Es dürfte noch erinnerlich sein, daß die Zeugen Jehovas im vergangenen Jahr die Schlacht um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen einer Klage des Berliner Senats in dritter Instanz verloren haben. Das hat sie zwar keineswegs entmutigt, aber seither ist ein Teil der Lehren der Zeugen Jehovas wenigstens offiziell geltenden Normen angepaßt worden - zum Beispiel teilweise das Wahlrecht und im Erwachet! vom 8.12.97 äußerte man sich - oh Wunder - sogar zum Thema Homosexualität; natürlich in der allseits bekannten Zeugen Jehovas - Manier, daß man nämlich zu einem Thema immer drei Meinungen zu haben hätte: eine für die Mission, eine für die öffentliche Rechtsprechung und eine dritte für den Hausgebrauch.

"Wenigstens offiziell" ist insoweit von Bedeutung, als die einfachen Zeugen Jehovas durch diese Modifizierungen nicht betroffen werden - in ihren Versammlungen geht es weiter wie gehabt und sollte sich jemand auf diese "Neuerungen" berufen, so wird man, wenn überhaupt, ihn dahin bedeuten, daß es sich hier allenfalls um eine "theokratische Kriegslist" handeln würde.

Es ist aber merkwürdig, daß in den Sektenberichten des Berliner Senats die Zeugen Jehovas nirgendwo auftauchen. Sie zählen hier unter die sogenannten "klassischen" Sekten und laufen nicht in der Rubrik Familie, Jugend etc., das den jährlichen Bericht erstellt, sondern im Ressort Kultur (ein Theater oder was?). Diese Sekten sind also nach Berliner Interpretation keine "Sekten"...

Einige Mitglieder der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich nichtsdestoweniger entschlossen, an der Sache dran zu bleiben. Dabei können sie möglicherweise Zusammenarbeit mit der CDU erwarten, die SPD hält sich merkwürdig bedeckt - bis zum offenbaren Abwimmeln - und von der PDS ist in dieser Beziehung wohl nicht viel zu erwarten - es ist nicht ihr Feld. Sympathien für die WTG dürften ihr aber fernliegen.

Der Abgeordnete der Grünen Dietmar Volk hat folgende Fragen an den Senat von Berlin

(Anfrage vom 22.01.1998)

1. Thema: Wer kommt in den Sektenbericht (des Landes Berlin 1997)

  1. Welche Vorwürfe gegen die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas sind dem Senat bekannt? (Das dürften einige sein... aber was ist mit sogenanntenn Tabuthemen und kennt der Senat vielleicht nur die, die er kennen will?)
  2. Welche Vorwürfe wurden in der erfolgreichen Klage des Senats gegen die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas (Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts) vorgebracht? (Das dürften auch einige sein, schließlich hat Berlin geklagt und zur Klage braucht man bekanntlich Argumente...)
  3. Warum werden die Anwürfe gegen die Zeugen Jehovas, die in einschlägigen Zeitungen u.a. auch dem Spiegel bekannt wurden und bei der Klagesache des Senats vor dem Bundesverwaltungsgericht als Beleg genutzt wurden, im Sektenbericht nicht erwähnt? (Peinlich, peinlich, aber vielleicht gab es von den Medien keine Lizenz...)

2. Thema: Erfahrungsberichte Betroffener im Sektenbericht

(Dazu ist generell zu sagen, daß Betroffenenberichte wenn sie nicht über die kirchlichen Stellen kommen, sehr skeptisch behandelt werden...)

  1. Nach welchen Kriterien werden Erfahrungsberichte für den sogenannten Sektenbericht ausgewählt?
  2. Wer entscheidet über die Auswahl dieser Erfahrungsberichte und wer überprüft dies in welcher Weise?
  3. Warum wurde auf die Nennung der jeweiligen Gruppe verzichtet, so daß alle Erfahrungsberichte auf nahezu allen genannten Gruppen zutreffen können? (Das könnte unter Umständen bedeuten, daß man die Anzahl und Aktivität nichtkirchlicher Gruppen herunterzuspielen sucht, es wäre dann allerdings zu fragen, aus welchem Grund... außerdem dürften einige dieser Namen ihren Ruf bereits begründet haben und es wäre sicher interessant für die Politik in dieser Stadt, wer sich worin besonders hervorgetan hat..)
  4. Welche strafrechtlichen Schritte wurden nach Bekanntwerden der Erfahrungsberichte unternommen? (Natürlich keine, aber das sollte expressis verbis gesagt werden...)
  5. In welcher Weise wurden die Jugendämter und Familienberatungsstellen von ausgehenden Gefahren dieser im Sektenbericht genannten Gruppen unterrichtet und welche strafrechtlichen Konsequenzen gab es ggf.? (Im Strafrecht siehe Punkt 4; ansonsten ist anzunehmen, daß unterrichtet wurde... nur wie?)

Das sind erst einmal nur Fragen. Es ist aber anzunehmen, daß die zu erwartenden Antworten aus dem Senat Anlaß zu weiterem Nachhaken geben werden... wir bleiben auf jeden Fall am Ball...

Juliane Bobrowski, Berlin für Infolink