Prof. Alexander Dvorkin, Moskau, bat, seinen Bericht über ein Gerichtsverfahren der Zeugen Jehovas in Chelyabinsk (südlicher Ural) gegen den Fernsehsender "Oriental Express" zu verbreiten. Hier die deutsche Übersetzung:

Dieser Sender hatte Ende 1998 sechs aufeinander folgende negative Berichte über die ZJ in dieser Stadt ausgestrahlt. Fast ein Jahr später klagten die ZJ den Sender und die Autorin der Sendung, Frau Olga Davidenko, wegen übler Nachrede. Sie verlangten eine Entschuldigung vom Sender, die täglich zweimal während 6 Tagen ausgestrahlt werden sollte, etwa eine Stunde kostenlose Sendezeit für Ihre eigene Werbung, 1,5 Millionen Rubel (etwa 60.000 USD) Schadenersatz und den Ersatz all ihrer Auslagen.

Der Prozeß wurde mehrmals verschoben und begann schließlich am 25.9.2000. Die ZJ waren durch ein eindrucksvolles Anwälteteam vertreten: Daniel Owen Richards (UK); Mrs Palatash (Ukraine); Arthur Leontiev (St. Petersburg) und einen örtlichen Anwalt von Chelyabinsk, Mr. Pavlovich.

Der Sender bat Prof. Dvorkin, ihn zu vertreten, da Frau Davidenko ihn bei der Erstellung ihrer Berichte um Rat gefragt hatte.

Nach einer Woche Beratungen verkündete die Richterin Frau Mitskevich am 2. Oktober das Urteil: die Klage der ZJ wird zurückgewiesen. Alle Aussagen von Frau Davidenko, einschließlich derer, dass die ZJ Anhänger zu psychischen Krankheiten führen können, dass sie oft ungesetzlich agieren, dass ein Mann, der seine Kinder misshandelte, indem er versuchte, sie zur Teilnahme an Gebetstreffen zu zwingen, tatsächlich ein Mitglied der Versammlung der Zeugen Jehovas war (sie hatten es bestritten) und mehrere andere wurden als fair und wahr anerkannt.

Wieder einmal ist der Versuch eines Kults, einen Journalisten zum Schweigen zu bringen und die Meinungsfreiheit zu unterdrücken, fehlgeschlagen! Es ist ein sehr wichtiger Sieg für Russland. Natürlich werden die ZJ gegen dieses Urteil berufen.

Prof. Dvorkin bat noch folgende Details hinzuzufügen:

Es gab ursprünglich eine ganze Reihe von Klagepunkten, aber die Zeugen Jehovas selbst reduzierten sie schließlich auf einige wenige (sie wehrten sich am Ende nicht einmal mehr dagegen, eine Sekte genannt zu werden), und zwar:

  1. Die Zeugen Jehovas würden in Chelyabinsk ungesetzlich agieren.
  2. Die Zeugen Jehovas würden auf ihre Anhänger starken Druck ausüben, der bei einigen von ihnen zu psychischen Krankheiten führe.
  3. Ein Mann, der seine Kinder mißhandelte, sei Mitglied der Zeugen Jehovas (die Zeugen Jehovas behaupteten, dieser Mann sei nicht getauft und daher kein Mitglied).
  4. Die Zeugen Jehovas seien in die geschlossene Nuklearstadt Ozersk (nicht weit von Chelyabinsk) eingedrungen und die Bevölkerung sei darüber beunruhigt, dass einige von ihnen (wie im Fall von Aum Shinrikyo) "Harmagedon" herbeiführen wollten.

Der Gerichtshof entschied, dass alle vier Vorwürfe fair und vernünftig seien.