Bundesverfassungsgericht soll klären: Steht der Glaubensgemeinschaft der Körperschaftsstatus zu?

Seit zehn Jahren kämpfen die Zeugen Jehovas, die den Staat als "Werkzeug des Satans" ablehnen, mit großer Hartnäckigkeit um mehr Nähe zu eben diesem Staat.

Sie wollen in den Kreis der öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufgenommen werden. Um dann in den Genuss der Privilegien zu kommen, die den beiden großen Kirchen wie auch beispielsweise der Heilsarmee, der Neuapostolische Kirche, der Gemeinde der Sieben-Tage-Adventisten und den Mormonen zustehen.

Die Vorteile des rechtlichen Status sind auch nicht von der Hand zu weisen: Befreiung von Körperschafts-, Vermögens- und Grundsteuern, Einziehen der Kirchensteuer durch den Staat. Weitergehende Rechte wie die Mitwirkung in Rundfunkräten oder das Erteilen von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen sind indes nicht automatisch mit dem Körperschaftsstatus verbunden, sondern bedürfen eigener Regelungen mit den Ländern.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin 1997 der Wachtturm-Gesellschaft die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hat, widmet sich heute das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung der Religionsgemeinschaft, der kirchliche und staatliche Sektenexperten "totalitäre Strukturen" vorwerfen.

Die Zeugen Jehovas - Endzeitlehre und Endzeitberechnung sind das Herzstück ihrer Anschauungswelt - berufen sich auf Artikel 137 der Weimarer Verfassung, der Bestandteil des Grundgesetzes ist. Dort wird eine Religionsgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet". Ohne Zweifel erfüllt die Glaubensgemeinschaft, die in Deutschland nach eigenen Angaben 192.000 Mitglieder hat und seit über 100 Jahren besteht, diese rein formalen Kriterien.

Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin den Zeugen Jehovas, die nach eigenem Bekunden dem Staat "neutral" gegenüber stehen, den Körperschaftsstatus verweigert. Begründung der Richter: "Mangel an Loyalität zum demokratisch verfassten Staat". Denn die Zeugen Jehovas zahlen zwar Steuern, "dem Kaiser, was des Kaisers ist", doch unter politischer Neutralität verstehen sie neben der Verweigerung des Militärdienstes das entschiedene Nein zu Wahlen. Für die Wachtturm-Gesellschaft ist dies Ausdruck eines strikt zu befolgenden Glaubensgebots. Mitglieder, die auf der Teilnahme an staatlichen Wahlen beharren, können nicht in der Glaubensgemeinschaft verbleiben.

Die Berliner Richter stellten fest: Von einer Religionsgemeinschaft, die die "Nähe zum Staat" suche, könne erwartet werden, dass sie "die Grundlagen der staatlichen Existenz nicht in Frage stelle". Wahlen seien in einer Demokratie von derart zentraler Bedeutung, dass eine religiös bedingte Abstinenz im Widerspruch zur Verfassung stehe. Die Zeugen Jehovas dagegen sehen in dem Berliner Urteil eine "Qualitätsprüfung" ihres Bekenntnisses, die nicht im Einklang mit der Religionsfreiheit stehe.

Die Karlsruher Richter werden jetzt klären, welches Verhältnis eine Religionsgemeinschaft gegenüber dem deutschen Staat haben muss, um von ihm bestimmte Privilegien zu erhalten. Das Urteil wird in drei Monaten erwartet.

Anne-Susann von Ehr, Quelle: Rheinpfalz Online, 20.09.2000