Die Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft zum Urteil:

Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich

Am 19. Dezember 2000 verkündete das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung zur Frage der Verleihung des öffentlich-rechtlichen Status an Religionsgemeinschaften seine Entscheidung zugunsten der Zeugen Jehovas.

Diese hatten mit ihrer Verfassungsbeschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Berlin angefochten, das ihnen die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hatte. Zuvor hatten sich Jehovas Zeugen mit ihrem Verleihungsantrag in zwei Instanzen vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt.

Mit seinem Beschluß äußerte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals zu den Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgemeinschaften. Das BVerfG kam im Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Ergebnis, daß die Verleihung der Körperschaftsrechte an Religionsgemeinschaften nicht von einer besonderen Staatsloyalität gegenüber dem Staat abhängig gemacht werden dürfe. Eine solche Forderung verstieße gegen das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. Das Bundesverfassungsgericht verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Auf Grund der Behauptungen des Berliner Senats, die Zeugen Jehovas verletzten Grundrechte Dritter, sah sich das Bundesverfassungsgericht veranlaßt, den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurückzuverweisen, um die Berechtigung der Vorwürfe erneut prüfen zu lassen. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Trennung von Staat und Kirche betont und die Gleichwertigkeit aller Religionen hervorgehoben. Das Gericht betont die Chancengleichheit aller Religionsgemeinschaften, indem es in seinem Richterspruch festschreibt, daß keine überhöhten Anforderungen an Religionsgemeinschaften gestellt werden dürfen, die den Körperschaftsstatus erlangen wollen. Diese Entscheidung wird die Toleranz gegenüber religiösen Minderheiten fördern.

Das Urteil wird vom Präsidiumssprecher der Zeugen Jehovas, Werner Rudtke (59) begrüßt: „Mit dieser Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht für Religionsfreiheit und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften ausgesprochen. Wir sehen zukünftigen Entwicklungen positiv entgegen."

Quelle: Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Selters