Sind Ihre sensiblen Daten bei einem Zeugen Jehovas sicher aufgehoben? Was geschieht, wenn ein Zeuge Jehovas im Rahmen seines Berufes an kompromittierende Daten eines anderen Zeugen gelangt?

Warum Arzt- oder Anwaltsgeheimnisse gegenüber den "Versammlungsältesten" wertlos sind, zeigt folgender Auszug aus: Der Wachtturm vom 1. September 1987, Seiten 12-15:

Maria arbeitet als medizinisch-technische Assistentin in einem Krankenhaus. Sie ist verpflichtet, was sie beruflich erfährt oder beobachtet, als Berufsgeheimnis zu wahren. Auch muß sie dafür sorgen, daß schriftliche Unterlagen und andere Informationen über Patienten nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.

Eines Tages saß Maria in einer Zwickmühle. Als sie Krankenberichte bearbeitete, stieß sie auf eine Information, die besagte, daß eine Patientin, eine Mitchristin, eine Abtreibung vornehmen ließ.

[...]

In diesem Fall besaß Maria aber noch andere bedeutsame Informationen. Sie wußte zum Beispiel, daß die Schwester die Rechnung bezahlt und damit bestätigt hatte, daß sie die darauf vermerkten Dienste empfangen hatte. Auch wußte Maria, daß die Schwester unverheiratet war, was bedeutete, daß allem Anschein nach sogar Hurerei vorlag.

[...]

Maria fürchtete erst ein bißchen die rechtlichen Konsequenzen, doch dann kam sie zu der Überzeugung, daß in diesem Fall die biblischen Grundsätze mehr Gewicht hatten als die Forderung, die ärztlichen Unterlagen vertraulich zu behandeln. Sie sagte sich, daß die Schwester ihr sicherlich nicht grollen und nicht versuchen würde, sich zu rächen, indem sie sie anzeigen würde.

[...]

Manchmal wird ein treuer Diener Gottes aus Überzeugung, gestützt auf seine Kenntnisse des Wortes Gottes, die Schweigepflicht wegen der höherrangigen Forderungen des göttlichen Gesetzes teilweise oder ganz brechen. Das erfordert Mut und Urteilskraft. Das Ziel würde nicht darin bestehen, die Privatsphäre eines anderen auszuspionieren, sondern dem Irrenden zu helfen und die Christenversammlung rein zu erhalten. Über geringe Verfehlungen, die eine Folge der Sündhaftigkeit sind, sollte man hinwegsehen. In einem solchen Fall finden die Worte Anwendung: "Liebe deckt eine Menge von Sünden zu" und dass man dem andern "bis zu siebenundsiebzigmal" vergeben sollte (Matthäus 18:21, 22). Es ist "eine Zeit zum Schweigen". Wird jedoch der Versuch gemacht, schwerwiegende Sünden zu verheimlichen, dann kann es "eine Zeit zum Reden" sein.