Eine interessantes Ende nahm eine Klage der WTG gegen den Fernsehsender RTL. Die Klage wurde vom zuständigen Amtsgericht abgewiesen, weil die Kläger, die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft, Deutscher Zweig e.V. und Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, nicht klagefähig seien. Ein interessanter Aspekt für alle, die sich mit Klagedrohungen der WTG konfrontiert sehen.

Bereits im Vorfeld zu einer Talkshow mit ehemaligen Zeugen Jehovas, die am 21. Januar 1997 ausgestrahlt wurde, versuchte die WTG die Redaktion einzuschüchtern, indem sie mehrere Unterlassungserklärungen schickte und gerichtliche Schritte androhte, falls während der Sendung diese oder jene Äußerung gemacht würde. Doch die Sendung ließ sich damit weder beeinflussen, noch völlig aus dem Programm kippen (was bei einigen anderen kritischen Berichten durchaus geklappt hatte). Im Gegenteil: Hans Meiser wurde live ausgestrahlt und trug erneut zu dem zunehmend negativen Image in der Öffentlichkeit bei, das den Zeugen Jehovas und der hinter ihnen stehenden WTG zu Recht anhaftet.

Die WTG wollte es jedoch damit nicht belassen. Verzweifelt suchte man nach Anhaltspunkten und wurde schließlich auch fündig. Auf der Internet-Seite von RTL im WWW, die programmbegleitende Informationen enthält, fand man eine Aussage, die man nutzen konnte, um dem Sender eine Klage anzuhängen. Als Zeuge wurde ein Mitarbeiter der WTG genannt, der die unzutreffenden Informationen mit einem PC in der WT-Zentrale in Selters aufgestöbert hatte.

Man beachte also, die WTG ist nicht nur selbst im Internet (www.watchtower.org), sondern beobachtet offensichtlich auch, was im weltweiten Datennetz über sie verbreitet wird. So wurde zum Beispiel ein aktiver Ex-Zeuge aus Norwegen, Kent Steinhaug, von der WTG verklagt, weil er angeblich urheberrechtsgeschütztes Material im Internet verbreitet habe. Bei dem Material handelte es sich um den vollen Wortlaut des Buches "Hütet die Herde...", das ausschließlich für die Ältesten gedacht ist und von dessen Inhalt die "gewöhnlichen" Zeugen Jehovas offensichtlich nichts wissen sollen.

Im Falle von RTL lief die Sache allerdings schief. Nicht weil die Aussage auf der Webseite als zutreffend angesehen wurde (was sie objektiv nicht war), sondern weil das Gericht entschied, dass weder die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft noch die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas klagefähig seien.

Der Hintergrund ist folgender: Vor einem Zivilgericht klagen können neben natürlichen Personen nur sogenannte juristische Personen, also beispielsweise Unternehmen mit der Gesellschaftsform einer GmbH, AG oder oHG, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen auch mehrere Kirchen gehören. Ein eingetragener Verein kann jedoch nur vertreten durch ein Vorstandsmitglied eine Klage geltend machen. Das trifft auch auf die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu.