Diesmal dürfte es um Kinder und die Aussteiger gehen. Die Zeugen Jehovas und das Land Berlin werden heute vor Gericht erneut zusammentreffen. Damit geht der langjährige Rechtsstreit um die Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den anderen großen Kirchen in eine neue juristische Runde.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einer Klage der Zeugen gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stattgegeben hatte, müssen die höchsten Verwaltungsrichter heute entscheiden, ob der Antrag der Zeugen Jehovas an das Land Berlin, als Körperschaft anerkannt zu werden, gänzlich neu erörtert werden muss. Experten erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht genau so entscheidet und den Fall an das Oberverwaltungsgericht weiterleitet.

Auch der Anwalt des Landes Berlin, Stephan Südhoff, geht von einem neuen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht aus. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass die Tatsachengerichte hier noch Aufklärung zu betreiben hätten", so Südhoff. Da das Bundesverwaltungsgericht jedoch nur zwischen verschiedenen Rechtsauffassungen abwägt, wäre nach dieser Lesart das Oberverwaltungsgericht für weitere Aufklärung zuständig.

Das Land Berlin hat inzwischen angekündigt, in einer eventuell bevorstehenden neuen Verhandlungsrunde weitere Indizien dafür vorzulegen, dass den Zeugen Jehovas zurecht die Anerkennung als Körperschaft vorenthalten wird. Dabei wird sich Berlin auf den Katalog des Bundesverfassungsgerichtes stützen. Dieses hatte insbesondere die Berücksichtigung der Rechte Dritter als Grundlage dafür benannt, dass eine kirchliche Gemeinschaft die Privilegien der Kirchen erhalten kann. Nach Ansicht des Senats verstoßen die Zeugen Jehovas gegen diesen Grundsatz in mindestens zwei elementaren Bereichen. Zum einen würden Kinder durch Mitglieder der Zeugen in einer Atmosphäre der Angst und mit körperlicher Züchtigung erzogen. Zum anderen belegten Berichte von Aussteigern, dass von wirklicher Freiwilligkeit der Mitgliedschaft keine Rede sein könne und Aussteigewillige unter Druck gesetzt würden.

Quelle: Berliner Tagesspiegel, 16.05.2001