Wenn eine Frau bei der Vergewaltigung nicht schreit, begeht sie dann Hurerei und damit eine Sünde?

Wenn jedoch der Mann das Mädchen, das verlobt war, auf dem Feld gefunden hat, und der Mann hat sie gepackt und hat bei ihr gelegen, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben, und dem Mädchen sollst du nichts tun. Das Mädchen hat keine Sünde, die den Tod verdient, denn wie wenn sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen erhebt und ihn, ja eine Seele, tatsächlich ermordet, so ist es in diesem Fall. Denn auf dem Feld hat er sie gefunden. Das Mädchen, das verlobt war, schrie, aber da war niemand, der ihr zu Hilfe kam. (5. Mose 22:25-27)

  • 1974 - Hurerei
  • 1981 - Hurerei
  • 1983 - keine Hurerei
  • 1984 - Hurerei
  • 1984 - keine Hurerei
  • 1986 - Hurerei
  • 1986 - keine(?) Hurerei
  • 1993 - keine Hurerei

Wenn sie nicht schreie, würde sie ihr Verhältnis zu Jehova Gott und zur Christenversammlung zerstören; dann würde ihr die Gemeinschaft entzogen und das sei für sie schlimmer, als getötet zu werden.

Erwachet!, 22.6.1974 Seite 14 „Von Vergewaltigung bedroht“

Diese Frau tat vom biblischen Standpunkt aus das Richtige, was in dieser Situation auch das Beste ist. Eine christliche Frau ist verpflichtet, Widerstand zu leisten, denn es geht hier um den Gehorsam gegenüber dem Gesetz Gottes, „vor der Hurerei“ zu fliehen (1. Kor. 6:18). Es wäre auf keinen Fall richtig, wenn sie widerstandslos eine Vergewaltigung über sich ergehen ließe.

Der Wachtturm, 15.1.1981 Seite 7 „Vergewaltigung — wie vermeiden?“

Fußnote: Eine männliche oder eine weibliche Person, die vergewaltigt wird, macht sich nicht der pornéia schuldig.

Der Wachtturm, 15.6.1983 Seite 30 „Ehre die Ehe als göttliche Einrichtung“

Ich sagte, wenn ich ihm Widerstand leisten und meinem Gott und meinem Mann treu bleiben und wegen meiner Treue umgebracht würde, bestehe die Hoffnung, daß ich auferweckt würde zu ewigem Leben auf einer paradiesischen Erde. Wenn ich aber nachgäbe und mich von ihm vergewaltigen ließe, würde ich schließlich sterben und hätte keine Hoffnung auf eine Auferstehung.

Erwachet!, 8.5.1984 Seite 25 „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“

Ihr Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“ hat mich sehr beunruhigt. Ich wurde von einem Mann vergewaltigt, der mich mit einem Messer bedrohte. Ich konnte nur einmal schreien, weil er mich würgte und mir mit seiner starken Hand den Mund zuhielt. Ich wehrte mich, bis ich bewußtlos wurde. Ich überlebte, doch beunruhigt es mich, daß das als Hurerei angesehen wird. Sie schreiben, daß man den Vergewaltigungstäter respektvoll behandeln soll. Diese Männer sind ihrem Opfer gegenüber auch nicht respektvoll. Es ist ihnen völlig gleichgültig, daß eine Frau, die die Erinnerung an dieses schreckliche Erlebnis nicht mehr los wird, daran zerbrechen kann. Nur wer selbst Opfer dieses schrecklichen Verbrechens geworden ist, weiß, was das bedeutet.

A. G., Massachusetts, USA

Das Opfer eines Sexualtäters wäre nur dann der Hurerei schuldig, wenn erwiesen wäre, daß es eingewilligt hätte. Offenbar sollte die Frau sich nach dem Gesetz in 5. Mose 22:25-27 durch Schreien zur Wehr setzen, weil sie das von dem Verdacht befreite, eingewilligt zu haben. Wie nützlich es ist, Widerstand zu leisten, betont auch Pauline Bart, Soziologin an der Universität von Illinois, die Frauen interviewte, welche verhindern konnten, daß sie vergewaltigt wurden. Die kanadische Zeitschrift „The Edmonton Journal“ (10. November 1983) brachte einen Bericht über ihre Untersuchungen. Darin schrieb sie: „Eine Frau, die sich wehrt, hat alle Chancen, nicht vergewaltigt zu werden ... Willfährigkeit ist keine Garantie dafür, daß man gut behandelt wird.“ Ferner erklärte sie: „Frauen, die vergewaltigt wurden, sich aber gewehrt hatten, litten weniger unter Depressionen als Opfer, die sich unterworfen hatten.“ Die Empfehlung, den potentiellen Vergewaltigungstäter respektvoll zu behandeln, wurde nicht deshalb gegeben, weil er diese Behandlung verdienen würde, sondern weil er, wenn man ihn anständig behandelt, eher geneigt ist, entsprechend zu reagieren, was für das potentielle Opfer bedeuten könnte, aus einer äußerst gefährlichen Situation herauszukommen (Red.).

Erwachet!, 8.9.1984 Seite 28 „Leserbriefe“

Ich hatte gewonnen! Er hatte mich nicht vergewaltigt! Ich war Siegerin, nicht Besiegte! Ich hatte ein reines Gewissen, und meine Selbstachtung und meine Würde hatten keinen Schaden genommen. Außerdem hatte ich meine Lauterkeit gegenüber dem allmächtigen Gott, Jehova, bewahrt.

...

Ich bin aus tiefstem Herzen dankbar, daß ich diese einfachen Worte kannte. Sie zeigten mir, worin meine sittliche Pflicht bestand. Sie bewahrten mich davor, verwirrt und unsicher zu reagieren. Ich wußte genau, was ich tun mußte. Ich schrie und wehrte mich. Ich vertraute den biblischen Anweisungen und stellte fest, daß sie verläßlich sind. Mein Mann und ich beteten oft; so erlangte ich meine Stärke und mein Gleichgewicht wieder.

Erwachet!, 22.5.1986 Seite. 23f „Jetzt bring’ ich dich um!“

Vielen Dank für den Artikel „Jetzt bring’ ich dich um!“ [22. Mai 1986]. Allerdings möchte ich meine Besorgnis über den gegebenen Rat äußern. Einige Sexualtäter sind sehr wütend und sadistisch und tragen eine Waffe in der Absicht, sie bei der geringsten Provokation auch zu gebrauchen. Unsere städtische Organisation zur Bekämpfung sexueller Angriffe rät zwar zur Gegenwehr, wenn aber die Frau vor Angst wie gelähmt ist oder ihr Gefühl ihr sagt, sie solle sich nicht wehren, dann erkennen wir dies als richtig an. Uns ist lieber, eine Frau macht das schreckliche Erlebnis durch, als daß sie getötet oder verstümmelt wird.

P. R., Vereinigte Staaten

Die Bibel stützt die Ansicht, daß eine Frau, die von einem Sexualtäter angegriffen wird, schreien und sich zur Wehr setzen sollte. Natürlich muß sie entsprechend der Gefahr reagieren, die für ihr Leben entstehen mag. Wir denken, daß die Ratschläge in dem Kästchen auf Seite 23 (22. Mai 1986) in dieser Hinsicht hilfreich sind. Sich der Vergewaltigung zu fügen ist keine Garantie dafür, daß das Opfer nachher nicht doch noch geschlagen oder getötet wird. Siehe den Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“ in der Ausgabe vom 8. Mai 1984 (Red.).

(Erwachet!, 22.9.1986 Seite. 28 „Leserbriefe“
Mythos: Das Opfer trägt eine Mitschuld, wenn es nicht versucht hat, sich zu wehren.

Tatsache: Eine Vergewaltigung findet statt, wenn es durch Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den Willen einer Frau zur Penetration — welcher Art auch immer — kommt. Die Anwendung von Gewalt gegenüber einem widerstrebenden Opfer macht den Vergewaltiger zu dem, was er ist. Daher macht sich eine Frau nicht der Hurerei schuldig. Wie im Falle eines Inzestopfers mag sie durch Gewaltanwendung gezwungen werden, einen Akt über sich ergehen zu lassen, den sie ablehnt. Wenn sie aufgrund von schrecklicher Angst oder Bewußtseinstrübung nicht anders kann, als sich dem Täter zu ergeben, heißt das nicht, daß sie in die Handlung einwilligt. Eine Einwilligung ist etwas Aktives, nichts Passives, und bevor jemand in etwas einwilligt, hat er sich freiwillig dafür entschieden.

Erwachet!, 8.3.1993 Seite 5 „Vergewaltigung — Die Realität“