Jahrelang bestanden die Vereine der Zeugen Jehovas nur aus ein paar handverlesenen Ältesten. Kontrolle und Gleichschaltung waren so leicht durchsetzbar.

Dann wollten die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden und benötigten rasch eine hohe Mitgliederzahl. Quasi über Nacht und ohne gefragt worden zu sein, wurde jeder getaufte Zeuge Jehovas ein Vereinsmitglied, wie der folgende Brief der Wachtturm-Gesellschaft zeigt:


RELIGIONSGEMEINSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS IN DEUTSCHLAND, EV.

GRÜNAUER STRASSE 104, 12557 BERLIN

WACHTTURM BIBEL- UND TRAKTAT-GESELLSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS, E.V

AM STEINFELS, 65618 SELTERS

9. November 1999

AN ALLE GETAUFTEN ZEUGEN JEHOVAS, DIE IN DEUTSCHLAND MIT EINER VERSAMMLUNG VERBUNDEN SIND ODER HIER IM REISEDIENST STEHEN

Liebe Brüder!

Mit großer Freude möchten wir Euch über unsere Bemühungen unterrichten, eine in unserem Land bestehende formalrechtliche Trennung unseres gottesdienstlichen Werkes zu beenden. Diese Bemühungen sind nunmehr erfolgreich zum Abschluss gekommen. Damit geht sicherlich ein sehnlicher Wunsch von uns allen in Erfüllung.

Die Trennung bestand bisher darin, daß für Jehovas Zeugen in unserem Land in den alten Bundesländern in rechtlicher Hinsicht die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig, e.V., zuständig war, während unsere Brüder im Gebiet der damaligen DDR von der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland betreut wurden. Zu dieser Situation war es durch die geschichtlichen Vorgänge in Deutschland gekommen. Kurz vor dem Ende des Bestehens der DDR waren Jehovas Zeugen von der Regierung der DDR als Religionsgemeinschaft staatlich anerkannt worden und waren in der DDR voll rechtlich handlungsfähig.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten beantragte die Religionsgemeinschaft - auf Grund ihrer staatlichen Anerkennung als rechtsgültige Religionsgemeinschaft in der DDR - die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Land Berlin. Die endgültige Entscheidung über diesen Antrag ist noch nicht erfolgt. Die Religionsgemeinschaft setzte jedoch in der nur beschränkt rechtlich handlungsfähigen Stellung ihre Tätigkeit in ihrem früheren Wirkungsbereich fort. Die Wachtturm-Gesellschaft nahm sich weiterhin des Werkes in den alten Bundesländern an. Das führte zu einer nicht beabsichtigten formalrechtlichen Trennung des Werkes in unserem Land.

Das Verfahren der Religionsgemeinschaft auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts läuft gegenwärtig mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Schon im Statut der Religionsgemeinschaft in der Fassung vom 20. September 1993 war für den Fall der Verleihung der Körperschaftsrechte bereits eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der Religionsgemeinschaft auf ganz Deutschland vorgesehen. Jetzt haben wir uns aber dafür entschieden - und zwar ohne den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten -, die formalrechtliche Trennung unseres Werkes zu beenden.

Mit der Zustimmung der leitenden Körperschaft wurde der Antrag gestellt, die Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin in einen eingetragenen Verein umzuwandeln und ihren Wirkungsbereich auf die ganze Bundesrepublik Deutschland zu erweitern. Wir können Euch die freudige Mitteilung machen, dass diese Eintragung inzwischen erfolgt ist. Der nun eingetragene Verein ist statutsgemäß eine Fortführung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland mit Sitz in Berlin. Sein Zuständigkeitsbereich umfaßt jetzt ganz Deutschland.

Durch die Merkmale der Taufe und der Verbundenheit mit einer Versammlung gehören nun der Religionsgemeinschaft nicht mehr lediglich alle im Gebiet der damaligen DDR wohnenden Zeugen Jehovas an, sondern - zufolge der Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Religionsgemeinschaft auf ganz Deutschland - auch alle in den alten Bundesländern wohnenden Zeugen Jehovas. Daher werden künftig alle Versammlungen in Deutschland von der Religionsgemeinschaft betreut werden. Sie werden zu gegebener Zeit über weitere Einzelheiten unterrichtet.

Die eingetragenen Vereine der einzelnen deutschsprachigen Versammlungen in den alten Bundesländern bleiben weiterhin bestehen. Drei Exemplare des Statuts der Religionsgemeinschaft werden allen Versammlungen übermittelt. Ein Exemplar ist für die Dauerablage der Versammlung bestimmt. Die beiden anderen Exemplare stehen zur Verfügung, wenn Verkündiger den Wunsch haben, das Statut einzusehen. Sollte Bedarf bestehen, können für diesen Zweck weitere Exemplare angefordert werden.

Die Wachtturm-Gesellschaft wird mit Eurer ganzherzigen Unterstützung auch in Zukunft für die Förderung des weltweiten Predigtwerkes sorgen. Sie wird ebenfalls fortfahren, sich um die Aufgaben und die Bedürfnisse der Sondervollzeitdiener - Bethelmitarbeiter, Sonderpioniere und reisende Aufseher - zu kümmern. Sie wird auch ihre Tätigkeit fortsetzen, Kongresse zu veranstalten sowie Bibeln und bibelerklärende Schriften herzustellen und zu verbreiten.

Um die Verbundenheit mit unserem gottesdienstlichen Werk zu bekunden, ist der Name der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e.V., geändert worden. Er lautet jetzt: Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V. Die Erweiterung des Wirkungsbereichs der Religionsgemeinschaft ist für die weitere Entwicklung unseres Werkes von großem Wert. Auch dient die Zugehörigkeit aller mit den Versammlungen in Deutschland verbundenen oder hier im Reisedienst stehenden getauften Zeugen Jehovas zur Religionsgemeinschaft als Grundlage dafür, daß sich die Religionsgemeinschaft im ganzen Land aller Rechtsangelegenheiten, die Jehovas Zeugen betreffen, annehmen kann. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden uns alle erfreuen, weil dadurch unsere Einheit gefördert und ein wesentlicher Beitrag zur "gesetzlichen Befestigung der guten Botschaft geleistet wird (Philipper 1:7). Wir sind davon überzeugt, daß Jehova auch künftig alles nach seinem Willen lenken wird, und grüßen Euch herzlich.

Eure Brüder

Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e.V.
Wachtturm Bibel- und Traktat Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V.