Eigentlich ist es ja traurig, wenn langjährige Bethel-Mitarbeiter gegen die Wachtturm-Gesellschaft klagen müssen, nur um sich die Rechte zu erstreiten, die jedem Mitarbeiter eines "weltlichen" Unternehmens ganz selbstverständlich zustehen.

Trotzdem sehen sich immer wieder Zeugen Jehovas genötigt, genau das zu tun, um nach vielen Jahren kostenloser Arbeit für die Wachtturm-Gesellschaft nicht völlig mittellos dazustehen. In Deutschland waren es Zeugen, die heute als "böse Abtrünnige" angesehen werden, die die Wachtturm-Gesellschaft durch den Gang vor das Arbeitsgericht dazu brachten, zumindest eine bescheidene Rente zu ermöglichen. In den USA gewann jetzt ein Bethel-Mitarbeiter einen Rechtsstreit gegen die Wachtturm-Gesellschaft, bei dem es um eine Abfindung ging, wie sie im Wirtschaftsleben längst selbstverständlich ist:

Jehovas Zeugen verlieren Abfindungsprozess

Eine 46-jährige Frau, die ihr Leben den Zeugen Jehovas gewidmet hat, gab an, sie sei zum Verlassen der Niederlassung in Brooklyn gezwungen worden, nachdem sie sich im Dienst für die Kirche ernsthaft verletzt hatte. Diese Woche wurde jedoch ein Gerichtsurteil gefällt, nach dem sie Anrecht auf eine Abfindung hat, das die Kirche Millionen von Dollar kosten könnte.

Brenda Upton und ihr Mann Michael hatten 1998 ein Armutsgelübde abgelegt und waren in die Zentrale der Zeugen in Brooklyn gezogen, um dort als Chiropraktiker für andere Kirchenmitglieder zu arbeiten. Sie verletzte sich an der Wirbelsäule, als sie gegen Ende jenen Jahres im Bereich eines Gebäudes der Kirche rannte, um einen Bus zu erreichen.

"Sie kümmern sich hervorragend um dich, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Dann bist du auf dich selbst angewiesen," erklärte Upton. "Genau deshalb sind wir vor Gericht gegangen."

Sie berichtete von einer Einschränkung im Bereich ihres Nervensystems, durch die sie kaum noch in der Lage war, auch nur einen Wäschekorb zu heben. Bis 2001 kümmerte sich die Kirche um die Kosten ihrer medizinischen Versorgung. Danach wurden sie und ihr Mann aufgefordert, ihre Arbeit in der Zentrale zu beenden und erhielten eine Ausgleichzahlung von 79.000 Dollar.

Richter Stephen Goldstein am Arbeitsgericht fällte jedoch am Mittwoch das Urteil, dass Upton Anrecht auf eine wöchentliche Ausgleichszahlung von 400 Dollar hat.

"Meiner Überzeugung nach waren sie keine freiwilligen Helfer der Kirche," erklärte Goldstein. "Speziell Dr. Brenda Upton war mit einer Reihe Aktivitäten beschäftigt, die einem Arbeitsverhältnis nahe kommen."

Die Zeugen erklärten, gegen das Urteil Berufung einzulegen und gaben an, dass Upton und die anderen 5.800 Zeugen, die im Betrieb der Kirche in New York arbeiten, keine Mitarbeiter, sondern freiwillige Helfer seien.

Wenn das Urteil aufrecht erhalten wird, könnten sich die Zeugen und andere religiöse Organisationen möglicherweise mit Versicherungsprämien und Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe konfrontiert sehen, erklärte John Miller, Rechtsanwalt der Kirche.

"Das wäre praktisch das Ende aller religiösen Orden," sagte Miller. "Es hätte ganz sicher einen Einfluss darauf, ob wir künftig weiter in New York tätig sein wollten."

Die Kirche besitzt rund 40 Liegenschaften in Downtown Brooklyn und plant den Bau eines riesigen neuen Gebäudes auf einem freien Grundstück. Miller wollte nicht darüber spekulieren, wie sich der Ausgang dieses Prozesses auf die weiteren Pläne auswirken würde.

"Wir haben keinen Glaubenskonflikt," erklärte Upton, die mit ihrem Mann in den Staat Washington übergesiedelt ist. Unser Problem war stets medizinisch-rechtlicher Art. Wir sind weiterhin aktive Zeugen Jehovas."

Quelle: New York Daily News, 6. Januar 2006

Kommentar:

Was ist der Unterschied zwischen einem Mitarbeiter und einem freiwilligen Helfer? Nach deutscher Rechtsprechung liegt zum Beispiel dann ein Arbeitsverhältnis vor, wenn die Arbeit auf Weisung erfolgt und feste Arbeitszeiten gegeben sind. Eine Ansicht, die wohl auch der oben zitierte Richter teilte und die Zeugen Jehovas dazu verurteilte, einem ihrer Mitarbeiter dieselben Rechte zuzugestehen, wie sie auch jeder andere Mitarbeiter eines Unternehmens hat.

Wie ehemalige Mitarbeiter der Deutschland-Zentrale der Zeugen Jehovas berichteten, hat es auch dort schon Untersuchungen des Arbeitsamtes gegeben, das der Frage nachging, ob man es hier wirklich mit einem religiösen Orden zu tun hatte, oder nicht doch mit einem Wirtschaftsunternehmen, das Menschen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Aus unerfindlichen Gründen kam es jedoch nie zu einer Entscheidung.