Ein Zeuge Jehovas wurde ausgeschlossen, nur weil er eine Fahrradwerkstatt auf dem Gelände der Heilsarmee eröffnet hatte.

Möglich wurde solch ein Projekt durch LOS Finanzierung (Lokales Kapital für soziale Zwecke) und nicht durch interne Gelder der Heilsarmee. Dieser Selbst­hilfe­stütz­punkt steht selbstverständlich allen Leuten zur Verfügung und ist vor allem eine Möglichkeit, sozial benachteiligten Menschen preiswerte Hilfe bei Reparaturarbeiten an ihren Gefährten zu bieten.

All diese Argumente schienen Jehovas Zeugen nicht zu interessieren, statt dessen unterstellten sie diesem Bruder Verbindung zur falschen Religion. Da er mit der Begründung vor dem Rechtskomitee seiner Versammlung nicht einverstanden war, legte er Berufung ein, und es kam zur zweiten Verhandlung, diesmal vor 6 Ältesten (3 bildeten das vorangegangene und 3 das neue Berufungskomitee) Natürlich wird man bei solchen "Verhandlungen" eine Art Rechtsbeistand oder Verteidiger für den Angeklagten vergeblich suchen, ganz zu schweigen von schriftlichen Unterlagen z.B. Protokolle o.ä.

Da waren wohl die alten Israeliten in ihrer Rechtsprechung schon weiter. Wie zu erwarten, brachte auch die Berufung keine Änderung, und das Urteil aus erster "Instanz" wurde bestätigt. Wie auch, der Geist Gottes kann ja nicht irren. Wieder mal ein Beispiel für die Intoleranz und Heuchelei, die in dieser Organisation herrschen. Wenn man deren eigenes Gebaren genauer untersucht (z.B. UN-Verbindung) sind solche Fälle geradezu bedeutungslos. Typisch Pharisäer, die die Mücke aussieben das Kamel aber hinunterschlucken. (Matt. 23: 24)

Mit freundlicher Genehmigung des Ausgeschlossenen können wir den Berufungsantrag hier veröffentlichen.

Berufungsantrag gegen einen Gemeinschaftsentzug (im folgenden GE)

Bezugnahme auf die mündliche Verhandlung vor dem Rechtskomitee der Versammlung der Zeugen Jehovas in xxx,

Anwesende: xxx

Liebe Brüder,

im folgenden möchte ich einige Gründe nennen, die mich bewogen haben, die Rechtmäßigkeit des drohenden oder ausgesprochenen GE in Frage zu stellen.

Da ein Protokoll der mündlichen Befragung nicht vorliegt, muß ich den allgemeinen Sachverhalt als bekannt voraussetzen, und kann mich nur auf die angegebenen Schriftstellen beziehen, die zur Begründung des GE herangezogen wurden:

2. Kor. 6: 14-16 und Offb. 18: 4

Christen leben in einer Welt, die nicht unbedingt Gottes Willen respektiert.

Der Kontakt mit sogenannten Ungläubigen am Arbeitsplatz ist demnach unumgänglich. Schlussfolgernd daraus erhebt sich die Frage, ob 2. Kor. 6: 14-16 überhaupt in diesem Zusammenhang anzuwenden ist.

Durch den Hinweis „in ein ungleiches Joch spannen“ wird doch vielmehr eine von geistiger Übereinkunft bzw. Freundschaft getragene Nähe und Verbindung zu einzelnen Ungläubigen angedeutet. Ungleich ist das Joch insofern, als hier zwei verschiedene Weltanschauungen aufeinander treffen, die sich nicht vertragen, so wie sich Licht nicht mit Finsternis oder Christus nicht mit Belial vereinbaren läßt. Eine ähnliche Warnung finden wir in 1. Kor. 15:33.

Die Übertragung dieser Schriftstellen auf ganze Menschengruppen käme einer Vorverurteilung gleich, die von Gott nicht gewollt sein kann (Joh. 3:16). Hinzu kommt, dass wir jede Person, die wir im Predigtdienst ansprechen, als potentiellen Freund des Königreiches betrachten. Wenn wir von vornherein festlegen, wer gut oder schlecht ist, wäre ein normaler Umgang mit anderen Leuten im Alltag gar nicht mehr möglich; Jesu Nachfolger müssten aus der Welt weggenommen werden.

Dies ist jedoch nicht vorgesehen (Joh. 17: 15-16, 1. Kor. 5: 10).

Der Gesamtzusammenhang macht also deutlich, daß es sich hierbei um eine Freundschaft, eine Nähe oder ein „Sich – hingezogen - fühlen“ zu Personen handelt, die sich eindeutig gegen Gott und seine Grundsätze aussprechen und den Begierden dieser Welt frönen.

(1. Joh. 2:15-17)

Eine derartige geistige Gemeinschaft liegt in meinem Fall nicht vor.

Jedem zur Verfügung stehende handwerkliche Dienstleistungen kann man sicher nicht mit dem „Joch eines Ungläubigen“ oder „geistiger Finsternis“ gleichsetzen.

Als freiberuflich Tätiger, der auf Honorarbasis im Gelände der Heilsarmee eine Fahrradwerkstatt in Teilzeitbeschäftigung betreibt, kann ich wohl kaum eine geistige Verbindung zur falschen Religion aufbauen. Das war auch nie meine Absicht.

Somit kommt Offb. 18:4 nicht zur Anwendung, da ich in keine Kirche eingetreten bin und folglich auch keine verlassen kann.

Was die finanzielle Seite angeht, so beziehe ich mein Honorar aus einem LOS–Projekt, das extra zu diesem Zweck beantragt und genehmigt wurde. Mit internen Finanzen der Heilsarmee hat das nicht das geringste zu tun.

LOS-Mittel kommen vom Bund und vom ESF. Ziel LOS geförderter Mikroprojekte ist u.a. „die Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung bzw. Hilfe bei Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben“. Diese Mittel müssen korrekt abgerechnet und bei nicht sachdienlicher Verwendung zurückgezahlt werden.

Die Tätigkeit als medizinisches Personal in Krankenhäusern, in denen Abtreibungen und Bluttransfusionen durchgeführt werden, zieht sicher keinen Ausschluß nach sich. Vermutungen über mögliche schriftwidrige Handlungsweisen wird zweifelsohne schnell begegnet, gehören diese doch eindeutig in den Bereich der Spekulation – in gesteigerter Form gar Verleumdung.

Werden zum Beispiel negative Berichte in den Medien über Zeugen Jehovas blindlings geglaubt? Diesbezüglich würde einem aufrichtigen Fragesteller, der seine Zweifel kundtut, von Seiten der Brüder genaue Auskunft gegeben. Die Nächstenliebe gebietet, Glaubensbrüdern stets gute Absichten zu unterstellen, sofern keine biblisch begründeten Vergehen vorliegen - ganz im Geist von 1. Joh. 2:9-11 und 4:18-19 bzw. 1. Tim. 5:21. Diese Vorgehensweise wünsche ich in meinem Fall.

So sollte auch der Zeitungsartikel nicht überbewertet werden. Wenn jemand Zweifel diesbezüglich hat, bin ich gern bereit, Auskunft über den gesamtem Sachverhalt und die damit in Zusammenhang stehenden finanziellen Modalitäten zu geben.

Ferner kann durch den arbeitsmäßig bedingten Kontakt zu vielen Jugendlichen, bei denen einige dem Glauben durchaus positiv und suchend gegenüber stehen und die nichts gegen Zeugen Jehovas einzuwenden haben, viel Gutes bewirkt werden. (vergl. Phil. 1:12 Mark. 9:40), andernfalls könnte es dazu kommen, daß vom Worte Gottes lästerlich geredet wird (Tit. 2:5b)

Ich bitte euch, den Sachverhalt noch einmal im Geist der Milde zu überprüfen (Jak. 2:13). Sicher wollen wir doch alle in Frieden mit anderen auskommen (Röm. 12:18), da ist es wenig hilfreich, wenn neue Feindbilder geschaffen werden.

Wenn doch Gott letzten Endes der Richter aller wird (Röm. 14:10), sollten wir in dieser Angelegenheit nicht vorgreifen, wie dies durch eine pauschalisierte Anwendung von 1. Kor. 6:14 auf eine ganze Gruppe Menschen impliziert wird. Jesus verkehrte auch mit Priestern und Pharisäern (Joh. 7:50 ; Luk. 11:37), betrat ihren Tempel und lehrte in ihren Synagogen (Luk. 4:16), ohne sie von vornherein zu verurteilen, obwohl er keine geistige Gemeinschaft mit ihnen pflegte und bereits wußte, daß ihr Religionssystem ausgedient hatte (Matt. 21:43). Wenn nötig, übte er auch strenge Kritik an ihnen, doch diese war immer gerecht und sachbezogen, z.B. Matt. 12:1-8 , 23:3.

Weiterhin kann ich nicht sehen, wie ein Gemeinschaftsentzug gerechtfertigt werden soll, gehöre ich doch nicht zu dem Personenkreis, der in 1. Kor. 5:11 bzw. 6:9 u. 10 angesprochen wird.