Während man den gewöhnlichen Zeugen Jehovas noch immer lehrt, kein Teil der Welt zu sein, geht die Wachtturm-Gesellschaft längst andere Wege.

Eine Tatsache, die auch an ihrem verbitterten Kampf zu erkennen ist, den sie schon seit fast 10 Jahren führt, um in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Interessant dazu die Ausführungen von Dipl.–Pol. Steffen Rink anlässlich der REMID-Tagung "Religion und Recht" am 17. und 18. Februar 2001:

Während in den juristischen Verhandlungen um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vor allem Rechtspositionen vertreten werden, sind – so meine These – zwei Faktoren für die veränderte Haltung ausschlaggebend:

Zum einen versuchen die Zeugen Jehovas mit der Anerkennung als Körperschaft, ihre gesellschaftliche Position zu verbessern, die im Zuge der Diskussion um die sog. Sekten in den letzten Jahren in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zum anderen aber haben sich in den letzten Jahren Änderungen in der von den Zeugen Jehovas vertretenen Lehre ergeben, insbesondere hinsichtlich der für die Gemeinschaft bestimmenden Endzeiterwartung.

Religionsgeschichtlich kann dies als Übergang in eine Phase der gesellschaftlichen Etablierung gesehen werden, die es der mit rund 100 Jahren relativ jungen Religionsgemeinschaft ermöglicht, ihre bisherige Frontstellung gegen das »System der Dinge« allmählich aufzugeben und eine sukzessive Integration in die Gesellschaft zu betreiben.

Inwiefern hier eine Wechselwirkung mit den im Laufe des Verfahrens zur Anerkennung als Körperschaft aufgestellten Kriterien für eine Gewährung dieses Status vorliegt, sollte Gegenstand der Diskussion sein.