Ein Mann, dessen Sohn von einem Zeugen Jehovas sexuell missbraucht wurde, hat die Kirche kritisiert, nachdem Führer sagten, sie würden überlegen, den Pädophilen in ihren Reihen zu behalten.

Der Vater, der aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden kann, behauptet, Jaswant Patti sei immer noch ein Mitglied der Kirche, die von ihrer Versammlung fordert, „moralisch rein“ zu sein.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas bestätigte, dass die Kirche in dem Fall eine interne Untersuchung durchführe, nach der Patti Mitglied bleiben könne, wenn er „aufrichtige Reue“ zeige.

Patti war 1999 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er in vier Fällen eines unsittlichen Angriffs und weiterer schwerer sexueller Angriffe gegen zwei Jungen für schuldig befunden worden war, die damals 9 und 14 Jahre alt waren. Nach dem Schuldspruch stärkten Kirchenführer der Versammlung Rubery der Zeugen Jehovas in der New Street in Rubery Patti den Rücken. Philip Price, einer der Kirchenältesten, beanstandete das Urteil sogar und zweifelte die Kraft der Beweise an.

Der Vater eines der Opfer sagte: „Die Kirche hat eine Verfahrensvorschrift, die es sogar ermöglicht, jemandem die Gemeinschaft zu entziehen, der Probleme mit dem Rauchen hat und es schwer findet, das aufzugeben. Wieso wird dann Jaswant Patti, der verurteilt wurde und dessen Name für den Rest seines Lebens auf der Sextäterliste stehen wird, nicht ausgeschlossen?“ Der Sprecher der britischen Zentrale der Kirche sagte, er könne sich zu bestimmten Fällen nicht äußern. Aber er fügte hinzu: „Wenn jemand etwas Widerliches getan hat, dann wird er ausgeschlossen; aber das hängt von der Einstellung desjenigen ab. Wenn jemand aufrichtige Reue zeigt, dann könnte das heißen, er wird nicht rausgeworfen. Das ist es, was die Ältesten der Versammlung feststellen müssen. Um eine Zeuge Jehovas zu sein, muss man moralisch rein sein, und wir versuchen unser Äußerstes, verderbte Personen draußen zu halten. So jemand braucht lange Zeit, um zu beweisen, dass er aufrichtig bereut. Und wenn er ein Glied der Versammlung bleibt, darf er nie mehr ein Dienstamt bekleiden.“

Quelle: birmingham.co.uk, 26. Juli 2002