Man darf sich keine Illusionen machen. Die Wachtturm-Gesellschaft belügt ganz offen Gerichte und Öffentlichkeit, wenn sie in der Öffentlichkeit behauptet, der Ausschluss eines "Abtrünnigen" habe keinerlei familiäre Konsequenzen. Lesen Sie, welch detailierte Anweisungen die Sektenmitglieder für den Fall erhalten, dass ein naher Verwandter die Sekte verlassen möchte.

Die Rechtsanwälte der Wachtturm-Gesellschaft argumentieren vor Gericht, es würde keine Anweisung an die Zeugen Jehovas geben, nach der mit Aussteigern und Ausgeschlossenen innerhalb der Familie kein Kontakt gepflegt werden dürfe. Bernd Klar sagte während einer Talkrunde bei B-TV aus:

[...] wenn ich heute sagen würde, ich möchte kein Zeuge Jehovas mehr sein [...] passiert mir überhaupt nichts. Meine Glaubensbrüder würden mit mir sprechen, die würden sicherlich mal vorbeikommen und fragen, warum ich kein Zeuge Jehovas mehr sein möchte.“

Ganz andere Töne schlägt die Wachtturm-Gesellschaft jedoch gegenüber ihren Anhängern an. Zum Beispiel im internen Mitteilungsblatt Unser Königreichsdienst. In der Ausgabe vom August 2002 ist zu lesen:

Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde.

Ein Grundsatz, der im selben Artikel ganz gezielt auch auf die Familie bezogen wird.

Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist

Verhalten gegenüber Ausgeschlossenen:

Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde [...]

[...] Doch das ist nicht alles. Gottes Wort sagt, wir sollten nicht einmal mit einem solchen essen (1. Kor. 5:11). Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen.

[...] Ein einfacher Gruß kann der erste Schritt zu einer Unterhaltung und vielleicht sogar zu einer Freundschaft sein. Möchten wir bei einem Ausgeschlossenen diesen ersten Schritt tun?

In einer gemeinsamen Wohnung

[...] Die früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis [...]

Verwandte, die nicht in derselben Wohnung leben

Anders verhält es sich, wenn einem Verwanden, der außerhalb des engsten Familienkreises lebt, das heißt nicht in derselben Wohnung, die Gemeinschaft entzogen worden ist oder er die Gemeinschaft verlassen hat. [...] Doch selbst wenn gewisse familiäre Angelegenheiten einen Kontakt erfordern würden, würde man diesen gewiss auf ein Minimum beschränken [...] Loyale Christen sollten sich bemühen, keinen unnötigen Kontakt zu solchen Verwandten zu haben [...]

Gegenüber Jehova loyal zu sein wirkt sich zum Guten aus

Nachdem ein Bruder und seine leibliche Schwester auf einem Kreiskongress einen Vortrag gehört hatten, wurde ihnen bewusst, dass sie sich gegenüber ihrer Mutter, die woanders lebte und seit sechs Jahren ausgeschlossen war, anders verhalten mussten. Der Bruder rief sofort nach dem Kongress seine Mutter an, versicherte ihr, dass er sie liebe, und sagte ihr anschließend, dass er und seine Schwester nicht mehr mit ihr sprechen würden, es sei denn, wichtige Familienangelegenheiten würden das erfordern [...]

Quelle: Unser Königreichsdienst August 2002