Causa Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. sowie die Wachtturm Bibel und Traktat Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. (im weiteren nur mehr als die Kläger oder der Verein angeführt) versus Walter Egon Glöckel

Am 29.11.2004, 11:30 fand die Verhandlung im Rechtsstreit um die Nutzung des Domain-Namens zeugen-jehovas.info durch den Journalist und Publizist Walter Egon Glöckel statt. Die Unterlassungsklage dazu wurde von den oben angeführten Klägern eingebracht. Der Bestrafungsantrag wurde, wie bereits berichtet, mit 250.000€ oder 6 Monaten Freiheitsstrafe so hoch angesetzt, sodass das Landgericht Koblenz zuständig ist.

Die Tatsache, dass keine Inhalte geklagt wurden, spricht dafür, dass dem Journalisten Walter Egon Glöckel scheinbar nur über diesen formaljuristischen Weg beizukommen ist.

Der legitime Umkehrschluss: alle Inhalte wurden voll inhaltlich bestätigt.

Die Kläger berufen sich auf die Gefahr der Verwirrung bzw. eines Mangels an Unterscheidbarkeit zu den offiziellen Seiten des Vereins.

Es gab die Einwendung seitens des Beklagten (vertreten durch RA Walkerling), dass sehr wohl bei der Suche über Suchmaschinen oder bloße Eingabe im Explorer der Beisatz „Informationen des Journalisten und Publizisten Walter Egon Glöckel" und auch bei direktem Aufruf klar ersichtlich ist, dass es sich nicht um eine offizielle Seite des Vereins handelt. Diese wurde "vorläufig" als unzureichend umschrieben, genauso wie auch andere richterliche Begründungen nicht auf den Punkt gebracht wurden, und damit abgelehnt.

Es stellt sich also die Frage nach der Ableitung eines Namensrechtes bzw. göttlichen Ursprungs für einen irdischen Verein, der selbst sagt: „Ferner schließt man sich dadurch, dass man ein Zeuge Jehovas wird, keiner menschlichen Organisation an". (Quelle: Dem höchsten einen Gott der Wahrheit gewidmet, Auflage 1946 englisch, 1948 deutsch, revidiert 1952 englisch, revidiert 1958 deutsch). Wird bei einem Urteil der Name Gottes als Eigenname einer irdischen Organisation zugeschrieben und nur mehr unter deren Verwendung gestellt?

Erlischt damit jeder Anspruch auf Gott als wahre Quelle? Auf Religion?

Man sollte sich der Konsequenzen eines endgültigen Urteils bewusst sein – die erste Instanz verkündet das Urteil am 27.12.2004.