Die WTG wird nicht müde, auf Missstände in anderen Religionen hinzuweisen. Wenn es um moralische Fragen in den eigenen Reihen geht, gilt jedoch ein anderes Maß. Das zeigt zum Beispiel ein Brief "nur an die Ältesten" zum Thema Kindesmissbrauch.

Will man den offiziellen Verlautbarungen der WTG glauben, so besteht eine wichtige Aufgabe der Ältesten darin, die Versammlung "rein" zu halten. Ausschlüsse werden daher in der WT-Literatur gerne in Verbindung mit "Unmoral" gebracht. Daß die Mehrzahl der knapp 90.000 Zeugen, die allein zwischen 1994 und 1995 die "Wahrheit" verließen, wohl kaum aus Hurern und Ehebrechern besteht, wird dabei gerne unter den Teppich gekehrt. Besonders wenn man den Eindruck berücksichtigt, der mittlerweile auch von den meisten Zeugen Jehovas geteilt wird: "Wegen sexueller Verfehlungen wird heute eigentlich kaum noch jemand ausgeschlossen".

Der Unterschied zwischen der "Wahrheit" vor und hinter den Kulissen wird schnell deutlich, wenn man einen Blick in die Schreiben der WTG "an alle Ältestenschaften" wirft. Mit Datum 22. September 1995 wurden zum Beispiel einige "Richtlinien" dargelegt, um "Opfer von Kindesmißbrauch zu schützen". Der wichtigste Punkt wird gleich am Anfang genannt: "Wenn ein Glied der Versammlung des Kindesmißbrauchs beschuldigt wird, sollten sich die Ältesten unverzüglich an die Religionsgemeinschaft wenden". Erst danach geht es um den Schutz des Opfers: "Außerdem sollte etwas unternommen werden, um das Kind... vor weiterem sexuellen Mißbrauch zu schützen". Interessant, daß hier nur von "sexuellem Mißbrauch" die Rede ist. Psychische und physische Gewalt - die am weitesten verbreitete Formen der Kindesmißhandlung - werden hingegen völlig ignoriert. Auch wird nicht näher erläutert, was genau die mit einer solchen Situation meist hoffnungslos überforderten Ältesten unternehmen sollen.

Interessant ist auch die Einstellung, welche die Ältesten dem Täter gegenüber zeigen sollen: "Sie werden also Vorkehrungen treffen wollen, um das Opfer des Kindesmißbrauchs zu schützen, wenn ein Rechtskomitee feststellt, daß der Täter bereut und ein Glied der Christenversammlung bleibt." Wer sich an Kindern vergreift, muß also nur "bereuen" und gilt weiter als Zeuge Jehovas. Ja nicht nur das, er kann sogar darauf bauen, bald wieder ein Ältester zu sein, denn einige Zeilen später heißt es: "Es wäre unbiblisch, würde man sagen, daß jemand, der sich des Kindesmißbrauchs schuldig gemacht hat, in der Versammlung niemals Dienstvorrechte genießen kann, die Vorbildlichkeit voraussetzen." Was darüber entscheidet, ob und wann jemand wieder eine Führungsrolle in der Versammlung erhält? Ganz einfach: "Dabei spielt es eine Rolle, wie bekannt der Fehltritt geworden ist." Mit anderen Worten: Wenn einer im Schutz der schweigenden Familie seine Tochter mißbraucht, muß die Sache keine weitreichenden Folgen haben. Problematisch wird's erst dann, wenn die Sache ans Licht gekommen ist. Dann sollte der Betreffende lieber ein paar Jahre nicht im Rampenlicht stehen.

Es geht also weniger darum, wie "rein" die Versammlung wirklich ist, sondern wie weiß die Fassade nach außen aussieht.

Im gesamten Schreiben findet sich übrigens kein Wort darüber, daß der offensichtlich kranke Pädophile psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Auch wird nicht erwähnt, daß das bewußte Vertuschen eines solchen Vergehens nach hiesiger Rechtsprechung als "Unterstützung einer Straftat" gilt. Statt dessen endet das Schreiben mit den unverbindlichen Worten: "Wir hoffen, daß diese Anleitungen euch helfen werden, in der Versammlung dafür zu sorgen, daß Opfer... von Kindesmißbrauch geschützt werden und dabei gerecht und zugleich barmherzig verfahren wird."