So behaupten sie es jedenfalls immer wieder. Doch was zeigt ein kurzer Blick in ihre eigenen Schriften?
Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mit jemand zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen … Entfernt den bösen Menschen aus eurer Mitte. (1. Korinther 5:11,13. "Neue-Welt-Übersetzung")
Die Zeugen Jehovas leiten daraus eine Praxis ab, die sie als „Ausschluss“ oder „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnen. Wer aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen wurde oder sie aus eigenem Wunsch verlassen hat, gilt für die Zeugen Jehovas als Unperson, mit der man keinen Umgang mehr pflegt. Selbst im engsten Familienkreis soll auf jegliche „geistige Gemeinschaft“ mit solch einem „Abtrünnigen“ verzichtet werden. „Unser Königreichsdienst“, eine interne Schrift der Zeugen Jehovas, drückt das in seiner Ausgabe vom August 2002 in mehr als deutlichen Worten aus:
Das heißt, dass loyale Christen* keine religiöse Gemeinschaft mit jemandem haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde. Gottes Wort sagt, wir sollten nicht einmal mit einem solchen essen. (1.Kor.5:11) Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben.
Nicht einmal einen Gruß ist der Ausgeschlossene wert:
Ein einfacher Gruß kann der erste Schritt zu einer Unterhaltung und vielleicht sogar zu einer Freundschaft sein. Möchten wir bei einem Ausgeschlossenen diesen ersten Schritt tun?
Wenn ein Ausgeschlossener in derselben Wohnung lebt:
Es bleibt den Familienmitgliedern überlassen, zu entscheiden, in welchem Umfang der Ausgeschlossene mit ihnen essen oder sich an sonstigen Familienaktivitäten beteiligen kann.
Verwandte, die nicht in derselben Wohnung leben:
Höchstwahrscheinlich ist es möglich, so gut wie keinen Kontakt mit diesem Verwandten zu haben. Doch selbst wenn gewisse familiäre Angelegenheiten einen Kontakt erfordern würden, würde man diesen gewiss auf ein Minimum beschränken.
Wenn der ausgeschlossene Vater oder die ausgeschlossene Mutter krank oder gebrechlich wird:
Ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, mag zum Beispiel krank werden oder in finanzieller oder körperlicher Hinsicht nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen. Christliche Kinder haben eine biblische und moralische Verpflichtung, dem Betreffenden zu helfen. (1.Tim.5:8). Was sie tun, mag beispielsweise davon abhängen, welche Bedürfnisse der Elternteil wirklich hat, wie er eingestellt ist und was das Haupt der Familie für angebracht hält.
Auch Kinder können ausgeschlossen werden:
Ist einem minderjährigen Kind die Gemeinschaft entzogen worden, das bei seinen Eltern wohnt, sind diese nach wie vor für dessen Erziehung verantwortlich … Genauso, wie sie weiterhin ihr Kind in Bezug auf Nahrung, Kleidung und Obdach versorgen, sollten sie es auch im Einklang mit Gottes Wort unterweisen und in Zucht nehmen (Spr.6:20-22; 29:17).
Mitunter haben christliche Eltern ein Kind, das ausgeschlossen wurde und dann körperlich oder emotional erkrankte, wieder eine Zeit lang in der Familie aufgenommen. Aber in jedem Fall können die Eltern die gegebenen Umstände abwägen … Wie steht es mit seinen Moralbegriffen und seiner Einstellung? Wird das Kind „Sauerteig“ in die Familie bringen?
Nach ihrer Überzeugung orientieren sich Jehovas Zeugen an der Bibel und vertreten darüber hinaus hohe sittliche und ethische Ansprüche:
Sich an die biblische Verfahrensweise zu halten, reuelosen Missetätern die Gemeinschaft zu entziehen und die Betreffenden zu meiden, wirkt sich zum Guten aus. So wird die Reinheit der Versammlung erhalten, und es kennzeichnet uns als solche, die an den hohen Sittenmaßstäben der Bibel festhalten.
Respekt gegenüber anderen religiösen und sittlichen Auffassungen oder gar ökumenischer Geist und Toleranz wird man bei ZJ vergeblich suchen. Warum auch? Sind sie doch – und nur sie – bereits im Besitz der absoluten göttlichen Wahrheit.
Ihren Dogmen werden also auch Familien unterworfen – und geopfert.
* Unter „loyalen Christen“ verstehen die Zeugen Jehovas ausschließlich Mitglieder ihrer Glaubensgemeinschaft; alle anderen Menschen sind „Ungläubige“