Watchtower Bible and Tract Society of New York, inc.
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1. August 1995
AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
Liebe Brüder,
Wir freuen uns, untenstehend einige Richtlinien zu umreißen, von denen wir hoffen, dass sie euch helfen werden, Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch zu schützen und den Fall eines Bruders oder einer Schwester in der Versammlung zu handhaben, die sich schuldig gemacht haben, ein Kind sexuell zu missbrauchen.
Wenn ein Mitglied der Versammlung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt wird, sollten die Ältesten sofort Kontakt mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft aufnehmen. In vielen Bundesstaaten besteht die Verpflichtung, dass die Ältesten eine Beschuldigung den zuständigen Behörden melden; in anderen Bundesstaaten ist das nicht der Fall. In den Bundesstaaten, wo dies erforderlich ist, können oftmals die Eltern, der Vormund oder der Beschuldigte selbst die Sache anzeigen. In dieser Weise wird die durch das Kirchenprivileg geschützte Vertraulichkeit nicht verletzt. Doch ob die Beschuldigung auch den Behörden gemeldet wird oder nicht, wenn ein Glied der Versammlung sich des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, so sollten immer passende Schritte unternommen werden, sich an die zu Anfang gegebene Anweisung der Rechtsabteilung der Gesellschaft zu halten. Zusätzlich sollten Schritte unternommen werden, das Kind oder andere Kinder vor weiterem sexuellem Missbrauch zu schützen. Eltern wären offensichtlich brennend daran interessiert, in dieser Hinsicht angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Hilfreiche Information dazu kann in den Awake!-Ausgaben vom 22. Januar 1985 und vom 8. Oktober 1993 [deutsch: Erwachet! vom 8. August 1985 und vom 8. Oktober 1993] nachgelesen werden. Liebevolle Älteste werden auch in einer Weise handeln wollen, die zeigt, dass ihnen der Schutz am Herzen liegt, da das Wort „Aufseher“ den Sinn hat von jemandem, der aufpasst, einem Wächter, einem Hirten der Herde. (Siehe Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, Seiten 90 und 93.) Sie würden daher Schritte unternehmen wollen, ein Opfer von sexuellem Missbrauch zu schützen, wenn ein Rechtskomitee zu dem Schluss kommt, dass der Täter bereut und ein Glied der Christenversammlung bleibt. Dieselbe Sorge würde gezeigt werden, wenn einem Pädophilen die Gemeinschaft entzogen wird und er später sein Leben in Ordnung bringt und wieder aufgenommen wird.
Es wäre angebracht, sehr offen mit einem früheren Kinderschänder zu reden und ihn deutlich vor den Gefahren zu warnen, wenn er Kinder umarmt oder auf seinem Schoß sitzen hat, und dass er sich ohne die Anwesenheit eines weiteren Erwachsenen nie in der Nähe von Kindern aufhalten sollte. Das mag ein Schutz davor sein, dass jemand einer Versuchung erliegt oder ungerechtfertigt beschuldigt wird. Gleichzeitig ist es gut, sich zu erinnern, dass die Bibel in Matthäus 12:31 und 1. Korinther 6:9-11 zeigt, dass es für jemanden möglich ist, mit seinem falschen Lauf aufzuhören, zu bereuen und danach in Übereinstimmung mit Gottes gerechten Grundsätzen zu leben. Das gilt für alle Übeltäter – auch für ehemalige Kinderschänder.
Es ist wohl unbiblisch, zu sagen, jemand, der früher Kinder missbraucht hat, könne niemals Vorbildfunktionen des Dienstes in der Versammlung einnehmen, doch sicher werden die Ältesten sehr vorsichtig sein wollen, besonders wenn jemand wiederholt eine solche Handlung begangen hat oder er wegen eines solchen Vergehens ausgeschlossen wurde. Ehe man ihm Vorrechte überträgt, ist es daher notwendig, dass derjenige erst einmal ein vortreffliches Zeugnis von Personen innerhalb und außerhalb der Versammlung hat. Das heißt, dass seine Zurechtweisung aufgrund seiner Taten in Vergessenheit geraten sein muss. Allgemein wird es eine ganze Anzahl von Jahren brauchen, um eine solche Tadellosigkeit zu erreichen, abhängig davon, wie sehr die Sache bekannt geworden ist. Es wäre also die Aufgabe der Ältesten, zu bestimmen, ob einer solchen Person Vorrechte eingeräumt werden können. Dazu sind alle Faktoren in jedem einzelnen Falle zu berücksichtigen. (1. Tim. 3:7) In jedem Fall sollte man dabei nicht vorschnell vorgehen. Es sollte beträchtliche Zeit verstreichen, ehe ein früherer Kinderschänder, wenn überhaupt je, gebraucht wird.
Was ist, wenn ein ehemaliger Kinderschänder in eine andere Versammlung zieht? Die Verkündigerdienstkarte(n) der Versammlung für diese Person sollte(n) zusammen mit einem Einführungsbrief an die neue Versammlung geschickt werden. Wenn ihm das Komitee in seiner alten Versammlung Einschränkungen auferlegt hat, sollte es deutlich und diskret die Ältesten in der neuen Versammlung über das Problem informieren, den ihm gegebenen Rat und die auferlegten Einschränkungen schildern und darauf hinweisen, was sie getan haben, um ihn zu kontrollieren und ihm beizustehen. Selbst nach Jahren noch, wenn es keine Einschränkungen mehr gibt, man aber immer noch gewisse Sorgen hat (wie im vorhergehenden Absatz umrissen), sollten die Ältesten in der neuen Versammlung informiert werden.
Wir hoffen, dass die obenstehende Anleitung euch, Brüder, helfen wird, Versammlungsangelegenheiten zu behandeln wie Opfer oder mögliche Opfer vor sexuellem Missbrauch zu schützen, und gleichzeitig Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in ausgeglichener Weise zu zeigen. Mit diesem Brief senden wir euch herzliche Grüße christlicher Verbundenheit.
Eure Brüder,
WTBS.