Der State Supreme Court lehnte es am Montag ab, das Urteil an einem Mann aus Hollis wegen Kinderschändung zu verwerfen.
Gregory Blackstock wurde Anfang letzten Jahres wegen sexuellen Angriffs auf ein junges Mädchen im Jahre 1999 verurteilt, als er als Heimwerker für den Onkel des Mädchens arbeitete und während der Woche mit ihrer Tante und dem Onkel in East Kingston lebte.
Er wurde auch in einem separaten Fall verurteilt, weil er zwei Kusinen des Mädchens, Zwillinge, sexuell belästigt hatte. Er hatte sich mit der Familie angefreundet, als er die Kirche der Zeugen Jehovas in East Kingston besuchte.
Blackstock legte gegen das erste Urteil Berufung ein. Er argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe nicht bewiesen, dass er die Genitalien des 9-Jährigen Mädchens berührt habe. Das Mädchen sagte aus, er habe die Hand in ihre Hose gesteckt und sie zwischen ihren Beinen berührt, in einer Gegend, die die Staatsanwaltschaft als „Intimgegend“ bezeichnete.
Er sagte auch, der Richter habe falsch entschieden, dass die Tante des Mädchens, wenn er sie fragen dürfte, ob sie verärgert war über ihn, sagen könnte, warum: weil er den Kirchenältesten gestanden hatte, dass er auch ihre Töchter sexuell belästigt habe.
Blackstone wollte, dass die Zeugenaussage der Tante sich darauf beschränkte, zu sagen, dass sie wegen einer Angelegenheit, die ihre Familie betraf, verärgert über ihn sei, so dass die Jury nicht erfahren würde, dass er beschuldigt wurde, auch andere junge Mädchen sexuell belästigt zu haben.
Die Tante war im ersten Prozess eine Schlüsselzeugin, weil Blackstock ihr erzählte, er habe ihre Nichte berührt, auch wenn er behauptete, das sei unbeabsichtigt geschehen.
Das Gericht entschied am Montag, die Jury könne vernünftigerweise zu dem Schluss kommen, wenn das Mädchen aussage, er habe ihre Intimgegend zwischen den Beinen berührt, dann seien das eben die Genitalien gewesen.
Der Beigeordnete Richter James Duggan sagte auch, die Entscheidung des Richters im Prozess bezüglich der Aussage der Tante sei fair.
„Zuzulassen, dass der Angeklagte die Tatsache entlocken könnte, die Tante sei gegen den Angeklagten aufgrund nicht bezeichneter ‚negativer Gefühle’ voreingenommen, könnte einen falschen oder irreführenden Eindruck über die Gründe für die Voreingenommenheit der Tante vermitteln“, schrieb Duggan in dem mit 4:0 Stimmen gefällten Urteil.
Blackstock sitzt für diesen Fall 10 Jahre im Gefängnis, dazu kommen noch weitere 10 bis 20 Jahre wegen dreier Fälle von sexuellem Übergriff gegen die Zwillingsmädchen. Er wurde verurteilt, die Zwillinge belästigt zu haben, obwohl ein Richter entschied, seine Gespräche mit den Ältesten seien vertraulich und die Ältesten könnten nicht zu einer Zeugenaussage gezwungen werden.
In einem nicht damit in Verbindung stehenden Fall wird er angeklagt, zwischen 1989 und 1996 ein Mädchen aus Hollis sexuell angegriffen zu haben.
Quelle: Associated Press State & Local Wire, 24.06.2002