Verfassungsrichter fordert, "Kirchen mehr in Ruhe" zu lassen
Von Christian Rath
KARLSRUHE - Muss eine Religionsgemeinschaft, die vom Staat Privilegien haben möchte, diesem dafür besondere "Loyalität" entgegenbringen? Über diese Frage hat gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt.

Anlass hierfür war eine Klage der Zeugen Jehovas, denen bisher der Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" verweigert wurde. Das Verfahren wird voraussichtlich auch Auswirkungen für die Rechtsstellung von islamischen Gemeinschaften in Deutschland haben.

Schon seit 1990 bemühen sich die Zeugen Jehovas um eine Gleichstellung mit den anderen Religionsgemeinschaften. Sie wollen raus aus der Ecke der Sekten. In bisher letzter Instanz hat allerdings 1997 das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden, dass die Zeugen Jehovas weiterhin ein privatrechtlicher Verein bleiben müssen. Im Hinblick auf Größe, Dauerhaftigkeit und Rechtstreue erfüllten sie zwar die üblichen Kriterien, ihnen fehle jedoch die "Loyalität zum demokratischen Staat". Konkret wurde den Zeugen Jehovas vorgeworfen, dass sie nicht an Bundestagswahlen teilnehmen und so ihre "Neutralität" in weltlichen Dingen ausdrücken. Damit werde aber das Demokratieprinzip und die "Grundlage der staatlichen Existenz" abgelehnt, argumentierte 1997 das Gericht.

Hiergegen erhoben die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde, über die gestern vom Zweiten Senat in Karlsruhe verhandelt wurde. (Das Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten verkündet werden.) Ihr Anwalt Hermann Weber betonte, dass das Grundgesetz keineswegs vorschreibe, dass religiöse Körperschaften "staatsloyal" zu sein hätten. Dieses Erfordernis sei nur erfunden worden, weil an der Rechtstreue der Zeugen nicht zu zweifeln sei. "Da es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt, ist die Wahlverweigerung völlig legal", betonte Weber. Beim Verfassungsgericht in Karlsruhe schien man diese Sichtweise zu teilen. Der Staat müsse "Kirchen mehr in Ruhe lassen" als andere Körperschaften, deutete Richter Winfried Hassemer an, der im Gericht für das Verfahren zuständig ist.

Wissen wollten die Richter vor allem, wie die Zeugen Jehovas zur Selbstbestimmung des Menschen stehen und warum sie keine Sozialarbeit leisten. Das waren aber Steilvorlagen für die Glaubensgemeinschaft. Die religiöse Selbstbestimmung sei bei den Zeugen Jehovas ein hoher Wert, betonte deren Justiziar Gajus Glockentin, man lasse sich deshalb auch erst als Erwachsener und nach ausgiebigem Bibelstudium taufen. Und zum Thema Sozialarbeit erklärte Glockentin: "Wir geben den Menschen moralische Werte an die Hand und stärken die Familien, das ist unser Beitrag zur Lösung sozialer Probleme."

Vertreten war in Karlsruhe auch der Berliner Senat, der mit seiner Weigerung, die Zeugen Jehovas als Körperschaft anzuerkennen, 1993 den Rechtstreit ausgelöst hatte. Doch selbst dort sah man die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 kritisch. "Besondere Staatsloyalität würden wir nicht verlangen", erklärte Anwalt Stephan Südhoff, im Ergebnis sei die Entscheidung aber richtig gewesen: "Der Staat macht sich unglaubwürdig, wenn er Privilegien an diejenigen vergibt, die ihn für eine Einrichtung des Satans halten." Verfassungsrichter Hassemer hielt dem allerdings entgegen, dass es theologische Aussagen, die die Welt als "Reich des Satans" sähen, auch bei etablierten Kirchen gebe.

Vor Prozessbeginn hatte ein Sprecher der Zeugen Jehovas, Werner Rudtke, bestritten, dass seine Gemeinschaft staatsfeindlich eingestellt sei. "Alle Obrigkeiten werden von uns respektiert, und auch der Gehorsam gegenüber Gesetzen ist für uns selbstverständlich." Es bestehe auch kein internes Verbot, an Wahlen teilzunehmen, sondern nur das Gebot zu politischer Neutralität. Die Teilnahme an Wahlen bleibe der Gewissensentscheidung des Einzelnen überlassen.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 21.09.2000