Jehovas Zeugen in Deutschland erzielten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen wichtigen Teilerfolg. Auf dem Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind sie einen bedeutenden Schritt weitergekommen.

Seit über 100 Jahren sind Jehovas Zeugen in Deutschland tätig. Im 20. Jahrhundert wurden sie unter zwei Diktaturen - der nationalsozialistischen und der kommunistischen - heftig verfolgt. Seit 1990 bemühen sie sich um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach zwei günstigen und einem abschlägigen Gerichtsentscheid legten sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das am 19. Dezember 2000 sein Urteil verkündete.

Einstimmiges Urteil, Jehovas Zeugen betreffend

Alle sieben Verfassungsrichter entschieden zugunsten der Zeugen Jehovas und hoben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1997 auf. Sie beauftragten das Gericht, in dem Verfahren der Zeugen Jehovas neu zu verhandeln.

Bei dieser Gelegenheit definierte das Bundesverfassungsgericht das grundlegende Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Ob einer Religionsgemeinschaft der Körperschaftsstatus zuerkannt werden kann oder nicht, richte sich "nicht nach ihrem Glauben, sondern nach ihrem Verhalten".

Wie das Gericht ebenfalls feststellte, richten sich die Bestrebungen der Zeugen Jehovas auf ein Leben in "christlicher Neutralität". Sie würden das Demokratieprinzip nicht angreifen und wollten die Demokratie nicht durch eine andere Staatsform ersetzen. Die Nichtbeteiligung an politischen Wahlen rechtfertige nicht, den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus zu versagen (Johannes 18:36; Römer 13:1).

Nach Ansicht des Gerichts sei es bekannt, daß sich einige religiöse Menschen - seien es Zeugen Jehovas oder Angehörige einer anderen Glaubensgemeinschaft - auf Grund ihres Gewissens verpflichtetfühlen, in einem unausweichlichen Konfliktfall ihren Glaubengeboten mehr zu gehorchen als den Geboten des Rechts. Es sei nicht ausgeschlossen, daß eine solche Gewissensentscheidung unter den Schutz der Religionsfreiheit falle (Apostelgeschichte 5:29).

Das Urteil des Gerichts machte Schlagzeilen. Es gab kaum eine deutsche Tageszeitung, die nicht über den Fall berichtete. Alle bedeutenden Fernseh- und Rundfunkanstalten brachten Berichte und Interviews. Nie zuvor stand der Name Jehovas in Deutschland so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit.


Der oben zitierte Wachtturm-Artikel in der deutschen Ausgabe weicht in mehreren Punkten entscheidend von der englischen Ausgabe ab. Zum Beispiel lautet die englische Überschrift "Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht" (Victory at Federal Constitutional Court). Danach ist nur nebulös von einem "bedeutenden Schritt in Verbindung mit ihrer Anerkennung" (...an important step in connection with their recognition) die Rede.

Die Zwischenüberschrift lautet in der englischen Ausgabe "Einstimmiges Urteil für Jehovas Zeugen". In der deutschen Ausgabe steht "...die Zeugen Jehovas betreffend". Auch wird nicht gesagt, die Richter des BVG seien beauftragt, ihr Urteil "neu zu verhandeln", sondern es wird von "überdenken" (reconsider) gesprochen. Dazu kommt, dass einzelne Passagen aus dem Urteil mit Anführungszeichen zitiert sind, während sie in der deutschen Ausgabe nur indirekt wiedergegeben sind.

Man sieht also, die WTG passt ihre Texte ganz gezielt an. Im Ausland, wo man die Zusammenhänge weniger gut kennt, wird aggressiver formuliert und von einem Sieg für Zeugen Jehovas gesprochen. In Deutschland hingegen, wo der eine oder andere vielleicht schon einen Blick in die Zeitung geworfen hat, ist die Formulierung deutlich vorsichtiger und eher nichtssagend.