KARLSRUHE (dpa) - Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas will das Bundesverfassungsgericht erstmals grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von Staat und Kirche klären.

Verfassungsrichter Winfried Hassemer machte am Mittwoch zu Beginn einer Anhörung in Karlsruhe deutlich, dass die Voraussetzungen und Grenzen präzisiert werden müssten, unter denen eine Religionsgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas die Privilegien einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beanspruchen könne.

Die Zeugen Jehovas richten sich gegen eine Versagung des Körperschaftsstatus durch das Land Berlin und das Bundesverwaltungsgericht. Dieser Status, den die beiden großen Kirchen sowie mehr als 30 kleinere Gruppierungen innehaben, ist mit zahlreichen Privilegien verbunden. Dazu gehören Steuervergünstigungen sowie das Recht, Kirchensteuer einziehen zu lassen. Hermann Weber, Bevollmächtigter der Zeugen Jehovas, erklärte, nur mit dem Körperschaftsstatus könne eine Religionsgemeinschaft angemessen ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit wahrnehmen. Für das Land Berlin sagte Rechtsanwalt Stephan Südhoff, dass die Zeugen Jehovas den Staat als "Werkzeug des Satans'' ansähen. Deshalb sei es widersprüchlich, von diesem Staat eine Privilegierung zu fordern.

Quelle: Sindelfinger Zeitung vom 21.09.2000