Dürfen sie nun oder dürfen sie nicht? Dürfen die Zeugen Jehovas sich eine Bluttransfusion verabreichen lassen oder dürfen sie das nicht? Die Doppelbödigkeit der Wachtturm-Gesellschaft wird an dieser Frage erneut deutlich.

In Bulgarien suggeriert man den Behörden gegenüber, es stehe dem Einzelnen völlig frei, in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Dadurch sichert man sich das ungestörte Ausbreiten der Gemeinschaft zu und auch die Wachtturm-Immobilien bleiben unangetastet. Innerhalb der Reihen der Zeugen Jehovas fährt man nach wie vor denselben unerbittlichen Kurs gegenüber "Abweichlern":

Sehr geehrter Herr,

ich möchte Sie mit meinem Schreiben darauf aufmerksam machen, dass Ihre Regierung durch Vertreter der Wachttum Bibel- und Traktat-Gesellschaft (der hauptsächlichen Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas) in Bezug auf den Antrag Nr. 28626/95 bei der Europäischen Menschenrechtskommission (Information Nr. 148 der 276. Sitzung der Europäischen Menschenrechtskommission) getäuscht wurde.

Der Antrag betraf die Wiederregistrierung des bulgarischen Zweiges der Gesellschaft KRISTIANSKO SDRUZHENIE „SVIDELTELI NA IEHOVA“ (Christliche Gemeinschaft der Zeugen Jehovas). Wie ich die Lage verstehe, wurden zwischen der bulgarischen Regierung und KRISTIANSKO SDRUZHENIE „SVIDELTELI NA IEHOVA“ in Bezug auf den Zivildienst und die freie Entscheidung über Bluttransfusionen Konzessionen ausgehandelt.

Es ist mir kürzlich zu Ohren gekommen, dass die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft durch ihr offizielles Organ „Der Wachtturm“ und durch Ankündigungen in den Medien sowie interne Denkschriften ihre offizielle Haltung dazu geändert hat, ob ein einzelner Zeuge Jehovas sich frei entscheiden kann, sich eine Bluttransfusion geben zu lassen. Dies trifft in direkter Form die Übereinkunft vom März 1998 zwischen der bulgarischen Regierung und der Gesellschaft KRISTIANSKO SDRUZHENIE „SVIDELTELI NA IEHOVA“.

Die erste Weise, in der die Wachtturm-Gesellschaft ihre Lehre geändert hat, stimmt mit der offiziellen Übereinkunft überein. In einem Artikel stellt die offizielle Zeitschrift „Der Wachtturm“ (15. Juni 2000, Seite 29) die Frage, ob Jehovas Zeugen aus Blut gewonnene mediziniche Produkte annehmen. Es wird geantwortet, Jehovas Zeugen glaubten, Vollblut oder eine der vier Hauptbestandteile (rote bzw. weiße Blutkörperchen, Blutplättchern und Plasma) anzunehmen, verletze das Gesetz Gottes. In dem Artikel heißt es weiter, nur in Beziehung auf Fraktionen dieser vier Hauptbestandteile seien Jehovas Zeugen frei, ihr Gewissen entscheiden zu lassen, ob sie sie annehmen oder nicht. Das stellt eine positive Änderung der vorherigen Verfahrensweise dar, die die meisten, Hämoglobin enthaltenden Blutfraktionen verbot.

Die zweite Weise, in der die Wachtturm-Gesellschaft ihre Vorgehensweise geändert hat, hat mit der ausdrücklichen Übereinkunft zu tun, die schließlich zwischen ihr und der bulgarischen Regierung getroffen wurde. Mit Juni 2000 gibt es jeweils eine von drei Möglichkeiten in Bezug auf die Stellung des einzelnen in der Zeugenorganisation, wenn er sich Blut oder eine oder mehrere der vier Hauptkomponenten geben läßt. Wenn er im Verlauf einer formellen oder informellen Beratung mit Zeugenältesten zugibt, dass er gegen Gott gesündigt habe und von Herzen bereut, wird man ihn in gutem Stand belassen. Wenn er nach der Beratung äußert, seiner Meinung nach habe er richtig gehandelt, betrachtet man ihn so, als habe er durch die Annahme der Transfusion selbst die Gemeinschaft verlassen; man geht ihm genauso aus dem Weg, als sei ihm die Gemeinschaft entzogen worden (er sei exkommuniziert worden). Wenn er sich weigert, mit den Zeugenältesten zusammenzukommen und die Ältesten entscheiden, er habe sich tatsächlich in irgendeiner Form „Blut geben lassen“, werden sie, z.B. in Bulgarien, und die Wachtturmorganisation ihn so ansehen, als habe er von selbst die Gemeinschaft verlassen.

Diese neuen Richtlinien werden im neuesten Memo der Wachtturm-Gesellschaft an Krankenhausverbindungskomitees wie auch in einer Presseveröffentlichung vonm 14. Juni 2000 durch das Öffentlichkeitsbüro der Zeugen Jehovas in Brooklyn, New York, klar ausgesprochen.

Jehovas Zeugen mögen wohl versuchen, zwischen Personen zu unterscheiden, die angeblich von sich aus die Gemeinde verlassen („er hat die Gemeinschaft verlassen“), und solchen, die zwangsweise hinausgeworfen werden (von den örtlichen Ältesten und der Wachtturmorganisation die Gemeinschaft entzogen bekommen), doch praktisch besteht zwischen diesen beiden Dingen kein Unterschied. Das Ergebnis in beiden Fällen: Es besteht ein Strafmaßnahme, und der Betreffende wird von der gesamten Zeugengemeinschaft gemieden. Es besteht nur ein Unterschied in Worten, der kein wirklicher Unterschied ist. Eigentlich geht es bei dem Verlassen der Gemeinschaft nur schneller.

Die Drohung mit einer solchen Verfahrensweise ist für einen einzelnen ein starker Hinderungsgrund, sich in Bezug auf Bluttransfusionen frei zu entscheiden. Meiner Meinung nach stellt sie ein unangebrachtes Zwangsmittel und eine automatische Sanktion dar, durch die die Übereinkunft der Wachtturm-Gesellschaft mit der bulgarischen Regierung in Antrag Nr. 28626/95, Teil II, Abschnitt 2.1 eindeutig verletzt wird, dass nämlich „die Mitglieder in dieser Angelegenheit für sich und ihre Kinder die freie Entscheidung treffen können, ohne dass die Gemeinschaft irgendeine Kontrolle ausübt oder eine Strafmaßnahme verhängt.“ Die Drohung einer Sanktion nimmt den Mitgliedern diese freie Entscheidung.

Wenn ein Zeuge Jehovas sich eine Bluttransfusion geben lässt und es ablehnt, mit den Ältesten der Ortsversammlung zusammenzukommen, ermächtigt die Wachtturm-Gesellschaft diese Ältesten mit Juni 2000 dazu, zu verkünden, dass der Betreffende durch seine Handlungsweise unausgesprochen eine Strafmaßnahme auf sich herabgerufen habe, dass er nämlich durch seine ausdrückliche Ablehnung diesesGrundsatzes der Lehren der Zeugen Jehovas „die Gemeinschaft verlassen“ habe, selbst wenn er das gar nicht ausdrücklich und formell so sagt, selbst wenn er ausdrücklich und öffentlich verkündet, er habe die Gemeinschaft nicht verlassen. Diese Erklärung seitens der örtlichen Ältesten ist per Definition eine automatische „Sanktion seitens der Gesellschaft“ und eine Kriegslist, jemanden schnell hinauszuwerfen.

Das Öffentlichkeitsbüro der Zeugen Jehovas gab am 15. Juni 2000 eine weitere Nachricht mit dem Titel „Jehovas Zeugen bestätigen die religiöse Lehre zu Bluttransfusionen“ heraus [http://www.jw-media.org/region/global/english/releases/health/000615.htm]. Diese Nachrichtenveröffentlichung ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Wachtturm-Gesellschaft Themen entstellt und verwirrt, weil sie keinen der von mir in diesem Brief soweit genannten wichtigen Punkte berührt.

Das Öffentlichkeitsbüro der Wachtturm-Gesellschaft unterhält eine Website, in der allgemeine Fragen beantwortet werden sollen [http://www.jw-media.org]. Im Abschnitt „Glaubenssätze – Häufig gestellte Fragen“ wird die Frage „Geht man ehemaligen Mitgliedern aus dem Weg?“ beantwortet [http://www.jw-media.org/beliefs/beliefsfaq.htm]. Es heißt: „Wer einfach aufhört, im Glauben zu wandeln, wird nicht gemieden...“

Die Antwort ist nicht richtig. Wer „einfach aufhört, im Glauben zu wandeln“, indem er sich eine Bluttransfusion geben lässt, wird automatisch abgestraft, indem er von der Wachtturm-Gesellschaft als jemand bezeichnet wird, „der die Gemeinschaft verlassen hat.“ Wie oben besprochen, geht damit ein völliges Gemiedenwerden durch Nichtangehörige und ein praktisch vollständiges Gemiedenwerden selbst durch enge Angehörige einher. Die Wachtturm-Gesellschaft stellt diese Verfahrensweise in der Presseveröffentlichung vom 14. Juni 2000 ausdrücklich fest:

„Wenn ein getauftes Mitglied der Glaubensgemeinschaft vorsätzlich und ohne Reue Bluttransfusionen annimmt, zeigt es durch seine eigene Handlungsweise an, dass es nicht mehr zu Jehovas Zeugen gehören möchte. Es widerruft durch seine Handlungsweise seine Mitgliedschaft, und die Versammlung braucht nichts mehr von sich aus unternehmen. Dies stellt eine im April 2000 eingerichtete prozedurale Änderung da, bei der die Versammlung nicht mehr von sich aus tätig wird, um in solchen Fällen die Mitgliedschaft zu widerrufen. Das Ergebnis ist jedoch dasselbe: Der Betreffende wird nicht mehr als Zeuge Jehovas angesehen, weil er einen Kerngrundsatz des Glaubens nicht mehr akzeptiert und befolgt.“

Ganz eindeutig, und entgegen der in der Presseveröffentlichung aufgestellten Behauptung, ist es nicht ein Schritt, den jemand unternimmt, der sich eine Bluttransfusion hat geben lassen, sondern ein Schritt der örtlichen Ältestenschaft der Zeugen Jehovas, die von der Wachtturm-Gesellschaft dazu angewiesen werden, „dass er nicht mehr als ein Zeuge Jehovas angesehen wird“, mit der Folge, dass ihm nun alle aus dem Weg gehen. Dies stellt eine automatische Sanktion dar, die die vorgeblich zwischen der Wachtturm-Gesellschaft und der bulgarischen Regierung geschlossene Übereinkunft verletzt.

Zweifellos erwecken die Zeugen Jehovas, die man so antrifft, den Eindruck, aufrichtige, angenehme, und nicht anmaßende Leute zu sein. Aber Vorsicht! Sie sind nicht aufrichtig, wenn es zu ihren Absichten passt. Sie rationalisieren diese Unaufrichtigkeit mit der Behauptung, sie müssten an erster Stelle Gott gegenüber loyal sein, der allein das Recht habe, völlige Aufrichtigkeit einzufordern.

Im Antrag Nr. 28626/95 an die Europäische Menschenrechtskommission heißt es: „Mit Hinsicht auf die Ablehnung von Bluttraansfusionen räumt die antragstellende Gesellschaft ein, dass es für einen Zeugen Jehovas, der sich für eine Bluttransfusion entscheidet, keine Sanktionen seiner Religionsgemeinschaft gibt“ [http://www.dhcommhr.coe.fr/eng/28626CP.E.html]. Doch in dem Brief an die Krankenhausverbindungskomitees wird gesagt: „Der Betreffende wird nicht mehr als Mitglied der Christenversammlung angesehen, weil er das biblische Gebot, sich vom Blut zu enthalten, nicht mehr annimmt und befolgt“ [http://ajwrb.org/basics/wtletter6-16-00.jpg] Auch hier wiederum verletzt die öffentlich geäußerteVorgehensweise der Wachtturm-Gesellschaft den Antrag an die Europäische Menschenrechtskommission.

Ich muss jetzt die Frage stellen: „Praktizieren Jehovas Zeugen ihren Glauben in Bulgarien anders als in der restlichen Welt, oder geben sie nur vor, ihn anders zu praktizieren, weil es zu ihren gegenwärtigen politischen Zielen in diesem Land passt?“ Die Antwort liegt auf der Hand.

Mit freundlichen Grüßen

Kent Steinhaug