SELTERS/TAUNUS: Die neuerdings von einigen Kirchenvertretern und Sektenbeauftragten aufgestellte Bahauptung, Jehovas Zeugen seien staatsfeindlich, wird von ihnen entschieden zurückgewiesen.

Jehovas Zeugen unterstützen den Staat und seine Vertreter und sind als gesetzestreue Bürger bekannt. Sie bleiben wie Jesus Christus in bezug auf politische und militärische Handlungen neutral, wobei sie wie er andere nicht davon abhalten, solche Dienste zu leisten. Diese Haltung hat ihnen Bewunderung, aber auch unmenschliche Verfolgung eingetragen. Besonders seit dem Zweiten Weltkrieg ist allgemein bekannt, daß sich Jehovas Zeugen weigern, in den Streitkräften den Dienst mit oder ohne Waffe zu leisten. Sie berufen sich auf Jesu Worte: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist." Nach ihrem Verständnis zog Jesus eine Grenze zwischen dem, was ein Christ dem "Kaiser" zurückzahlen sollte, und der vollständigen, bedingungslosen Ergebenheit, die er Gott gegenüber versprochen hat. Die Zeugen haben ihre Haltung auch auf die Worte aus Jesaja 2:4 gestützt, die an der "Friedensmauer" vor den Vereinigten Nationen stehen: "Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen umschmieden... und sie werden den Krieg nicht mehr lernen."

Gemäß W.L. Barry, dem Vorsitzenden der in New York tätigen leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, "war es für die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas leicht, diese feste Haltung im Grundsatz und im täglichen Leben zu verteidigen, da es in der Bibelund in anderen Schriften so viele direkte und indirekte Aussagen dazu gibt, die sie unterstützen". Ob ein Zeuge Jehovas gemäß seinem Gewissen nichtmilitärische zivile Dienste leisten kann, hängt allerdings von den Umständen ab. "In Verbindung damit", sagt Barry, "zeigt die Bibel Grundsätze auf, aus denen sich ein angemessenes Vorgehen ableiten läßt." Darunter fallen oft Arbeiten im Krankenhaus, Altenheim oder für das Allgemeinwohl. Dieses Verständnis erläutern Jehovas Zeugen im Wachtturm vom 1. Mai 1996 mit dem Titel "Gott und der Staat". Barry zum Statsverständnis der Zeugen weiter: "Es wurde eine gründliche Betrachtung der Anweisungen des Apostels Paulus gemäß Römer, Kapitel 13 und themengleicher Bibeltexte, wie zum Beispiel Titus, Kapitel 3, vorgenommen, wo Christen geboten wird, "Gewalten und Mächten untertan zu sein, Gehorsam zu leisten, zu jedem guten Werk bereit zu sein." Diese Haltung rückt biblische Grundsätze in den Mittelpunkt, die das Gewissen des Einzelnen beeinflussen. Vorausgesetzt, es beteht kein Widerspruch zu Gottes allem übergeordneten Gesetz, sollte ein Zeuge Jehovas seine eigene Entscheidung treffen, wenn der Stat von ihm verlangt, zivile Dienste auszuführen."

Informationsdienst der Zeugen Jehovas
Koordinator: Walter Köbe
Telefon +49 6483 / 41 22 13
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Kommentar:

Der Hinweis auf die in der Vergangenheit bewiesene neutrale Haltung der Zeugen Jehovas überzeugt nur diejenigen, die mit den Tatsachen nicht vertraut sind. Wie neutral die Zeugen Jehovas, bzw. die hinter ihnen stehende Wachtturm-Gesellschaft, wirklich sind, ist unter anderem aus dem Brief "an den sehr geehrten Herrn Reichskanzler" Adolf Hilter zu ersehen. Und wie ernst sie es mit ihrer Weigerung meinen, in den Streitkräften den Dienst mit oder ohne Waffe zu leisten, belegt eindrucksvoll die Schweizer Erklärung aus dem jahre 1943. Beide Dokumente können unter der Rubrik "Wachtturm, Politik und Neutralität" von InfoLink nachgelesen werden.

Irreführend ist der Umstand, daß man in der Pressemitteilung vom 18. März 1996 so tut, als wäre es schon immer eine Gewissensentscheidung des einzelnen Zeugen Jehovas gewesen, ob er Zivildienst leisten will oder nicht. Dabei wird als Beleg eine Wachtturm-Ausgabe angeführt, die erst am 1. Mai 1996 - also fünf Wochen nach dieser Presseerklärung - erschien. Das heißt, der Presse/Öffentlichkeit wird ein "Verhältnis zum Staat" verkauft, das die Zeugen Jehovas selbst erst Wochen später als "neue Erkenntnis" zu lesen bekamen. Die als selbstverständlich hingestellte Gewissensfreiheit wird jungen Zeugen Jehovas nämlich erst mit diesem Wachtturm vom 1. Mai 1996 zugebilligt. Zuvor wurde jeder, der sich diese Freiheit nahm, Wehrersatzdienst zu leisten, rigoros mit Gemeinschaftsentzug (Exkommunikation) bestraft.