"Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht" betitelt der Wachtturm einen Artikel in seiner Ausgabe vom 15. August 2001. In der englischen Ausgabe wird gar von einem "Sieg" und einem "einstimmen Urteil für Jehovas Zeugen" gesprochen.

Von einem "bedeutenden Schritt auf ihrem Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist die Rede und es wird stolz darauf hingewiesen, dass das Gericht ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben habe.

Doch die Zeugen Jehovas werden mit diesem Artikel nicht nur reichlich spät über das Ereignis informiert - schließlich sind mittlerweile mehr als ein halbes Jahr vergangen - sie werden auch weitgehend im Dunkeln über die Zusammenhänge und die eigentliche Bedeutung des Urteils gelassen.

Ein wesentlich klareres Bild vermittelt da schon ein Bericht vom 6. August 2001 in Die Zeit, der klar macht, dass es dem Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil nur ganz am Rande um die Zeugen Jehovas ging. Aber das wird den Zeugen Jehovas wohl kaum bewusst sein. Statt dessen pilgern sie mittlerweile in Scharen zum gläsernen Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, um den Ort ihres "Sieges" mit eigenen Augen zu sehen.

Artikel in Der Wachtturm vom 15.08.2001

Bericht in Die Zeit vom 6. August 2001