Wie viele Zeugen Jehovas gibt es überhaupt in Deutschland? Einhundertsiebzigtausend? Einhundertsechzigtausend? Oder weniger als vierhundert? Wer zu vorschnellen Schlussfolgerungen neigt, sollte sich erst einmal klar werden, wer sich bei den Zeugen Jehovas überhaupt als Mitglied zählen darf.

Wer im Wachtturm vom 1. Januar 1997 nachschlägt, wird auf eine Zahl von etwas über 160.000 kommen. Bei den Rechtsstreitigkeiten um die Anerkennung der WTG als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird sogar eine Zahl von 170.000 genannt, um zu dokumentieren, daß die Zahl der Mitglieder den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz über die Verleihung der öffentlichen Körperschaftsrechte an Religionen und Weltanschauungsvereinigungen vom 12.3.1954 entspricht. Nach dieser Empfehlung sollen die Mitglieder einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts mindestens ein Tausendstel der Gesamtbevölkerung ausmachen. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, daß nur Vollmitglieder, nicht aber Sympatisanten, Freunde oder Förderer zu zählen sind.

Doch sind wirklich alle 160.000 Zeugen Jehovas „Vollmitglieder" im Sinne dieser Empfehlung?

Ganz klar nein. Denn Mitglieder in den zahlreichen eingetragenen Vereinen, aus denen sich die Zeugen Jehovas in Deutschland zusammensetzen, gibt es höchstens ein paar Hundert. Die Wachtturm Bibel und Traktatgesellschaft, Deutscher Zweig e.V. hat lediglich rund 100 Mitglieder. Daneben gibt es eine nicht genau bekannte Anzahl von Zweckverbänden aus je 7 Mitgliedern (die Mindestzahl zur Bildung eines eingetragenen Vereins, wobei eine Person Mitglied in mehreren Vereinen sein kann). Diese wenigen Mitglieder bilden die eigentlichen „Versammlungen" unter dem Namen Jehovas Zeugen, Versammlung YX e.V. Hintergrund dafür ist, daß man eine juristische Person benötigt, wenn es zum Beispiel um Bauvorhaben geht, oder um die rechtskräftige Übernahme von privatem Grundbesitz,von Immobilien, Erbschaften, Schenkungen usw.

Die übrigen 160.000, die sich Zeugen Jehovas nennen, sind folglich keine „Vollmitglieder" in irgendeinem eingetragenen Verein unter diesem Namen. Sie haben daher auch keinerlei Mitgliedsrechte. Das heißt, sie müssen nicht über finanzielle Belange informiert werden und haben keinen Einfluß auf Struktur, Ziele und Arbeitsweise ihrer Religionsgemeinschaft. Ein Grund, weshalb in den Schreiben der WTG an die Versammlungen nie der juristisch definierte Begriff „Mitglieder" verwendet wird, sondern lediglich von „Gliedern der Versammlung" die Rede ist.

Bemerkenswert ist, daß die weitaus meisten Zeugen Jehovas von diesen Zusammenhängen absolut keine Ahnung haben. Zum Beispiel erklärte am 12.10.73 eine Zeugin Jehovas ihren Austritt und bat die WTG um eine Bescheinigung, daß sie aus dem „Verein" von Jehovas Zeugen ausgetreten sei. Das Antwortschreiben der WTG vom 27.10.73 hat ihr sicher die Augen geöffnet:

Wir können unseren Unterlagen nicht entnehmen, daß du bei uns als Mitglied geführt wirst. Es trifft zwar zu, daß die Versammlung Nürnberg-Langwasser einen Verein gegründet hat, um den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen, doch bist du kein Mitglied dieses Vereins. Dies sind in der Regel nur Brüder. Wenn du allerdings annimmst, daß du durch deine Hingabe an Jehova, die durch die Wassertaufe symbolisiert wurde, gleichzeitig ein Mitglied bei Jehovas Zeugen geworden bist, so wäre diese Annahme nicht richtig.