Im Jahre 1993 schickte das örtliche Zweigbüro der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft folgendes Schreiben an die Regierung der Tschechischen Republik.

Das Schreiben gelangte durch Indiskretionen an die örtliche Presse und sorgte für einige Kontroversen unter den tschechischen Zeugen, da sich die Aussagen der Wachtturm-Gesellschaft in ihrem Schreiben deutlich von dem unterscheiden, was sie in ihren Publikationen lehren. Hier einige Auszüge aus dem Schreiben:


"Hiermit beantworten wir Ihr Schreiben vom 23. Juni 1993, in dem Sie einige Einwände gegen die Grundsätze der Zeugen Jehovas zum Ausdruck bringen und in dem Sie um unsere Stellungnahme zu drei Fragen bitten...:

1. Frage: Lehrt die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, daß ein Elternteil, das Mitglied bei der Glaubensgemeinschaft ist, sein noch nicht volljähriges Kind in dem Sinne zu vertreten habe, daß ihm selbst dann keine Bluttransfusion verabreicht wird, wenn nach der Ansicht von Ärzten die Verweigerung einer Bluttransfusion zu gesundheitlichen Gefahren oder zum Tode führen kann?

Die Antwort: Nein, die Glaubensgemeinschaft kennt keine derartige Lehre.

Ergänzende Bemerkung: Die Lehren der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas beruht allein auf der Bibel, in der Christen lediglich kurz ermuntert werden "sich von Blut zu enthalten" (Apostelgeschichte 15:20-29). Es ist nicht das Ziel der Gemeinschaft, auf das Leben Einzelner Einfluß zu nehmen und ihnen zu sagen, was sie in außergewöhnlichen Lebenssituationen zu tun und zu lassen hätten.

2. Frage: Lehrt die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, daß ein Mitglied der Gemeinschaft nicht im Wehrdienst oder ersatzweise dazu in einem Wehrersatzdienst des Landes dienen kann und an Militärübungen nach dem Militärgesetz Nr. 49/1949 dienen kann?

Die Antwort: Nein, die Glaubensgemeinschaft vertritt keine derartige Lehre.

Ergänzender Hinweis: In diesem Zusammenhang können wir auf das kurze biblische Gebot verweisen: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (Matthäus 22:39).

3. Frage: Lehrt die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, daß ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft keinen Wehrersatzdienst nach dem Gesetz Nr. 18/1992 über den Wehrersatzdienst, sowie dem Gesetz 135/1993 leisten darf?

Antwort: Nein, die Glaubensgemeinschaft vertritt keine derartige Lehre.

Ergänzender Hinweis: Die Bibel sagt nichts über zivilen Wehrersatzdientst. Zu diesem Punkt können wir daher lediglich sagen, daß die Glaubensgemeinschaft zur Beachtung der Gesetzte auffordert, aber keine Ratschläge erteilt, was Einzelne in bestimmten Situationen zu tun hätten.

Hochachtungsvoll

Im Namen des Vorbereitenden Komitees

Eduard Sobicka

MUDr. Ondrej Kadlec