An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

"Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V."

Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohes Gericht,

bitte berücksichtigen Sie doch bei der am 20. September anstehenden Verhandlung die Frage, ob es sich bei rund 160.000 Verkündigern der Zeugen Jehovas bzw. bei der von den Zeugen Jehovas neuerdings in den Raum gestellten Zahl von rund 190.000 Mitgliedern wirklich um Mitglieder im üblichen Sinne handelt oder nur um Scheinmitglieder.

Da ausgeschlossenen Zeugen in der Vergangenheit auf deren Nachfrage immer kalt mitgeteilt wurde, dass sie nie Mitglieder waren, muss die Angabe obiger Mitgliedszahlen mehr als infrage gestellt werden.

Mitglieder haben ja normalerweise auch bestimmte ihnen zustehende Rechte (z.B. Stimmrechte), die aber bei den angeblichen Mitgliedern der Zeugen Jehovas völlig fehlen. Wenn nun im November 1999 die Wachtturmgesellschaft per Brief die Zeugen Jehovas zu Zwangsmitgliedern machte, ohne dass den meisten Zeugen der Sinn dieses Schreibens überhaupt bewusst war, so muss man doch von einer absoluten Scheinmitgliedschaft sprechen, die nur den finanziellen Interessen einer totalitären und menschenverachtenden Organisation dienen soll. Ansonsten sind die einzelnen Zeugen Jehovas Rechtlose wie vorher auch schon.

Auf viele weitere Punkte, die gegen eine Anerkennung als Körperschaft sprechen, will ich hier nicht weiter eingehen - sie sind ja durch inzwischen unzählige Veröffentlichungen hinlänglich bekannt, doch denke ich, dass die Zeugen Jehovas fast keine Mitglieder im üblichen Sinn des Begriffs haben, eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung also fehlt. Eine Anerkennung wäre im übrigen auch eine Verhöhnung der überaus zahlreichen Opfer dieser Organisation.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Mittner