Barbara Anderson hat ungefähr 5.000 Seiten Dokumente (inklusive WTG-Schreiben) zu Gerichtsprozessen wegen Missbrauchs innerhalb der Zeugen Jehovas auf CD-ROM veröffentlicht:

http://www.watchtowerdocuments.com

Ärgerlich für die WTG: enthalten sind auch Dokumtente von Fällen, bei denen die WTG eine außergerichtliche Einigung erzielt hat. Diese wurden vom Gericht auf Anfrage herausgegeben, da sie nicht gesperrt waren!

Das Geheimnis der Pädophilen in einer amerikanischen Sekte


(aus dem Englischen übersetzt)

CD CoverDas Ziel dieses Projektes war, ein helleres Licht auf die geheime Politik und die Verfahren zu werfen, die von den Führern der Zeugen Jehovas verwendet wurden, um mit den Anklagen des sexuellen Mißbrauchs in den eigenen Reihen umzugehen.

Zeugen Jehovas haben Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern über Jahre hinweg immer außergerichtlich geregelt, immer in aller Stille, im Geheimen und immer nur einen Fall zur Zeit. Jedoch sorgten seit 2003 Rechtsanwälte für über zwei Dutzend Zivilkläger dafür, dass in insgesamt achtzehn Fällen von sexuellem Mißbrauch an Kindern durch Jehovas Zeugen öffentlich Anklage erhoben wurde. Während dieser Zeit half ich [Barbara Anderson], aktiv diesen Rechtsanwälten die geheime Politik und die Verfahren der Zeugen Jehovas in solchen Fällen zu verstehen. Natürlich war ich enttäuscht, dass es bei keinem der Fälle zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kam, sondern alle Fälle im Februar 2007 von der Führungsriege der Zeugen Jehovas außergerichtlich geregelt wurden. Dennoch war das nicht das Ende der Geschichte, denn die Tausenden von Seiten Gerichtsakten, derer ich habhaft werden konnte, veröffentlichte ich zusammen mit meinem Kommentar: "Die Geheimnisse von Pädophilen in einer amerikanischen Religion: Zeugen Jehovas, die jetzt in der Krise sind."

Es ist die Leitende Körperschaft, der Vorstand der Zeugen Jehovas, die die Richtlinien aufstellen und die deren Umsetzung vorschreiben. Diese Leitende Körperschaft agiert durch verschiedene Firmen, hauptsächlich die Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc. und die Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Inc.. Die Zivilkläger brachten in ihren Prozessen vor, dass Zeugen Jehovas die Aufgabe hätten, die Kinder in ihrer Organisation zu schützen, aber unfähig waren normale und allgemein als notwendig erachtete Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Aufgabe nachzukommen. Beispielsweise versagten sie darin, eine Richtlinie aufzustellen und durchzusetzen, die es unterbinden würde, dass Älteste oder Dienstamtgehilfen mit Kindern alleine sind. Sie erlaubten Kindern mit männlichen Zeugen Jehovas alleine in den Predigtdienst zu gehen und ermunterten Eltern in der Versammlung sogar zu unbeaufsichtigten Bibelstudien mit erwachsenen Männern und sie erlaubten diesen Männern Kindern ohne jedwede Aufsicht "Rat" zu erteilen.

Die Leitende Körperschaft der WTG nahm sich der Verantwortlichkeit an, den Ältesten der Zeugen Jehovas Anweisungen zu geben, was zu tun ist, wenn ihnen Anklagen des sexuellen Mißbrauches an Kindern zu Ohren kämen. Sie gaben die Anweisung, dass sich Älteste an die Rechts-Abteilung der WTG zu wenden haben, um von dort Anweisungen zu erhalten, ob die Fälle der Polizei bzw. der örtlichen Gerichtsbarkeit gemeldet werden sollten. Jedoch waren diese Richtlinien für offenkundige Zusammenarbeit mit weltlichen Ermittlern entworfen.

Die angeklagte WTG forderte von den Ältesten der Zeugen Jehovas, den Behauptungen des sexuellen Kindesmissbrauchs nachzugehen. Älteste wurden aufgefordert, die "Zwei-Zeugen-Regel" anzuwenden. Das heißt, falls der angebliche Täter die Tat nicht gesteht und auf unschuldig plädiert, wird die Anklage des Kindesmissbrauchs einfach nur in einer Geheimakte festgehalten. Die Ältesten waren aufgefordert, Beweise zu sammeln, Zeugen zu befragen und Urteile zu fällen, welche interne Bestrafung, wenn überhaupt, einem Kindesmissbraucher zuteil wird. Ihnen war es verboten, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen den Behörden zu übermitteln. Tatsächlich gab es keinerlei Vorschrift Kindesmissbrauch zur Anzeige bei den Behörden zu bringen. Die Opfer und deren Angehörige wurden angewiesen, weder weltlichen Behörden noch anderen Migliedern der Religionsgemeinschaft etwas von dem Missbrauch zu berichten. Geheimhaltung wurde über alle anderen Interessen emporgehoben. Den Opfern und ihren Angehörigen wurde von medizinischer und psychologischer Behandlung abgeraten.

Wenn Älteste die Rechts-Abteilung [der Wachtturmgesellschaft] von Fällen des Kindesmißbrauches berichteten, wurden ihnen Fragen gestellt, die deutlich aufzeigen, von welcher Art der Untersuchungen in solchen Fällen sein sollten. Schockierender Weise war eine der unangebracht gestellten Fragen, ob irgendeiner der Ältesten glaubte, dass das Opfer des sexuellen Missbrauchs, "ein bisschen selbst Schuld" an dem an ihm verübten sexuellen Missbrauch sein könnte.

Wenn die Fälle weltlichen Behörden verborgen blieben, empfingen die Täter häufig keine Bestrafung außer der, die ihnen innerhalb der Zeugen Jehovas zuteil wurde. Manchmal wurde den Übeltäter die Gemeinschaft entzogen, aber in anderen Fällen war die einzige Bestrafung eine sogenannte "stille Zurechtweisung" und/oder Auflagen. Aber die anderen Glieder der Versammlung wurden nicht darüber informiert, dass sich ein gefährlicher Kinderschänder in ihrer Mitte befindet. Nach einer schockierend kurzen Zeit nimmt die WTG einen Übeltäter wieder in ihre Reihen auf, wenn er ausgeschlossen war, und befreit ihn von den Auflagen, wenn er welche bekommen hatte.

Die Wachtturmgesellschaft wies die Ältesten an, schriftliche Aufzeichnungen über die Anklagen und die Rechtskomittee-Verfahren anzufertigen und der Dienstabteilung [der Wachtturmgesellschaft] zu übersenden. Sie unterhielten eine computergestütze Datenbank für solche Fälle und verbargen die Informationen fahrlässigerweise. Sie benuzten diese nicht dazu, Sexualtäter zu identifizieren und Kinder zu schützen. Die Leitung der Zeugen Jehovas nahm die Verantwortung auf sich, die Informationen zusammenzutragen, um Versammlungsmitglieder zu schützen. Trotzdem sie Informationen besaß, die es Eltern, Behörden und Ältesten erlaubt hätten, Sexualtäter zu identifizieren und überhaupt Schritte zu unternehmen, um Kinder zu schützen, hielt die Wachtturmgesellschaft diese Informationen unter Verschluss.