Ich habe viele Reaktionen von Personen beobachtet, die innerhalb der Organisation sind und sich bemühen, die gegenwärtige Wachtturm-Politik gegenüber Pädophilen zu verteidigen.

Die häufigste Antwort scheint zu sein, dass doch jeder beschuldigte Kinderschänder der Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft gemeldet und dann unter Mitwirkung der örtlichen Ältesten den Behörden angezeigt wird.

Leider ist das eine völlige Fehlinformation seitens von Personen, die entweder schlecht informiert oder irregeführt sind oder die direkt lügen.

Die Briefe der Bezirksaufseher vom 20.7.1998, 14.3.1997, 1.8.1995, 3.2.1993 und 23.3.1992 besagen alle, wenn eine Beschuldigung von Kindesmissbrauch erhoben wird, solle man sich an die Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft wenden, und die werde einem sagen, was zu tun ist. Seit 1992 ist das ein Erfordernis, also gibt es bei Kinderschändern keine Änderung, alles bleibt beim alten. Warum soll mit der Rechtsabteilung Verbindung aufgenommen werden? Soll ein Weg gefunden werden, um dem Opfer zu helfen? Leider besteht die Antwort nur in folgendem: Es soll herausgefunden werden, was das Gesetz fordert. Die Wachtturm-Gesellschaft wird sich bis zu dem Punkt an die örtlichen Gesetze halten, dass sie davor bewahrt bleibt, wegen des Vergehens, eine sexuelle Belästigung von Kindern nicht angezeigt zu haben, strafverfolgt zu werden. Du magst denken, das sei doch in Ordnung, aber gestatte mir, ein paar Möglichkeiten durchzuspielen.

  1. Das Opfer meldet sich, nachdem es das rechtsfähige Alter erreicht hat. Keine Anzeige bei den Behörden.
  2. Das Kind ist sich über das Datum und den Tatort nicht im klaren und die Ältesten erwecken in ihm den Eindruck, es sei sich unsicher. Keine Anzeige bei den Behörden.
  3. Jemand anders bringt geringfügige Beweise vor, dass ein weiteres Kind belästigt wurde, nachdem ein Pädophiler schon in der Vergangenheit Kinder belästigt hat. Keine Anzeige bei den Behörden.
  4. Der jeweilige Bundesstaat fordert von Kirchenfunktionären nicht, die Sache zu melden. Keine Anzeige bei den Behörden.
  5. Das Opfer ist im rechtsfähigen Alter, der Pädophile gesteht und bereut. Keine Anzeige bei den Behörden.
  6. Das Opfer ist im rechtsfähigen Alter, der Pädophile gesteht und wird ausgeschlossen. Keine Anzeige bei den Behörden.
  7. Das Opfer ist im rechtsfähigen Alter, der Pädophile lügt einfach, nichts wird unternommen. Keine Anzeige bei den Behörden.
  8. Die Ältesten der Ortsversammlung geben bei der Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft einen unvollständigen Bericht ab, um einen Freund zu schützen. Keine Anzeige bei den Behörden.

Die Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft ist genau dies: Eine Gruppe von Anwälten, die den Wachtturm schützen und rechtlich gesehen nur geringes Interesse an den Opfern haben. Solltest du dir noch einmal die Briefe der Bezirksaufseher aus den Jahren 1992-1998 ansehen: Nicht an einer einzigen Stelle wird gesagt, dass die Ältesten die Opfer oder die Eltern von Opfern ermuntern sollten, zur Polizei zu gehen. Statt dessen werden sie davor gewarnt, mit jemandem über die Sache zu reden. Älteste werden unweigerlich davon sprechen, dass dadurch Schande auf die Versammlung oder auf Jehova gebracht werde. So bringen sie sie davon ab, sich bei den Behörden zu melden. Und wenn doch Anzeige erstattet wird, wird die Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft die Kirchenfunktionäre anweisen, unkooperativ zu sein und sich auf das „Kirchenprivileg“ als Grundlage zu berufen, keine Unterstützung anzubieten. Und wenn man an jemanden in der Versammlung herantritt, werden sie aus der Ecke „Verweis“ unterrichtet und oft zurückschrecken, ihre Hilfe anzubieten. Daher wird das Opfer zum zweiten Mal zum Opfer gemacht und mit wenig Unterstützung oder Hilfe aus der Versammlung allein gelassen.

Und wiederum ist hier nicht Schluss. Der Bezirksaufseherbrief vom 1.7.1989 rät zu Vertraulichkeit unter allen Umständen. Wiederum ist dies ein juristisches Manöver, um die Wachtturm-Gesellschaft zu schützen. Niemand soll über den Pädophilen informiert werden, ob der gestanden hat oder nicht. Wenn der Mann wieder geheiratet hat, soll seine neue Frau nicht informiert werden und noch weniger irgend jemand in der Versammlung, der vielleicht Kinder hat. Es ist eindeutig Vertraulichkeit angesagt, und es gibt keine Vorkehrungen, die zu warnen, die in Gefahr sein könnten. Nichts, nichts, nichts, um mögliche Opfer zu verständigen, wird in dem Bezirksaufseherbrief gesagt, es wird nur vom geständigen Pädophilen gesprochen und gewarnt, die Ältesten sollten in Bezug auf seinen Umgang mit Kindern ein Auge auf ihn haben. Ein wie gutes „Auge“ werden die Ältesten auf ihn haben, wenn sie den Pädophilen nur bei den Zusammenkünften sehen? Nur wenige Älteste wissen, was so in der Versammlung passiert. Noch weniger wissen sie, was ein Pädophiler so in seiner Zeit treibt.

Die einzige „Änderung“, die wirklich das Thema Pädophile in der Versammlung ansprach, kam 1997. Dies wurde der Öffentlichkeit in Wachtturm-Artikeln gesagt und im Bezirksaufseherbrief vom 14.3.1997 angesprochen, wo um einen Bericht über jeden „bekannten“ Pädophilen gebeten wurde. Wiederum ist die Frage, die eine Antwort fordert: Was ist ein „bekannter“ Pädophiler? Man mag da mit der einfachen Logik herangehen: Was ist ein bekannter Vergewaltiger, Mörder oder Dieb? Allgemein gesagt ist es jemand, der eines Verbrechens überführt wurde oder es gestanden hat. 99% der Kinderschänder gestehen nie. Wenn du dir nochmals meinen Brief ansiehst, wirst du finden, dass der Wachtturm vom 1.11.1995 deutlich die Grundlage angibt: Um eine Beschuldigung zu untermauern, muss es zwei Augenzeugen geben, sonst wird er als „Unschuldiger“ angesehen. So denk nur darüber nach: Wenn die Vorgehensweise von 1997 besagt, ein „bekannter“ Kinderschänder werde nie eine Stellung in der Wachtturm-Organisation einnehmen, dann ist das schön und gut, aber leider spricht es wiederum nicht die 99% an, die nicht gestehen und denen der Bezirksaufseherbrief Schutz als einem „Unschuldigen“ verleiht. Ein „Unschuldiger“ kann Pionier, Dienstamtgehilfe, Ältester, Kreis- oder Bezirksaufseher, Bethelglied, Missionar oder Glied der leitenden Körperschaft sein. Wahrscheinlich gibt es in deiner Versammlung einen „Unschuldigen“, und du wirst es nie erfahren, selbst wenn du Ältester bist. Wenn du nicht bei der Untersuchung oder im Komitee gedient hast, bist du nicht berechtigt, vertrauliche Informationen zu erfahren, wenn es nach dem Wachtturm-Protokoll geht.

Ein zweites Problem hängt wieder mit dem „bekannten“ Kinderschänder zusammen. Der Brief vom 1.7.1989 gibt die Richtung an, was die vertraulichen Unterlagen angeht, die jede Versammlung hat. Hier werden alle Fehlverhalten der Mitglieder auf Dauer festgehalten. Gemäß dem Brief vom 1.7.1989 sollen diese Unterlagen auf Dauer versiegelt sein und können von niemandem aus der Ältestenschaft geöffnet werden, wenn es nicht jemanden gibt, über den ein Bericht existiert und der wiederum Fehlverhalten zeigt. Dann würden die alten Unterlagen dem neu ernannten Rechtskomitee übergeben, das sich vor der Zusammenkunft ein Bild über den Übeltäter machen kann. Älteste haben in der Regel ein kurzes Gedächtnis, und jede Information über Pädophilie, die vielleicht vor Jahren vorgekommen ist, ist in den Dauerunterlagen der Versammlung enthalten. Diese Berichte sind versiegelt und damit davor geschützt, dass jemand einen Blick darauf wirft und es der Wachtturm-Gesellschaft berichtet. Infolgedessen kann ein Pädophiler „unerkannt“ bleiben, auch wenn es in der Versammlung einen Bericht über ihn gibt. Die Wachtturm-Politik sollte revidiert werden, und es sollten alle Versammlungsunterlagen zur Einsicht geöffnet werden; es sollte jede Information über Personen, die Kinder sexuell belästigt haben, berichtet werden. Das ist bis jetzt nicht geschehen.

Wissen ist Macht. Jetzt, wo du das weißt: Was wirst du tun?

Ich habe alles aufgegeben, für das ich in der Wachtturm-Organisation gearbeitet habe, um mit dem Thema öffentlich herauszukommen. Gebrauche dieses Wissen, um es andere wissen zu lassen, lass es die Wachtturm-Gesellschaft wissen und zwinge sie, diese irregeleitete moralische Gefahr, die für unschuldige Kinder besteht, zu beseitigen. Kein weiteres Kind sollte belästigt werden, wenn etwas unternommen werden kann, um dem Einhalt zu gebieten. Mir tun die leid, die dies lieber nicht glauben wollen, und bete darum, dass eure Kinder nie sexuell belästigt werden und erfahren müssen, was es mit der wirklichen Wachtturm-Politik auf sich hat.