PRESSEMITTEILUNG

Weil ein Kritiker den Schwindel der Utah-Mormonen um eine angebliche deutsche Markenurkunde aufdeckte, steht dieser jetzt selbst vor Gericht - verklagt von der Sekte.

Leipzig - Als der Mormonen-Kritiker und Aufklärer Werner die Anmeldedaten für die Internetadresse mormonen.info sah, traute er seinen Augen kaum. Die Utah-Mormonen gaben dort eine Markennummer des Deutschen Patent- und Markenamtes an, die es jedoch bei Nachprüfung einfach nicht gab. Der Kritiker beantragte deshalb eine Überprüfung bei der WIPO, einer Art internationalem Patent- und Markenamt in Genf. Vor dem Schiedsgericht mussten die Utah-Mormonen zugeben, keine solche Marke zu besitzen, deshalb wurde ihnen die Domain mormonen.info aberkannt.

Doch die Sekte rächte sich auf ihre Weise an dem Kritiker, der ihr schon lange ein Dorn im Auge ist, weil er seine Aufklärung auf der Webseite www.mormonen.de betreibt. Wenige Monate später reichten die Utah-Mormonen eine Klage am Landgericht Frankfurt gegen ihn ein. Sie behauptet, der Kritiker würde mit seiner Webseite das Namensrecht der Sekte verletzen, obwohl die eigentlich "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage" heißt, kurz HLT-Kirche genannt.

Natürlich kennt in Deutschland kaum jemand diesen langen Namen oder was die Sekte glaubt und lehrt. Mit den Mormonen bringen die Wenigsten mehr in Verbindung als die Vielweiberei, durch die sie bekannt wurden. Im Jahr 2001 wurde in Utah der Polygamist Tom Green zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit fünf Frauen verheiratet war, von denen eine bei der Hochzeit erst 13 Jahre alt war. Doch Green, der sich offen als Mormone bekennt, gehört gar nicht zu den HLT-Mormonen. Neben denen gibt es nämlich noch eine ganze Reihe anderer mormonischer Gemeinschaften im Mormonentum.

So wehrt sich der Kritiker nun vor Gericht gegen die HLT-Kirche mit dem Hinweis darauf, dass diese "Heiligen der Letzten Tage" nicht die einzigen Mormonen sind, auch nicht in Deutschland. Das heilige "Buch Mormon" kann man in deutscher Sprache derzeit von zwei verschiedenen mormonischen Gemeinschaften erwerben, und eine dritte vertreibt das Buch unter einem anderen Titel. Das alles ist sehr schwer zu verstehen, auch für deutsche Richter, die sich natürlich leicht von der 174-seitigen Klageschrift beeindrucken lassen, in die die Sekte viel Zeit und Geld investiert hat.

Allen Beweisen des Kritikers zum Trotz nannte ihn das Landgericht einen "Domain-Grabber", also jemanden, der sich eine Internet-Domain unrechtmäßig zulegt, um damit Geld zu verdienen. Dass unter der Adresse www.mormonen.de seit über fünf Jahren Aufklärung über alle Gemeinschaften des Mormonentums zu finden ist, wo viele Deutsche schon dringend benötigte Hilfe bekommen konnten, das honorierten die Richter nicht und gaben der Sekte Recht. Damit könnten die Utah-Mormonen alle Hilfe Suchenden direkt mit ihrer Werbung überschütten und vorgaukeln, sie wären die einzigen Mormonen in Deutschland.

Die Richter des OLG Frankfurt teilten bereits dem Rechtsanwalt des Kritikers mit, dass sie wahrscheinlich die Berufung zurückweisen werden - und in einer solchen Form, dass keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.

Ab und zu täte es den Mitarbeitern der Justiz gut, die Augenbinden abzunehmen, um Unterlagen zu lesen und zu prüfen. Auch Richter eines OLG sind verpflichtet, jedem Bürger die Möglichkeit zu Recht zu kommen, einzuräumen und sie besitzen nicht das Recht aus Unwissenheit zur Sachlage ein Urteil zu fällen, welches dem Recht widerspricht.

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Kirche Christi mit der Elias-Botschaft

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Eltern- und Betroffenen-Initiative gegen psychische Abhängigkeit Sachsen e.V.

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Konsultation Landeskirchlicher Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen (KLB)

  • Pfr. Eduard Trenkel, Geschäftsführer

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Evangelische Kirche von Westfalen

  • Pfr. Dr. Rüdiger Hauth, Beauftragter für Sekten und Weltanschauungsfragen

  • Olpe 35, Postfach 101051, 44010 Dortmund, Tel.: (0231) 54 0960


 

esb Rechtsanwälte

  • Dr. Jens Bücking

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6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

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Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

  • Brigitte Tilmann

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