Die Zeugen Jehovas verweisen gerne mit Überzeugung auf ihre politische Neutralität. Dazu gehört auch, daß sie sich beispielsweise weigern, die Nationalhymne ihres jeweiligen Landes zu singen. Auch die Verfolgung der Zeugen Jehovas zur Zeit des Hitler-Regimes wird auf diese politisch neutrale Haltung zurückgeführt.

Seltsam nur, daß man auf dem Kongreß in Wilmersdorf im Jahre 1933 keine Probleme damit hatte, Lied Nummer 64 aus dem damaligen Liederbuch "Gesänge zum Preise Jehovas" zu singen. Ein Lied, das auf der Melodie der deutschen Nationalhymne beruhte und erst im Jahre 1928 in das Liederbuch aufgenommen wurde.

Des weiteren behaupten Kritiker, Jehovas Zeugen hätten den Kongreß mit der deutschen Nationalhymne eröffnet. Tatsächlich begann der Kongreß mit Lied 64, „Zions herrliche Hoffnung“, aus ihrem Liederbuch. Der Text dieses Liedes war zu einer von Joseph Haydn 1797 komponierten Melodie geschrieben worden. Das Lied 64 war mindestens seit 1905 in den Liederbüchern der Bibelforscher zu finden. 1922 übernahm die deutsche Regierung Haydns Melodie mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben als Nationalhymne. Dennoch sangen die Bibelforscher in Deutschland wie auch in anderen Ländern gelegentlich ihr Lied 64.

Erwachet!, 8.7.1998