versammlung zu wahren.

2. Vorladungen sind Forderungen nach Vorlegen von Berichten oder nach Erscheinen eines Einzelnen vor Gericht oder nach Abgeben einer Zeugenaussage. Vorladungen können von einem Gericht oder in manchen Fällen von einer Behörde oder einem Staatsanwalt ausgesprochen werden. Wenn ein Ältester eine Vorladung erhält, sollte er sich sofort mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft in Verbindung setzen. Händigt niemals Aufzeichnungen, Notizen oder Dokumente aus oder offenbart eine vertrauliche Sache, die in der Vorladung angesprochen wird, ohne Anweisungen von der Rechtsabteilung erhalten zu haben.

D. Verbrechen und Untersuchung von Verbrechen.

In manchen Fällen werden die Ältesten Rechtskomitees bilden, um eine vorgebliche Untat zu behandeln, die auch ein Vergehen gegen die Strafgesetze des Cäsars darstellt (z. B. Diebstahl, tätlicher Angriff usw.). Generell sollte eine Untersuchung der weltlichen Behörden einer Angelegenheit, die die Versammlung angeht, nicht die Durchführung einer Rechtskomiteesitzung verzögern. Um einen Rechtskonflikt mit den weltlichen Behörden zu vermeiden, die vielleicht dieselbe Angelegenheit untersuchen, muss strengste Vertraulichkeit (selbst über die Tatsache, dass es ein Komitee gibt) gewahrt werden.

Wenn der vermutliche Täter die Sünde (das Verbrechen) gesteht, sollte außer den Angehörigen des Komitees niemand anwesend sein. Wenn die Beweislage die Anklage stützt, aber keine aufrichtige Reue gezeigt wird, was zu der Entscheidung führt, dem Übeltäter die Gemeinschaft zu entziehen, sollte dies auf die normale Weise behandelt werden, d. h. es wird auf die Möglichkeit des Einspruchs hingewiesen und die Entscheidung der Versammlung bekannt gegeben. Wenn es um schwere Verbrechen geht (d. h. Mord, Vergewaltigung usw.), oder wenn das kriminelle Verhalten in der Gemeinde bekannt ist, sollte die Ältestenschaft sich mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, bevor ein Rechtskomitee eingesetzt wird.

E. Wenn Diener oder Verkündiger die Versammlung wechseln.

Eine beträchtliche Anzahl von Verkündigern, darunter auch Älteste und Dienstamtgehilfen, zieht von einer Versammlung in eine andere um. Manchmal befinden sich die Umstände um ihren Umzug in der Schwebe. Einige ernannte Brüder machen vielleicht Probleme durch, durch die ihre Befähigung in Frage gestellt ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ältestenschaften sich mit Rat zurückhalten und einem Bruder den Umzug gestatten, ohne sein Problem zu besprechen. Danach lehnen sie es ab, seine Wiederernennung in seiner neuen Versammlung zu empfehlen. Oft protestiert ein solcher Bruder, was zu einem ausgedehnten Briefwechsel zwischen den Ältestenschaften führt. Dann muss viel persönliche, manchmal peinliche Information weitergegeben werden. Solch ein falsches Handhaben der Dinge vergrößert die Möglichkeiten ernster Nachwirkungen sehr. Probleme lassen sich vermeiden, wenn die Ältestenschaften ihrer Verantwortung nachkommen und einen Bruder darüber informieren, dass sie ihn nicht günstig beurteilen werden, wobei sie die Gründe dafür darlegen. Es sollten alle Bemühungen unternommen werden, Streitigkeiten zu lösen, bevor er geht. So wird jede Notwendigkeit einer Kontroverse, in die auch die neue Versammlung hineingezogen wird, vermieden. Die Ältestenschaft sollte zwei Mitglieder bezeichnen, die mit ihm zusammenkommen, bevor er geht. Sie sollten ihn wissen lassen, ob sie ihn für seine neue Versammlung empfehlen.

Das trifft gleichermaßen auf Verkündiger zu, die zu einer Zeit die Versammlung wechseln, wenn es ihr persönliches Verhalten notwendig macht, dass sich die Ältesten damit befassen. Wenn gegen jemanden schwere Beschuldigungen erhoben werden und er zieht in eine andere Versammlung um, ehe die Dinge zu einem Abschluss gekommen sind, ist es gewöhnlich das Beste, wenn die Ältesten der ursprünglichen Versammlung die Sache weiter behandeln, falls dies möglich ist und die Entfernung es zulässt. Sie kennen den Betreffenden und die Umstände der behaupteten Fehlhandlung; das versetzt sie gewöhnlich am besten in die Lage, die Tatsachen zu ermitteln und den Fall zu behandeln. Die Angelegenheiten in dieser Weise zu behandeln, wird es unnötig machen, vertrauliche Informationen über das Privatleben Einzelner offen zu legen.

F. Wenn Gerichtsverfahren drohen.

Wenn der Versammlung oder den Ältesten (in ihrer Eigenschaft als Ältesten) ein Gerichtsverfahren droht, sollte sofort mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft Kontakt aufgenommen werden. Kein Angehöriger der Ältestenschaft sollte über die Berechtigung oder den Wert eines tatsächlichen oder drohenden Verfahrens ohne Ermächtigung der Gesellschaft eine Aussage machen.

G. Sorgerechtsfälle.

Älteste mögen erfahren, dass ein Verkündiger vor einem Streit über das Sorgerecht in einem Scheidungsverfahren steht. Wenn die elterlichen Rechte als solche auf der Grundlage des christlichen Glaubens oder aufgrund der Behauptung bedroht sind, dass unsere Glaubenssätze schädlich für das Kindeswohl sind, sollten die Ältesten sofort an die Rechtsabteilung der Gesellschaft schreiben. Im seltenen Notfall kann ein Anruf unumgänglich sein. Die Rechtsabteilung wird die Fakten bewerten und entscheiden, wieweit sie die Sache, wenn überhaupt, angeht. Die Ältesten haben nicht das Recht, Versprechungen zu machen, dass die Gesellschaft Anwaltsgebühren bezahlen oder besondere Fälle behandeln wird. Es ist nicht nötig, mit der Gesellschaft Verbindung aufzunehmen, wenn es kein Anzeichen dafür gibt, dass die Glaubenssätze und Praktiken der Zeugen Jehovas in einem Sorgerechtsstreit angegriffen werden.

Wenn Ihr in einem besonderen Fall an die Rechtsabteilung der Gesellschaft schreibt, gebt bitte folgende Informationen an:

  1. Die Namen der Eltern und ihrer Anwälte.
  2. Die Zahl der betroffenen Kinder und ihr Alter.
  3. Eine kurze Schilderung der Tatsachen, auch ob Abtrünnige beteiligt sind.
  4. Eine Bewertung der geistlichen Verfassung der christlichen Eltern – Ist sie oder er neu in der Wahrheit? Aktiv? Untätig? Ausgeglichen?
  5. Der Stand des Rechtsstreits – Ist die Sache vor Gericht gekommen? Ist das Datum für den Prozess festgesetzt worden? Wenn ja, wann?

II. WORAN MAN SICH ERINNERN SOLLTE

A. Beachtet, wie wichtig es ist, Vertraulichkeit zu wahren.

Älteste müssen außerordentliche Vorsicht walten lassen, wenn es darum geht, vertrauliche Informationen über das Privatleben anderer zu handhaben. Macht nicht den Fehler, die Schwere eines Vertrauensbruches herabzuspielen. Unberechtigte Bekanntgabe vertraulicher Informationen kann zu kostspieligen Prozessen führen. Auch wenn ein Prozess günstig ausgeht, werden wertvolle Zeit und Kräfte verloren sein, die man besser den Königreichsinteressen hätte widmen können.

B. Äußert euch nicht vor weltlichen Behörden, ehe ihr rechtlichen Rat von der Gesellschaft erhalten habt.

Ihr seid nicht gesetzlich verpflichtet, den weltlichen Behörden in Angelegenheiten, mit denen eine Offenlegung vertraulicher Informationen verbunden sein könnte, eine sofortige Antwort zu geben. Freiwillig den Königreichssaal oder vertrauliche Aufzeichnungen durchsuchen zu lassen, wenn kein Durchsuchungsbefehl vorgezeigt wird, könnte gegen die gesetzlichen Rechte der Versammlung oder anderer verstoßen. Es sollte nichts geäußert werden, bis die Rechtsabteilung der Gesellschaft euch eure Rechte klargemacht hat.

C. Seid äußerst vorsichtig mit schriftlichem Material.

Alles Material, das mit Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang steht, sollte an sicherem Ort aufbewahrt werden, zugänglich nur für Älteste. Abschlussberichte über die Behandlung von Rechtsfällen sollten in einem versiegelten Umschlag in der Versammlungskartei aufbewahrt werden. Ein Rechtskomitee sollte es vermeiden, einem Einzelnen irgendwelche Schriftstücke zuzusenden, in denen er einer bestimmten Tat beschuldigt wird. (Beachte ks77, Seiten 68-69.) Einem Ausgeschlossenen sollte ohne ausdrückliche Anweisung der Gesellschaft nichts Schriftliches übergeben werden, worin er über seinen Stand und die Gründe dafür belehrt wird. Die Regeln und Vorgehensweisen von Jehovas Zeugen erfordern keine solchen schriftlichen Offenlegungen. Alles, was einem Rechtskomitee in Schriftform angetragen wird, sollte strikt vertraulich gehalten werden. Wenn ein Rechtskomitee jemandem die Gemeinschaft entzieht, sollte er mündlich von der Entscheidung und seinem Recht auf Berufung informiert werden. Wenn der Übeltäter sich weigert, zu der Komiteesitzung zu kommen, sollten zwei Mitglieder des Rechtskomitees versuchen, mit ihm zu Hause Verbindung aufzunehmen und ihn mündlich über die Entscheidung informieren. Wenn das nicht möglich ist, sind die zwei Ältesten vielleicht in der Lage, ihn telefonisch zu informieren.

D. Hüte den Gebrauch deiner Zunge.

Denke zuerst, ehe du sprichst. Erörtere nicht private oder Rechtsangelegenheiten mit Angehörigen deiner Familie, einschließlich deiner Frau, oder mit anderen Gliedern der Versammlung. Sei äußerst vorsichtig, nicht unbeabsichtigt private Informationen preiszugeben, wenn andere anwesend sind, z. B. bei einem Telefongespräch, wo andere zuhören oder in der Nähe sind. (Beachte ks, Seite 65.) Gelegentlich mögen komplizierte Rechtsfälle es erfordern, einen erfahrenen, reifen Ältesten in einer anderen Versammlung oder den Kreisaufseher zu Rate zu ziehen. Wenn der zu Rate gezogene Älteste nicht der Kreisaufseher ist, sollten nur die wichtigen Einzelheiten erörtert und Namen nicht gebraucht werden.

Älteste tragen eine schwere Verantwortung, wenn sie für die Bedürfnisse der Christenversammlung sorgen und dabei die Vertraulichkeit wahren. (1. Korinther 16:13) Wir denken, dass die Informationen in diesem Brief euch helfen werden, diese Last zu tragen. Seid unserer Liebe und Gebete versichert, und möge Jehova euch weiterhin segnen, während ihr die Herde hütet. – l. Petrus 5:1-3.

Eure Brüder,

WTBS

P.S. Aufgrund der Bedeutung der hier gegebenen Information wird vorgeschlagen, dass die Ältestenschaften diesen Brief so schnell wie möglich nach Eingang in der Versammlung gemeinsam lesen und betrachten. Stellt keine Kopien von diesem Brief her, er sollte auch nicht von anderen gelesen werden. Er sollte für den Fall bei den vertraulichen Unterlagen der Versammlung aufbewahrt werden, dass die Ältestenschaften in der Zukunft von ihm Gebrauch machen müssen.